Corona Soforthilfen Bayern

In Bayern kannst du neben der Corona Soforthilfe die Betriebsmitteldarlehen der Landesförderbank in Anspruch nehmen sowie alle Schutzschirm-Maßnahmen.

Kostenfreier Finanzierungscheck

Schnellkredit für Unternehmen

Die LfA arbeitet an der Einführung eines Schnellkredits für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern. Den aktuellen Stand der geplanten Eckpunkte stellt die LfA online bereit. Die Antragstellung ist derzeit noch nicht offen, wird aber so schnell wie möglich über deine Hausbank sichergestellt. Nach bisheriger Entscheidung sollen folgende Voraussetzungen und Konditionen im LfA-Corona-Darlehen gelten:

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Millionen Euro, Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe, die

  • mindestens seit 01.01.2019 am Markt sind,
  • bis zu 10 Beschäftigte haben,
  • zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten nach EU-Definition waren und
  • die in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben.

Was wird gefördert?

Betriebsmittel und Investitionen

Wie wird gefördert?

  • 100% Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern, keine Risikoprüfung
  • Der Darlehenshöchstbetrag für Unternehmen bis 5 Mitarbeiter liegt bei 50.000 EUR, für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter bei 100.000 EUR. *Der Kreditbetrag darf jeweils die Summe von 25 % des Jahresumsatzes 2019 des Antrag stellenden Unternehmens nicht übersteigen.
  • Der Zinssatz beträgt 3% bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über die Hausbank.

CORONA-SCHUTZSCHIRM-KREDIT

Der Corona-Schutzschirm-Kredit mit obligatorischer 90-prozentiger Haftungs­freistellung wird ebenfalls zur Unterstützung der bayerischen Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ausgereicht.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Millionen Euro 
  • Angehörige der Freien Berufe
  • Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten nach EU-Definition waren

Was wird finanziert?

Betriebsmittel und Investitionen

Wie hoch sind Darlehensmindest- und -höchstbetrag?

Ein Darlehenssumme von 10.000 Euro bis 30 Millionen Euro kann maximal bewilligt und ausgezahlt werden.

Wer übernimmt das Kreditausfallrisiko?

Die LfA übernimmt 90% und die Hausbank 10% des Kreditausfallrisikos (90 prozentige Haftungsfreistellung)

Wie läuft das Verfahren?

Du beantragst den Kredit bei deiner Hausbank. Diese führt die Risikoprüfung durch. Bis zu einem LfA-Kreditrisiko von 500.000 Euro gilt ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren, die LfA verzichtet in diesem Fall auf eine eigene Risikoprüfung. Der Kreditantrag wird dann von der LfA geprüft, zugesagt und über die Hausbank ausgezahlt.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten im Freistaat

Für langfristige Konsolidierung und Umschuldung stehen dir außerdem der Universalkredit und der Akutkredit der LfA zur Verfügung.

Eine externe Unternehmensberatung unterstützt dich bei allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen deiner Unternehmensführung, die dich aktuell am drängendsten beschäftigen.

Wenn du als Unternehmer oder Freiberufler dein Geschäftsmodell neu aufstellen, dynamisch anpassen oder deine Liquidität verbessern willst, kannst du jetzt auf eine zu 100% geförderte Unternehmensberatung zugreifen. 

Unternehmen, die aufgrund der weltweiten Einschränkungen der Freizügigkeit in ihrem Geschäftsablauf unmittelbar gestört sind, sollen mit Willen des Gesetzgebers ihre Mitarbeiter nicht kündigen müssen, sondern auf das Kurzarbeitergeld zurückgreifen.

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent ihres während der Kurzarbeit ausgefallenen Nettolohns.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens 1 Kind haben, erhalten 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Durch Koalitionsbeschluss vom 22.4. sind die Bezugshöhen noch einmal angehoben worden und deine Mitarbeiter können ab dem 4. Monat bis zu 70% (77%) des zuletzt ausgefallenen Nettolohns erhalten. Ab dem 7. Monat kann sich dieser Wert auf bis zu 80% (87%) erhöhen. 

Das Schutzschirm-Paket der Bundesregierung stellt dir außerdem zahlreiche Steuererleichterungen in der Corona-Krise zur Verfügung. Das Programm der Bundesregierung basiert auf maßgeblich drei Säulen:

  1. Option zur Stundung von Steuerzahlungen
  2. Möglichkeit der Anpassung von Vorauszahlungen auf Ertragssteuern
  3. Verzicht auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden bis 31.12. 2020

Unklar ist häufig, ob und wenn ja, unter welchen Einzelfallbedingungen ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz besteht. Hier ist dringend das Gespräch mit deiner zuständigen Gesundheitsbehörde zu suchen. Eine Übersicht bundesweiter Ansprechpartner haben wir in unserem Beitrag zur Verfügung gestellt.

Wenn du in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten zu geraten drohst, solltes du dich mit den beschlossenen Hilfen des neuen Insolvenzaussetzungsgesetzes beschäftigen. 

Das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) unterstützt Unternehmer, die durch die Corona-Krise in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020, Haftungsbeschränkungen für Geschäftsführer und die Möglichkeit für sofortige Sanierungsmaßnahmen sollen dir helfen, dein Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen.

Was du im Einzelnen beachten musst, um auch unter den neugefassten Interimsregeln nicht dem Betrugsvorwurf zu erliegen, erfährst du hier.

Finde Liquiditätshilfen in deinem Bundesland

Finde Liquiditätshilfen in deinem Bundesland

Regionale Liquiditätshilfen in deinem Bundesland sollen von der Corona-Krise betroffene Soloselbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen finanziell unterstützen. Erfahre hier, welche Hilfe du in deinem Bundesland in Anspruch nehmen kannst und wo du deinen Antrag stellst.