Von der Idee zur Tanzfläche – mit Plan!

Ob in Berlin, Frankfurt oder München – Samstagnacht ist Hochbetrieb in Clubs. Als Betreiber sorgst du mit deinem Team für den perfekten Ablauf. Hier erfährst du, worauf es bei Organisation, Finanzierung und Absicherung ankommt.

Businessplan kostenfrei erstellen

Nahaufnahme der Haende eines DJs an den Turntables.
Damit die Party läuft, brauchst du mehr als gute Musik!

3-Punkte Checkbox zur Gründung als Clubbetreiber

1. Gründerprofil:

Erfülle ich alle persönlichen und rechtlichen Anforderungen?

2. Businessplan:

Ist mein Businessplan vollständig und fehlerfrei?

3. Finanzplan:

Kann ich mein Gründungsvorhaben finanzieren?

Dein eigener Club? So wird’s ein Erfolg!

Gruenden im Clubbusiness

Businessplan Club: Arbeiten, wo andere feiern

Du willst endlich deinen eigenen Club eröffnen? Wir geben dir einen Überblick der wichtigsten Inhalte für deinen Businessplan – vom behördengerechten Standort über die erteilte Schanklizenz bis zu einer erfolgreichen Mischkalkulation für deine Gründung im Veranstaltungsgeschäft.

1. Gründerprofil: Erfülle ich alle persönlichen und rechtlichen Anforderungen?

1.1 Gaststättenkonzession beantragen

Die Konzession erhältst du gegen Vorlage folgender Dokumente bzw. Vorhandensein entsprechender Nachweise über

  • deine persönliche Zuverlässigkeit (dokumentiert durch Auszüge aus Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und der Gewerbesteuerbehörde)
  • deine fachliche Eignung (Ausbildungsberuf oder Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung der IHK; Nachweis der Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, die nicht älter als drei Monate ist)
  • die Erfüllung objektbezogener Voraussetzungen für den Clubbetrieb (Lärm- und Brandschutz, die sanitären Anlagen, Anzahl der Parkplätze; Miet-, Pacht-, oder Kaufvertragsunterlagen über die Räumlichkeiten sind in diesem Zusammenhang ebenfalls vorzubringen bzw. der Nachweis darüber, dass dein Standortobjekt gemäß der geltenden landesrechtlichen Bestimmungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe nutzbar ist.)

Der Gesetzgeber summiert seine Forderungen in § 4 Absatz 1 GastG. Die Konzession wird als Neukonzession, als Konzession nach Umbauten oder als Erlaubnis für das Führen einer Gaststätte durch eine Stellvertretung vergeben. Zuständige Behörde für die Erteilung ist, je nach Standort, die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

1.2 Rechtsform wählen und Gewerbe anmelden

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob du als Personengesellschaft (z.B. Einzelunternehmen oder OHG) oder als Kapitalgesellschaft gründen willst (z.B. GmbH oder AG). Beachte, dass Kapitalgesellschaften der Gewerbesteuer in voller Höhe unterliegen, für natürliche Personen sowie Personengesellschaften gilt ein Freibetrag bis 24.500 EUR. 

Beliebte Rechtsformen im Veranstaltungsgeschäft sind

  • das Einzelunternehmen,
  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • die GmbH oder
  • die Unternehmergesellschaft (UG).

In Abhängigkeit von der zuvor gewählten Rechtsform musst du im Formular zur Gewerbeanmeldung spezifische Angaben zum Unternehmen machen. Mit erteilter Genehmigung und gewählter Rechtsform kann schließlich die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen.

1.3 Unternehmen organisieren

Definiere verantwortliche Arbeitsbereiche und besetze dein Team für Fronthouse und Backoffice in zunächst Kernpositionen und dann in Abhängigkeit vom Tagesgeschäft.

Tipp: Du kannst als Jungunternehmer (unter 2 Jahre Geschäftstätigkeit) externe Beratung in Anspruch nehmen und diese Kosten auch z.B. mit dem BAFA-Zuschuss Unternehmensberatung fördern lassen. Kostenlose Gründerseminare zu allen Themen der Existenzgründung veranstaltet Unternehmenswelt in Kooperation mit zertifizierten Bildungsträgern. Hier erhältst du Antworten auf deine individuellen Fragen zu den Themen Businessplan, Fördermittel, Steuern, Recht, Absicherung und Marketing.

1.4 Weitere Meldungen und Anforderungen

  1. Bei gewählter Rechtsform GmbH und UG musst du zusätzlich eine Eintragung im Handelsregister beim zuständigen Registergericht vornehmen lassen.
  2. Finanzamt und IHK werden über deine Selbständigkeit bereits durch das Gewerbeamt informiert und wenden sich anschließend proaktiv an dich für Zuteilung von Steuernummer bzw. die Bedingungen für deine Mitgliedschaft als Gewerbetreibender.
  3. Du musst eine GEMA-Anmeldung für deinen Betrieb vornehmen zur Erfüllung der Lizenzvereinbarungen bei abgespielter oder Live-Musik.
  4. Du musst den Nachweis zur Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz der im Ausschank angestellten Mitarbeiter sicherstellen.
  5. Anmeldung in der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vornehmen
  6. Meldung bei der Agentur für Arbeit zur Zuteilung einer Betriebsnummer im Rahmen der Sozialversicherungspflicht bei der Lohnabrechnung machen
  7. Folgende Aushangpflichten in gastronomischen Einrichtungen gilt es ebenfalls zu beachten:
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und Arbeitsgerichtsgesetz § 61 B (ArbGG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • ggf. Ladenöffnungsgesetz (Lad-ÖffG)
  • Betriebsvereinbarungen sowie u. U. Wahlordnung und Tarifvertrag
  • Alle zutreffenden Vorschriften der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) 
  • Zutreffende Unfallverhütungsvorschriften (UVV) 

2. Businessplan: Ist mein Businessplan vollständig und fehlerfrei?

Bereits weit vor vor der Eröffnung deines Clubs musst du mit hohen Investitionen rechnen, um die Anforderungen an die zu erteilende Gaststättenkonzession erfüllen zu können. Insbesondere in Bezug auf die behördengerechte Ausstattung der Räumlichkeiten und hier z.B. der Sanitäreinrichtungen sowie Vorkehrungen zu Brand- und Schallschutz erwartet der Gesetzgeber entsprechende Kauf-, Miet- und/oder Pachtunterlagen, anhand derer die Erfüllung der Vorgaben nebst Begehung deutlich wird (z.B. bei Übernahmen von schon gastronomisch genutzten Einrichtungen).

2.1 Vollständiger Businessplan

Dein Businessplan Club mit den entsprechenden Kennzahlen und erforderlichen Nachweisen dokumentiert den Behörden die Tragfähigkeit eines nachweislich sorgfältig organisierten Projekts. 

3. Finanzplan: Kann ich mein Gründungsvorhaben finanzieren?

In deine Finanzplanung gehören sämtliche Gründungskosten, laufende Kosten sowie variable Kosten, die mit dem Umsatz steigen oder fallen können. Dazu zählen im Einzelfall

3.1 Gründungskosten

  • Baukosten
  • Beratungskosten
  • Maklerkosten
  • Gebühren für die Gaststättenlizenz (je nach Gemeinde zwischen einigen hundert bis einigen tausend EUR)
  • Gebühren für die Gewerbeanmeldung 

3.2 Laufende Kosten

  • Miete, Strom, Versicherungen, Personal, GEMA-Gebühren, Honorare etc.

3.3 Variable Kosten

  • Wareneinsatz

3.4 Finanzierung

Um im Gespräch mit Förderbanken und Finanzierungspartnern von der Tragfähigkeit deiner Idee zu überzeugen und Zugriff auf eine Gründungsfinanzierung zu erhalten, ist der Finanzplan als Teil deines Businessplans das entscheidende Ausweisdokument.

Denke kosteneffizient und prüfe Leasing-Angebote für Licht- und Tontechnik, z. B. von KfW oder UniCredit Leasing. Crowdfunding kann zudem helfen, gezielt Inventar zu finanzieren und früh Kundenbindung aufzubauen.

Tipp: Lieferantensponsoring klingt verlockend, doch langfristige Bindungen an bestimmte Produkte sollten genau geprüft werden – passt das Angebot wirklich zu deiner Zielgruppe?

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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