Sozialversicherung
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Die Sozialversicherung stellt in Deutschland ein Pflichtversicherungssystem dar. Sie ist gesetzlich festgeschrieben und soll das einzelne Individuum vor persönlichen Notlagen schützen. Die Träger der Sozialversicherung sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die sich über Beiträge finanzieren. Gegliedert ist die gesetzliche Sozialversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und die Pflegeversicherung.
Die Beiträge für die verschiedenen Pflichtversicherungen werden in der Regel nach dem Bruttolohn des Arbeitnehmers errechnet. Dabei werden die errechneten Beiträge meist zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. Dem Arbeitnehmer werden die Beiträge vor Lohnauszahlung abgezogen und der Arbeitgeber überweist den Gesamtbeitrag an die jeweiligen Versicherungsanstalten.
Die Höhe der Auszahlung in der Sozialversicherung z. B. aus der Rentenversicherung ergibt sich aus den erworbenen Ansprüchen, die sich nach Dauer und Höhe der Beiträge richten. Ein heutiges Problem stellt dieses Pflichtversicherungssystem der Sozialversicherung insofern dar, dass die Arbeitnehmer mittleren Alters einer Doppelbelastung ausgesetzt sind. Sie kommen für die Jüngeren auf, die noch keine Beiträge einzahlen, da sie nicht erwerbstätig sind, sowie auch für die "Alten", die nicht mehr erwerbstätig sind und Rente beziehen.