Rentenversicherung einfach erklärt
Staatliche Fördermittel & Zuschüsse
Rentenversicherung für Unternehmer FAQ
Viele Menschen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und somit im Alter oder bei Invalidität zumindest grundlegend abgesichert. Diese Möglichkeit steht dir als Unternehmer weiterhin offen, egal ob du Freiberufler, Handwerker, Händler oder Gewerbetreibender bist.
Wer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert?
Bestimmte Selbstständige unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören unter anderem selbstständige Lehrer und Erzieher ohne versicherungspflichtige Angestellte, freiberufliche Hebammen sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber, die ebenfalls keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
Welche Beitragsmöglichkeiten gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung?
In der gesetzlichen Rentenversicherung kannst du zwischen verschiedenen Beitragsmodellen wählen. Der Beitrag für versicherungspflichtige Selbstständige beginnt in den ersten Jahren häufig mit einem reduzierten Satz und steigt später. Der halbe Regelbeitrag beträgt zu Beginn etwa 225 Euro monatlich und verdoppelt sich nach drei Jahren auf ca. 450 Euro pro Monat, abhängig von der Region.
Warum ist private Altersvorsorge wichtig?
Die gesetzliche Rentenversicherung allein reicht in den meisten Fällen nicht aus, um deinen Lebensstandard im Alter zu sichern. Daher ist es ratsam, die Möglichkeiten einer privaten Altersvorsorge in Betracht zu ziehen. Je früher du in eine private Absicherung eintrittst, desto wirtschaftlicher sind die Beiträge. Diese können schon ab 50 Euro monatlich sinnvoll sein, was oft günstiger ist als die gesetzlichen Beiträge.
Steuerliche Vorteile bei der privaten Altersvorsorge
Während deiner Erwerbstätigkeit sollten die Beiträge zur Altersvorsorge möglichst steuerfrei sein, damit die Versteuerung erst im Alter erfolgt. Beiträge zur Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, bieten für Selbstständige interessante Steuervorteile, da sie stufenweise bis 2025 steuerlich abzugsfähig werden. Ab 2025 können bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro bei Verheirateten) vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Staatliche Förderung der Altersvorsorge
Der Staat unterstützt die private Altersvorsorge über steuerliche Anreize. Die besondere Förderung erhältst du, wenn die Vorsorge auf eine lebenslange Rente ausgerichtet ist. Zudem bietet die Basisrente den Vorteil, dass sie insolvenzgeschützt ist und nicht auf existenzsichernde Leistungen wie Bürgergeld (ALG II; Hartz IV) angerechnet wird, was insbesondere für Soloselbstständige von Bedeutung ist.
Weitere Optionen der privaten Altersvorsorge
Wenn du eine andere Form der Altersvorsorge bevorzugst, bieten sich nach wie vor die klassischen privaten Rentenversicherungen sowie Kapitallebensversicherungen an. Diese unterscheiden sich in der steuerlichen Behandlung von der Basisrente und der Riester-Rente und bieten ebenfalls attraktive Möglichkeiten für die private Vorsorge.