· Risiken absichern

Altersvorsorge für Selbständige: Diese Modelle können Sie nutzen

Geht es nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil könnten Selbständige in Deutschland schon bald per Gesetz zu einer allgemeinen Altersvorsorge verpflichtet werden. Einen entsprechenden Entwurf diskutieren die Abgeordneten bereits seit einigen Monaten. Ziel der Initiative ist es, die große Zahl der Unternehmer, die weder über Versorgungswerke noch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, vor drohender Altersarmut zu schützen. Doch welche Möglichkeiten der Absicherung und Vorsorge haben Unternehmer abseits der gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt? Wir stellen Ihnen einige Modelle vor.

Generationenvertrag

Die gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige: Wer kann einzahlen, wer muss?

Auch für selbständige Unternehmer kann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gelten. Folgende Berufsgruppen zählen aktuell dazu:

  • selbständige Lehrer und Pflegepersonen,
  • Handwerker im zulassungspflichtigen Gewerbe (Anlage A der Handwerksberufe), Tagesmütter und Hebammen,
  • Seelotsen,
  • Künstler und Publizisten
  • Solo-Selbständige, die ohne angestellte Mitarbeiter tätig sind und vorwiegend für einen Auftraggeber arbeiten (arbeitnehmerähnliche Selbständige)
  • Künstler und Publizisten sowie Hausgewerbetreibende müssen nur die Hälfte der Beiträge selbst zahlen, die andere Hälfte trägt die Künstlersozialkasse bzw. der jeweilige Auftraggeber
  • selbständige Berufsgruppen mit angestellten Nebenerwerbstätigkeiten

Bundesarbeitsminister Heil überlässt es im Kern seiner Forderung nach einer Pflicht zur "allgemeinen Altersvorsorge" den Unternehmern selbst, welches Modell sie hierfür einsetzen wollen. Entscheidend ist, dass Sie für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit Vorsorge treffen und sich nicht auf Erträge oder den Verkauf/die Übernahme Ihres Unternehmens verlassen.

Dass diese Rechnung u.U. nicht aufgeht, zeigen die Zahlen aus dem alle 4 Jahre erscheinenden Alterssicherungsbericht 2016. Laut diesem bezogen 3,7% der ehemals Selbständigen Grundsicherung. Unter den ehemaligen Arbeitnehmern war dieser Wert nur knapp halb so hoch.

Dies betrifft insbesondere Einzelunternehmer, die über kein Betriebsvermögen verfügen und nicht in einem Versorgungswerk organisiert sind. Sie müssen je nach Marktsituation in der Höhe ihres Honorars Beträge zur Altersvorsorge einpreisen oder hohe Stundenzahlen erreichen, um nach aktuellen Berechnungen im Alter abgesichert zu sein.

Was dies genau bedeutet, zeigt ein Blick auf die Rentenformel und die zu sammelnden Rentenpunkte. Um einen Rentenpunkt zu erwerben, muss man im Jahr 2019 ein Durchschnittsgehalt von 38.901 EUR verdienen. Ein Rentenpunkt entspricht aktuell 33,05 EUR brutto. Rechnen Sie diesen Betrag auf die Anzahl Ihrer Erwerbsjahre, erhalten Sie eine ungefähre Vorstellung davon, welche Rente Ihnen ausgezahlt werden würde bzw. nach dem System der GRV gilt. Vergleichen Sie dies anschließend mit Ihrer durchschnittlichen Einkommenssituation, wissen Sie, welche Honorare Sie aufrufen müssen, um diesen Annäherungswert zu erreichen bzw. können vergleichen, ob Ihre aktuelle Einkommenssituation und getroffenen Vorsorgemaßnahmen tatsächlich ausreichend sind, um im Alter abgesichert zu sein.

Folgt man dem Vergleich weiter, ergibt sich bei einem schon erwähnten Durchschnittsentgelt von 38.901 EUR ein monatlicher Rentenbeitrag von circa 600 EUR, den Rentenexperten unabhängig von der Auswahl der Vorsorgeinstrumente als Untergrenze empfehlen.

Die gesetzliche Rentenversicherung mit ihren Leistungen der Alterssicherung, der Hinterbliebenenversorgung sowie Leistungen bei Erwerbsminderung können eine gute Basis für Selbständige sein, insbesondere für solche, die als Angestellte bereits Beitragsjahre absolviert haben.

GRV für Selbständige: Zahlen und Fakten

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Kommt bald die Rentenversicherungspflicht für Selbständige?

Nur 20% der Selbständigen in Deutschland betreiben ausreichend Vorsorge für einen sorgenfreien Ruhestand. Der große Anteil von 80% ist weder über Versorgungswerke noch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Diese Gruppe soll mit einem noch bis Ende 2019 vorliegenden Gesetzesentwurf zur allgemeinen Altersvorsorge verpflichtet werden. Was genau besagt das geplante Gesetz? Welche Formen der Altersvorsorge gelten dem Gesetzgeber als legitim? Alle Hintergründe für Selbständige im Überblick.

Die Basis- oder Rürup-Rente: Was ist das und für wen kommt sie in Frage?

Die Rürup-Rente gilt zusammen mit der gesetzlichen Renten­versicherung und dem berufs­ständischen Versorgungs­werk als sogenannte Basisvorsorge in Deutschland.

Die Rürup-Rente richtet sich insbesondere an zwei Zielgruppen:

Freiberufler und Selbständige

Freiberufler und Selbständige haben in der Regel keinen Anspruch auf die staatlichen Zulagen der Riester-Rente. Sie profitieren bei Abschluss einer Rürup-Rente jedoch von Steuererleichterungen. Der Freibetrag liegt hierfür aktuell im Jahr 2019 bei 24.305 EUR. Durch die Möglichkeit von Einmal­zahlungen und flexiblen Einzahlungen können Selbständige ihre Beiträge außerdem an ihre teils schwankende Einkommenssituation anpassen.

Gutverdiener

Personen mit hoher Steuerlast profitieren ebenfalls bei Abschluss einer Rürup-Rente von den absetzbaren Beiträgen.

Die Rürup-Rente kann als fonds­gebundene Versicherung (Fonds­police), als Fonds­sparplan oder als klassische Renten­versicherung abgeschlossen werden. In letzterem Fall werden die Beiträge der Kunden sicher­heits­orientiert investiert.

Wie hoch Ihre Rürup-Steuer­erstattung genau ausfällt, ist abhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz und sollte im Vorfeld kalkuliert werden. Auch macht ein Abschluss laut Stiftung Warentest nur dann ökonomisch Sinn, wenn mehr als 20 Beitragsjahre erfolgen können. Wenn Sie bereits jetzt regelmäßig überdurchschnittlich verdienen, kommen Ihnen die Steuererleichterungen der Rürup-Rente auf jeden Fall immer zum Jahresabschluss zugute. Versteuern müssen Sie die Leistungen erst bei Erhalt.

Welche privaten Vorsorgemöglichkeiten kann ich außerdem nutzen?

Der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung zeigt, dass viele Selbständige sich sehr wohl ausführlich mit Ihrer Absicherung im Alter auseinandersetzen und entsprechend planen. 75% der ehemals Selbständigen bezog laut Bericht Leistungen aus der GRV. Darüber hinaus spielten Einkommen aus Kapital, Vermietung/Verpachtung sowie aus privaten Lebens- oder Rentenversicherungen eine größere Rolle als bei ehemaligen Arbeitern und Angestellten. 51% der ehemaligen Selbständigen erzielten Einkünfte aus diesen Formen der privaten Vorsorge.

private Vorsorge 4.0: Die Tokenisierung von Werten

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Brickblock - die Digitalisierung von Eigentumsansprüchen

Im Bereich der Tokenization of Assets - der Digitalisierung von Eigentumsansprüchen auf einer Blockchain - hat das Berliner Unternehmen Brickblock seine Leidenschaft für Immobilien und DLT buchstäblich zusammengeführt. Insbesondere Immobilienwerte sollen auf der Brickblock - Chain abgebildet und durch anteilseignende Token digitalisiert als ´verbrieftes`, d.h. verschlüsseltes Eigentum fälschungssicher abgebildet werden können.

Den Ernstfall absichern: Was kann ich bei Erwerbsunfähigkeit tun?

Selbständige sind auch nach dem Erreichen der Altersgrenze erwerbstätig. Mit 17 Prozent gegenüber 5 Prozent unter den Arbeitern bzw. Angestellten und 7 Prozent im Fall der ehemaligen Beamten laut Alterssicherungsbericht sogar deutlich häufiger. Ob dies tatsächlich freiwillig und in einer aktiven Unternehmerpersönlichkeit begründet ist, oder aber aufgrund mangelnder Versorgungsleistungen erfolgt, wird aus den Zahlen leider nicht deutlich.

Dass sich Selbständige auf Ihre Tatkraft nur bedingt verlassen können, erkennen Sie u.U. erst zu spät. Wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Krankheit oder Unfall auftreten, kann eine Erwerbsminderungsrente helfen.

Im Falle von Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung vor der Regelarbeitsgrenze leistet die gesetzliche Rentenversicherung ihren Mitgliedern zwar Ausfalleistungen, diese reichen jedoch nicht aus, um den Lebensunternhalt zu bestreiten. Gewährt werden diese Leistungen außerdem nur, wenn Sie fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der DRV versichert waren. Gar nicht abgesichert sind der totale Verlust Ihrer Berufsfähigkeit im angestammten Gewerbe. Die Erwerbsminderungsrente der GRV dient im Kern einer beruflichen Rehabilitation bzw. forciert Umschulungsmaßnahmen.

Möglichkeiten abseits der GRV die eigene Berufsunfähigkeit zu versichern bieten folgende Modelle:

  • private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nach Anbieter und zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation
  • Dread-Disease-Versicherung gegen bestimmte schwerwiegende Krankheiten nach vorherigem Gesundheitscheck
  • Grundfähigkeitsversicherung gegen den Verlust grundlegender körperlicher Fähigkeiten wie etwa Sehen, Hören, Sprechen oder Sitzen

So spezifisch die Ausrichtung sowohl der Modelle als auch der zu versichernden Risiken zunächst erscheinen mag, für die Experten der Stiftung Warentest sind diese kein Ersatz für eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung und nur zu empfehlen, "wenn aus Budget- oder Gesundheitsgründen kein anderer Schutz möglich ist".

Warum muss ich überhaupt vorsorgen, ich verkaufe doch mein Unternehmen?

Gemäß Einschätzung des Instituts für Mittelstandsforschung gilt ein Unternehmen dann als übernahmewürdig, wenn es einen Jahresmindestgewinn von 58.442 Euro erzielt. Diesen Wert erreichen nur etwa 20 Prozent aller Familienunternehmen. Im Hinblick auf eine adäquate Altersvorsorge orientiert sich diese Schätzung am Durchschnittsverdienst vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer einschließlich des Arbeitgeberanteils an der Sozialversicherung. Betrachten Unternehmer diese Näherungswerte, können Sie noch einmal rekapitulieren, ob das Modell des Unternehmensverkaufs bzw. der Übernahme in Ihrem konkreten Fall tatsächlich ein lukratives und für die Altersvorsorge geeignetes ist.

Altersvorsorge für Selbständige: Weiterführende Links

Auf der Homepage von Stiftung Warentest können Sie gegen ein sehr geringes Entgelt umfassende Testberichte zu verschiedenen Vorsorge-Modellen freischalten.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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