Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
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Für Selbstständige, die Sicherheit schätzen, ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein kluger Schachzug gegen ungewisse Zeiten.
10 Vorteile der freiwilligen Arbeitslosenversicherung:
- Finanzielle Absicherung: Bietet ein Sicherheitsnetz, falls das Einkommen unsicher wird.
- Längere Bezugsdauer mit dem Alter: Bis zu 12 Monate Arbeitslosengeld, ab 55 sogar bis zu 18 Monate.
- Unterstützung bei der Neuorientierung: Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen, um Arbeitsmarkt-Chancen zu verbessern.
- Soziales Netzwerk und Beratung: Zugriff auf ein breites Beratungsangebot und Netzwerke zur Neuorientierung.
- Übernahme von Bewerbungskosten: Erleichtert den Wiedereinstieg ins Angestelltenverhältnis durch finanzielle Unterstützung
- Flexibilität: Möglichkeit, die Versicherung temporär ruhen zu lassen, z.B. bei Angestelltenverhältnis oder Elternzeit.
- Eigeninitiative wird belohnt: Du kannst bis zu 165 Euro hinzuverdienen, ohne dass dein Arbeitslosengeld reduziert wird.
- Kündigungsoption: Nach fünf Jahren besteht die Möglichkeit zur Kündigung mit einer Frist von drei Monaten.
- Restanspruchsnutzung: Möglichkeit, vorhandene Restansprüche auf Arbeitslosengeld mit neuen Ansprüchen zu kombinieren.
- Unabhängig vom Einkommen: Die Beitragshöhe ist unabhängig von deinem aktuellen Einkommen, was Planungssicherheit gibt.
Du kannst dich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern, wenn du mindestens 15 Stunden wöchentlich selbstständig tätig bist.
Wichtig ist, dass du innerhalb der letzten 30 Monate vor Beginn deiner Selbstständigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst oder Arbeitslosengeld bezogen hast bzw. die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt hast.
Hinweis: Die zwölf Monate müssen nicht am Stück erfüllt sein; Versicherungs- und Leistungsbezugszeiten werden addiert. Dabei sollte die Unterbrechung zwischen den Beschäftigungen nicht länger als einen Monat sein.
Ausschlussgründe für die freiwillige Arbeitslosenversicherung
Hast du vor Aufnahme der Selbständigkeit ausschließlich Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld erhalten oder fällt deine Tätigkeit in bestimmte versicherungsfreie Gruppen (wie Beamte oder Soldaten), ist eine freiwillige Versicherung leider nicht möglich.
Um als Selbständige/-r in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung Schutz vor Einkommensverlust zu geniessen, gelten spezifische Regeln und Anforderungen:
a. Erweiterte Versicherungsregeln
Wenn du schon zweimal Arbeitslosengeld aufgrund des gleichen Anspruchs erhalten hast, kannst du dich nicht erneut versichern.
Eine erneute Versicherung ist nur möglich, wenn du zwischenzeitlich für mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst.
b. Ruhensregelung
Du kannst deine Versicherung vorübergehend pausieren lassen, wenn du z.B. ein Angestelltenverhältnis beginnst oder eine Kindererziehungsphase eintritt. Nach einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren kannst du die Versicherung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beenden.
c. Bei Geschäftsaufgabe
Falls du deine Selbstständigkeit beenden musst, kannst du Arbeitslosengeld beantragen, vorausgesetzt, du erfüllst die übrigen Bedingungen. Du darfst in diesem Fall bis zu 165 Euro dazuverdienen, ohne dass dein Arbeitslosengeld reduziert wird. Du musst allerdings dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und jede zumutbare Arbeit annehmen.
d. Restansprüche und Eigenbemühungen
Wenn du bereits vor deiner Existenzgründung Arbeitslosengeld bezogen hast und seitdem keine vier Jahre vergangen sind, kannst du einen Restanspruch geltend machen. Dieser Restanspruch wird mit deinem neuen Anspruch zusammengelegt.
Das Arbeitslosengeld berechnet sich nicht direkt nach deinen Beiträgen, sondern nach einem fiktiven Arbeitsentgelt. Hierbei wird deine Qualifikation berücksichtigt, und das Arbeitslosengeld wird entsprechend vier Qualifikationsgruppen festgelegt. So kannst du dich je nach Alter und Lebenssituation bis zu zwölf oder sogar 18 Monate absichern.
Die Gruppen sind wie folgt unterteilt:
Die Beschäftigung erfordert...
- eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung
- einen Fachschulabschluss, den Nachweis über eine abgeschlossene Qualifikation als Meister oder einen Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung
- eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf
- keine Ausbildung.
Dauer der Leistungen
Die Bezugsdauer deines Arbeitslosengeldes hängt von deinen Versicherungszeiten innerhalb der letzten fünf Jahre sowie von deinem Alter ab. Ohne mindestens zwölf Monate Versicherungszeit gibt es keine Leistung; ansonsten starten die Zahlungen ab sechs Monaten.
Zusatzleistungen und Nebenverdienst
Sollte deine Selbstständigkeit nicht erfolgreich sein, steht dir das Arbeitslosengeld zu, sofern du die Bedingungen erfüllst. Dabei darfst du bis zu 165 Euro hinzuverdienen, ohne dass dein Arbeitslosengeld gekürzt wird.
Seit dem 1. Januar 2024 basieren die monatlichen Beiträge für Selbstständige in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung auf den aktualisierten Sozialversicherungs-Bezugsgrößen: 3.535 Euro im Westen und 3.465 Euro im Osten.
Daraus resultieren Beiträge von:
- 91,91 Euro im Westen und
- 90,09 Euro im Osten.
Wichtig: Als Existenzgründer zahlst du im ersten Kalenderjahr nur die Hälfte dieses Beitrags.
Die Beiträge sind direkt an die Bundesagentur für Arbeit zu zahlen.
Beiträge steuerlich absetzen
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige sichert dich wie Arbeitnehmende ab und ist oft steuerlich absetzbar. So kannst du Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 2.800 Euro (für Selbständige) als Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung geltend machen.
Deinen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung stellst du innerhalb von drei Monaten nach Beginn deiner Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit. Nachweise über deine Tätigkeit, wie eine Gewerbeanmeldung oder eine Bescheinigung deines Steuerberaters, sind erforderlich.
Bei Fragen hilft das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter 030 221 911 003 weiter.
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung lässt sich nach einer Bindungsfrist von 5 Jahren kündigen. Für die Kündigung gilt eine Frist von 3 Monaten zum Monatsende, und sie muss schriftlich erfolgen.
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