Zuschuss Sozialversicherung Hartz IV
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Beantragt ein Unternehmer das Arbeitslosengeld II, so kann er mit dem Hauptantrag auch einen Zuschuss zu den Beiträgen der Sozialversicherung für ALG II nutzen. Dies gilt allerdings nur, wenn eine Familienversicherung über Angehörige nicht möglich ist. Unter die Sozialversicherung fällt die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Rentenversicherung. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Befreiung von der Versicherungspflicht, deren Bescheide bei der Beantragung der Zuschüsse zwingend mitgeteilt werden müssen.
Für Leistungsbezieher besteht in aller Regel die Pflicht, in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einzutreten. Dafür sind keinerlei Beiträge zu entrichten, denn die Arbeitsagentur übernimmt diese in voller Höhe. Nur für individuelle Zusatzversicherungen müssen die Beiträge weiterhin gezahlt werden. Die Krankenkasse und deren Leistungen sind zumeist die, welche auch schon vor dem ALG II bestanden. Die Arbeitsagentur muss diesem Versicherungsschutz allerdings erst noch zustimmen, bevor Beiträge übernommen werden können.
Weiterhin sind Leistungsbezieher über die gesetzliche Rentenkasse versichert, wenn keine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft beim Rententräger bestanden hat. Der Rentenanspruch wird innerhalb des Leistungszeitraumes aber kaum erhöht, da nur geringe Beiträge gezahlt werden. Wenn ein Darlehen oder eine einmalige Leistung bezogen wird, gibt es keinen Rentenversicherungsschutz vonseiten der Arbeitsagentur.
Für Selbständige ergibt sich allgemein zumeist ein günstigerer Beitrag in der privaten Krankenversicherung. Wer nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig ist, erhält von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss zur Deckung der Beiträge. Dieser Zuschuss wird für die Dauer des Leistungsbezugs gezahlt, wenn berücksichtigungsfähiges Vermögen und Einkommen fehlen. Zudem beteiligt sich die Arbeitsagentur nicht an den Kosten, wenn die beitragsfreie Familienversicherung bei einem Angehörigen möglich ist.
Bei der Höhe des Zuschusses gab es bis Januar 2011 eine Ungleichbehandlung zu den Kassenversicherten. Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen die Jobcenter die Beiträge für den privaten Krankenschutz bis zur Höhe des Basistarifs nach Paragraph 12 Absatz 1c VAG voll übernehmen. Zu diesem Zweck dient die Vorlage für die Bezuschussung der Sozialversicherung für ALG II. Sie beinhaltet alle wesentlichen Angaben, die für die Entscheidung der Agentur für Arbeit erforderlich sind und gleicht dem Formular, welches von der Arbeitsagentur bereitgestellt wird.