Neuer Verbraucherschutz: Was du als Unternehmer beachten musst
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Verbesserter Verbraucherschutz
Der deutsche Bundestag hat aktuell über mehrere Gesetze für einen verbesserten Verbraucherschutz abgestimmt. Seit Februar wurde über diese abgestimmt. Im Fokus stehen Neuregelungen bei Verträgen. Dabei geht es um einen verbesserten Schutz bei Langzeitverträgen, etwa Mitgliedschaften im Fitnessstudio. Der Wechsel von Strom- und Gaslieferanten soll besser werden. Zusätzlich ist eine Update-Pflicht für digitale Geräte verabschiedet worden.
Vertragslaufzeiten
Habe ich als Verbraucher mit dir als Unternehmer einen Langzeitvertrag wie zum Beispiel als Fitnessstudio, dann darf der Vertrag nicht mehr automatisch verlängert werden. Zusätzlich sollen solche Verträge künftig lediglich noch ein Jahr lang laufen.
Vertragslaufzeiten von bis zu zwei Jahren sind dann nur noch erlaubt, wenn ich als Verbraucher gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekomme. Dieser darf dann noch im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer sein als der längerlaufende Vertrag.
Vertragspreise
Bei Anschlussverträgen dürfen die Preise dann auch nicht um mehr als 25 Prozent angehoben werden.
Willst du als Unternehmer die Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern, musst du von dir aus auf das Kündigungsrecht hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt
Bei Angeboten im Netz muss es künftig außerdem einen "Kündigungsbutton" geben, damit deine Kunden die Verträge dort genauso einfach beenden können, wie sie abgeschlossen wurden.
Strom-und Gas
Will ich als Verbraucher meinen Strom- oder Gaslieferanten wechseln, muss ich dies künftig in schriftlicher Form tun. Dabei ist egal ob per Post oder auch per E-Mail. Damit will der Bundestag die Menschen besser vor Telefonakquise und dabei aufgedrückten Lieferanten- oder Vertragswechsel schützen sowie meine Position im Streitfall stärken.
Update-Pflicht bei digitalen Geräten
Bei elektrischen Geräten mit Softwareelementen gilt künftig eine Update-Pflicht. Als Hersteller musst du deinen Kunden aktuelle Software und Betriebssysteme zur Verfügung stellen. Der Gesetzgeber will dadurch die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit der Geräte nach Kauf gewährleisten.
Bei der Update-Pflicht handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht. Wie lange du diese Update-Pflicht für ein Gerät gewährleisten musst, ist in dem Gesetz allerdings nicht genau geregelt. Es steht lediglich geschrieben, dass es um einen Zeitraum geht, den der Kunde "aufgrund der Art und des Zwecks" deines Gerätes erwarten könne. Darin fliessen deine Werbeversprechen, verwandte Materialien oder auch der Preis mit ein.
Man könnte sagen, je hochwertiger und teurer dein Produkt ist, desto länger muss es mit Updates versorgt werden.
Was ändert sich bei Gewährleistung und Garantie?
Als Verkäufer digitaler Geräte musst du gewährleisten, dass diese beim Verkauf mangelfrei sind. Liegt doch mal ein Schaden an deinem Produkt vor, gilt künftig ein Jahr lang die grundsätzliche Vermutung, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlag. Bisher galt diese Frist nur bis zu sechs Monate.
Auch die Regelungen für Garantien wurden erweitert. Deine Garantieerklärung muss du demnach deinem Käufer künftig auf einem "dauerhaften Datenträger“, in Papierform oder per E-Mail, zur Verfügung stellen. Aus dieser Garantieerklärung muss eindeutig hervorgehen, dass deine Garantie von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten unberührt bleibt und eine Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte unentgeltlich sind.
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