Rentenversicherungspflicht für Selbständige nimmt Gestalt an
Altersvorsorgepflicht für Selbständige: Gesetzesentwurf im ersten Halbjahr 2020
Bereits seit 2019 diskutiert das Bundesarbeitsministerium mit Fachverbänden und Sachverständigen ein Gesetz zur "Einbeziehung von Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht". Auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konkretisierte die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 28. Januar nun den Zeitplan für ein eventuell noch in diesem Jahr beschlussfertiges Gesetz.
So ist es nach derzeitiger Planung vorgesehen, "möglichst noch in der ersten Jahreshälfte 2020 hierzu einen Referentenentwurf vorzulegen." (vgl. Drucksache 19/16819; Seite 5, Frage 8)
Das bedeutet, dass selbständige Unternehmer, die noch keine Vorsorge betreiben, bald dazu verpflichtet werden könnten. Dabei überlässt es der Gesetzgeber in der bisherigen Kommunikation den Unternehmern selbst, welches Modell der Altersvorsorge für sie am zutreffendsten ist. Der Gesetzgeber setzt allerdings voraus, dass diese insolvenz- und pfändungssicher sind sowie zu einer Rente oberhalb der Grundsicherung beitragen können.
Wen betrifft die geplante Rentenversicherungspflicht konkret?
Der geplante Gesetzesentwurf betrifft alle Selbständigen gemäß Sozialversicherungsrecht. Dazu zählen je nach gewählter Rechtsform u.a.
- beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die über 50 Prozent der Stimmrechte haben,
- Einzelunternehmer,
- eingetragene Kaufleute sowie
- Gesellschafter einer OHG oder GbR.
Ausgenommen sind weiterhin Selbständige, die bereits Pflichtbeiträge in Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse zahlen. Die darüber hinaus bislang geltenden Ausnahmeregeln z.B. für Selbständige im Handwerk unterliegen noch einer abschließenden Diskussion.
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