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Soforthilfen Corona: Vorsicht Strafbefehl

Betrüger versuchen derzeit bereits ausgezahlte Soforthilfen von Unternehmern zu erpressen. Wir zeigen, welches falsche Kürzel sie verrät. Sogenannte Finanzagenten agieren nicht weniger dreist. Sie benutzen Hartz-4-Empfänger, Festangestellte und sogar Beamte für ihren massenhaften Subventionsbetrug. So kannst du dich schützen.

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Vorsicht: Deine Daten sind nicht sicher

Corona Hacking: So schützt du dich vor Betrügern im Netz

Jedes kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unmittelbar betroffen sind, haben Anspruch auf Förderung gemäß der Soforthilfen in ihrem Bundesland.

Zwar blieb ein gemeinsamer Brief der 16 Wirtschaftsminister der Bundesländer an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit der Forderung einer Ausweitung der Soforthilfen auch in Bezug auf berechtigte Lebenshaltungskosten unbeantwortet. Mehrere Bundesländer (z.B. Baden-Württemberg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen) haben trotzdem die Bezugsbedingungen in Eigenverantwortung dergestalt angepasst oder unterstützen mit branchenspezifischen Fonds (Berlin, Hamburg) besonders betroffene Soloselbständige der vielfach Kultur- und Kreativberufe.

Wer sich bereits über die ausgezahlten Soforthilfen zwischen im Schnitt 9.000 und 15.000 Euro freut, sollte deren sicheren Verbleib schützen. Nachdem in den ersten Wochen der freigeschalteten Antragstellung zahlreiche Betrugswebsites im Gewand scheinbar öffentlicher Förderbanken bereits massiv Daten potentieller Antragsteller phishten, um mit diesen dann ihrerseits einen Antrag unter fälschlichem Namen bei der zuständigen Förderbank zu stellen, fokussieren sich die Hacker nun auf dein E-Mail-Postfach. 

Nach Berichten der WELT (nicht barrierefrei) fanden in den vergangenen Wochen zahlreiche Unternehmer, die bereits eine Auszahlung an Soforthilfen erhalten hatten, ein scheinbares Follow-Up ihrer Förderbank im Posteingang. Hierin wirst du aufgefordert zu viel erhaltene Soforthilfen zurückzuzahlen. Am Beispiel Sachsen-Anhalt zitieren die Autoren beispielhaft das Vorgehen der Kriminellen, die nicht davor zurückschrecken ein absolut berechtigtes Argument ins Feld zu führen. Sie weisen darauf hin, dass "Falschangaben", die im Rahmen des Antrags auf den Corona-Zuschuss möglicherweise erfolgt seien, "mehrere Straftatbestände erfüllen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden können".

Falsches Kürzel: ".de.com" macht die Hacker dingfest

Während der standardisierte Text dem formellen Ton der Förderbanken durchaus entspricht und die äußere Form den jeweiligen Adressaten der Rücküberweisung namentlich bezeichnet, verrät ein kleines Detail den betrügerischen Angriff auf deine Daten. Beachte immer den Adressaten von derlei Nachforderungen. Die bezeichneten Mails kamen immer von falschen ".de.com"-Accounts und grenzen sich damit deutlich ab von den durchaus möglichen Anschreiben deiner Förderbank.

Paragraf 264 Strafgesetzbuch: Immer dran denken

Die Hacker machen dir Angst mit konkret Paragraf 264 Strafgesetzbuch, in dem das Thema Subventionsbetrug behandelt wird.

Du solltest prinzipiell immer die Antragsvoraussetzungen deines Bundeslands genau studieren und im Zweifelsfall deine Förderbank kontaktieren, wenn du nicht sicher bist, ob du tatsächlich anspruchsberechtigt bist bzw. wie hoch dein Förderbedarf konkret ist. Sonst wirst du womöglich mit dem Tatvorwurf aus § 264 StGB konfrontiert. Dieser lautet wie folgt.

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
  2. Geldleistungen entegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,
  3. subventionserhebliche Tatsachen verschweigt oder wer
  4. eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.

In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt,

2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder

3. die Mithilfe eines Amtsträgers oder Europäischen Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung mißbraucht.

"Finanzagenten" noch dreister: Hartz-4-Empfänger, Festangestellte & Beamte kassieren Soforthilfen

Nach Recherchen von WDR, NDR und SZ laufen bundesweit aktuell bereits mehr als 530 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug. Konkret bekannt wurden viele der mutmaßlichen Delikte aufgrund von Meldungen an die deutsche Anti-Geldwäscheeinheit, Financial Intelligence Unit (FIU). Dies geschieht im Fall verdächtiger Kontenbewegungen von seiten der Hausbanken. Als verdächtig gelten z.B. geringwertige Konten, die urplötzlich 15.000 Euro im Eingang verzeichnen. In solchen Fällen sind womöglich "Finanzagenten" am Werk, die seit kurzem insbesondere Hartz-4-Empfänger, aber auch Festangestellte und sogar Beamte zur Mittäterschaft motivieren. Diese stellten unberechtigte Anträge auf Soforthilfen, die bei Auszahlung durch die Förderbanken und gegen eine Provision an die Auftraggeber - am besten in bar - weitertransferiert wurden. Fälle des Soforthilfen-Betrugs häuften sich zuletzt sowohl in Berlin, als auch Sachsen oder besonders prominent in Nordrhein-Westfalen, das seine Soforthilfen zunächst weitgehend ohne differenzierte Prüfung ausgezahlt hatte. 

Vorsicht Strafbefehl: Fazit

Solltest du bereits Bezieher von Soforthilfen sein, kannst du durchaus von deiner Förderbank im Nachgang um eine Überprüfung der Angaben gebeten werden. Namentlich IBB Berlin und das Land Nordrhein-Westfalen fassen aktuell nach. Mit Auslaufen der Förderprogramme ist ein bundesweites Follow-Up spätestens zu erwarten. Dass es sich dabei um keinen digitalen Trickbetrug handelt, ist gemäß obiger Marker erkennbar.

Für jedwede rechtmäßige Kommunikation mit deiner Förderbank gilt immer das Prinzip "Transparenz". Solltest du wissentlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht haben, geben die Behörden dir bei einer Nachfrage häufig die Gelegenheit zu Unrecht erhaltene Zuschüsse zurückzuzahlen und zwar ohne, dass du mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen musst. Nach Angaben der IBB zahlten auf diesem Wege bislang 7389 Begünstigte rund 51 Millionen Euro zurück.

Für alle Neuanträge gilt: Verwende immer nur den offiziellen Link zur Antragstellung, den deine Förderbank bereitstellt.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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