Rentenversicherung einfach erklärt

Die Wahl der richtigen Rentenversicherung ist entscheidend für deine finanzielle Sicherheit im Alter. Ob gesetzlich, privat oder betrieblich – entdecke, welche Lösungen zu dir passen und wie du optimal vorsorgen kannst. Schütze deine Zukunft mit der passenden Rentenstrategie!

Staatliche Fördermittel & Zuschüsse

Rentenversicherung für Unternehmer FAQ

Viele Menschen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und somit im Alter oder bei Invalidität zumindest grundlegend abgesichert. Diese Möglichkeit steht dir als Unternehmer weiterhin offen, egal ob du Freiberufler, Handwerker, Händler oder Gewerbetreibender bist.

Wer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert?

Bestimmte Selbstständige unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören unter anderem selbstständige Lehrer und Erzieher ohne versicherungspflichtige Angestellte, freiberufliche Hebammen sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber, die ebenfalls keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Welche Beitragsmöglichkeiten gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung?

In der gesetzlichen Rentenversicherung kannst du zwischen verschiedenen Beitragsmodellen wählen. Der Beitrag für versicherungspflichtige Selbstständige beginnt in den ersten Jahren häufig mit einem reduzierten Satz und steigt später. Der halbe Regelbeitrag beträgt zu Beginn etwa 225 Euro monatlich und verdoppelt sich nach drei Jahren auf ca. 450 Euro pro Monat, abhängig von der Region.

Warum ist private Altersvorsorge wichtig?

Die gesetzliche Rentenversicherung allein reicht in den meisten Fällen nicht aus, um deinen Lebensstandard im Alter zu sichern. Daher ist es ratsam, die Möglichkeiten einer privaten Altersvorsorge in Betracht zu ziehen. Je früher du in eine private Absicherung eintrittst, desto wirtschaftlicher sind die Beiträge. Diese können schon ab 50 Euro monatlich sinnvoll sein, was oft günstiger ist als die gesetzlichen Beiträge.

Steuerliche Vorteile bei der privaten Altersvorsorge

Während deiner Erwerbstätigkeit sollten die Beiträge zur Altersvorsorge möglichst steuerfrei sein, damit die Versteuerung erst im Alter erfolgt. Beiträge zur Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, bieten für Selbstständige interessante Steuervorteile, da sie stufenweise bis 2025 steuerlich abzugsfähig werden. Ab 2025 können bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro bei Verheirateten) vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Staatliche Förderung der Altersvorsorge

Der Staat unterstützt die private Altersvorsorge über steuerliche Anreize. Die besondere Förderung erhältst du, wenn die Vorsorge auf eine lebenslange Rente ausgerichtet ist. Zudem bietet die Basisrente den Vorteil, dass sie insolvenzgeschützt ist und nicht auf existenzsichernde Leistungen wie Bürgergeld (ALG II; Hartz IV) angerechnet wird, was insbesondere für Soloselbstständige von Bedeutung ist.

Weitere Optionen der privaten Altersvorsorge

Wenn du eine andere Form der Altersvorsorge bevorzugst, bieten sich nach wie vor die klassischen privaten Rentenversicherungen sowie Kapitallebensversicherungen an. Diese unterscheiden sich in der steuerlichen Behandlung von der Basisrente und der Riester-Rente und bieten ebenfalls attraktive Möglichkeiten für die private Vorsorge.

Rentenversicherungspflicht für Selbständige nimmt Gestalt an

Das Bundesarbeitsministerium plant einen Gesetzesentwurf zur verpflichtenden Altersvorsorge für Selbständige bereits im ersten Halbjahr 2020. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Weitere Einzelheiten lesen Sie hier.

Unterstützungskasse als Vorsorgemodell für den Mittelstand

Mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse (pdUK) können mittelständische Wachstumsunternehmen sowohl ihre Innenfinanzierung stärken, als auch Mitarbeiter mit einem attraktiven Modell der betrieblichen Altersvorsorge binden. Wir zeigen, wie das funktioniert.

Altersvorsorge für Selbständige: Diese Modelle können Sie nutzen

Geht es nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil könnten Selbständige in Deutschland schon bald per Gesetz zu einer allgemeinen Altersvorsorge verpflichtet werden. Einen entsprechenden Entwurf diskutieren die Abgeordneten bereits seit einigen Monaten. Ziel der Initiative ist es, die große Zahl der Unternehmer, die weder über Versorgungswerke noch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, vor drohender Altersarmut zu schützen. Doch welche Möglichkeiten der Absicherung und Vorsorge haben Unternehmer abseits der gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt? Wir stellen Ihnen einige Modelle vor.

Kommt bald die Rentenversicherungspflicht für Selbständige?

Nur 20% der Selbständigen in Deutschland betreiben ausreichend Vorsorge für einen sorgenfreien Ruhestand. Der große Anteil von 80% ist weder über Versorgungswerke noch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Diese Gruppe soll mit einem noch bis Ende 2019 vorliegenden Gesetzesentwurf zur allgemeinen Altersvorsorge verpflichtet werden. Was genau besagt das geplante Gesetz? Welche Formen der Altersvorsorge gelten dem Gesetzgeber als legitim? Alle Hintergründe für Selbständige im Überblick.

Pflicht zur Vorsorge soll Altersarmut verhindern

Jüngere Selbständige müssen sich unter Umständen zukünftig darauf einstellen, dass sie vom Staat zur Altersvorsorge gezwungen werden. Für Existenzgründer soll aber eine mehrjährige Schonfrist gelten. Wer keine Altersvorsorge nachweisen kann, soll in der gesetzlichen Rentenkasse pflichtversichert werden. Die Bundesregierung sieht darin ein Instrument, Altersarmut zu verhindern.

Knapp 50% der Selbstständigen spart nicht regelmäßig für die Rente

Für das Rentenalter muss finanziell vorgesorgt werden, das gilt für Angestellte und Unternehmer gleichermaßen. Schließlich muss auch nach der beruflichen Selbstständigkeit der Lebensunterhalt gesichert sein. Eine Umfrage zeigt jedoch, dass längst nicht alle Unternehmer über die bestehenden Vorsorgemöglichkeiten informiert sind. Knapp die Hälfte der Selbstständigen spart nicht regelmäßig für das Rentenalter.