Coronakrise verursachte wirtschaftlichen Verlust von 330 Milliarden Euro
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Corona-Einschränkungen kosten 330 Milliarden Euro
Das ifo-Institut hat die Kosten der wirtschaftlichen Ausfälle durch die Corona-Massnahmen berechnet. Die deutsche Wirtschaftsleistung brach demnach im Jahre 2020 um 4,6 Prozent ein und konnte nur auf dem niedrigeren Niveau von 2,7 Prozent im Jahr 2021 zulegen.
Entsprechend summierten sich in Deutschland für die Jahre 2020 und 2021 wirtschaftliche Verluste in Höhe von insgesamt 330 Milliarden Euro. Was zusammen 10 Prozent der Wirtschaftsleitsung des Jahres 2019 entspricht. Bei der Berechnung stützte man sich auf die Konjunkturprognose des ifo-Instituts vom Dezember 2019 für die Jahre 2020 und 2021. Nach dieser wäre deutsche Wirtschaft, ohne den Krisenbeschränkungen, in den zwei Krisenjahren um 1,3 Prozent pro Jahr gewachsen.
„Dies ist die schwerste Weltwirtschaftskrise seit der Großen Depression in den 30er Jahren“ ifo-Präsident Clemens Fuest
In ihrer Verlustberechnung haben die ifo-Forscher nicht die künftigen Wertschöpfungsverluste einberechnet, welche etwa noch durch die Schäden am deutschen Schul-, Aus- und Weiterbildungssystem entstünden.
Die Folgen der Corona-Krise seien nebend der schlechteren Bildung auch höhere Staatsschulden. Es gab einen Digitalisierungsschub, welcher die Wirtschaft verändere, etwa durch Homeoffice oder Online-Handel.
Arbeitsausfälle in Höhe von 33 Millionen Tagen
Durch Corona-Infektionen, Quarantäneregelungen oder geschlossene Kinderbetreuungseinrichtungen sind im Januar 2022 laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 40 Prozent der deutschen Unternehmen von Arbeitsausfällen betroffen gewesen. Von den befragten etwa 2.000 Unternehmen berichteten 20 Prozent und damit mehr als die Hälfte der von Arbeitsausfällen betroffenen Betriebe, dass diese Ausfälle größere Probleme in ihrem Unternehmensablauf nach sich ziehen.
Grössere Betriebe sind dabei deutlich häufiger von Arbeitsausfällen betroffen. Rund 90 Prozent der Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten zeigten Belegschaftsausfälle aufgrund der Corona-Verordnungen an. Bei Unternehmen mit einem bis neun Beschäftigen waren dies nur 25 Prozent.
Einrichtungen insbesondere im Bildungs-, Gesundheits-, und Sozialwesen traf es bei den unerwarteten Arbeitsausfälle besonders heftig. Dieser Gesamtbereich ist der einzige, bei dem mit 56 Prozent die Mehrheit aller Betriebe einen Ausfall von Beschäftigten verkraften musste.
Die Wirtschaftsforscher der KFW sehen in der aktuell, sich schnell verbreitenden Virusvariante und den noch geltenden Krisenbestimmungen riesige Arbeitsausfälle. Demnach fallen durch Infektionen und den dazu geltenden Quarantäneanordnungen im ersten Quartal 2021 etwa 1,2 Prozent der Erwerbstätigen aus. Die Verluste an Arbeitskräften schätzt man auf etwa 33 Millionen Tage.
"Freedom-Plan" von Bund und Ländern
Die Politiker von Bund und Ländern haben sich bei ihren Gesprächen zur Corona-Lage auf eine Rücknahme der meisten Beschränkungen verständigt. Dabei einigten sich der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten auf einen Drei-Stufen-Plan, der die politischen Einschränkungen schrittweise aufheben soll.
Dieser "Freedom-Plan" soll wie folgt aussehen:
- In einem ersten Schritt soll ab sofort die 2G-Regel im Einzelhandel bundesweit fallen. Jedoch soll die Pflicht zum Maskentragen weiter bestehen bleiben. Zusätzlich sollen private Zusammenkünfte wieder einfacher möglich sein.
- In einem zweiten Schritt soll ab 4. März 2022, unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern, der Zugang zu Gastronomie und Hotellerie mit 3G möglich sein. Für Diskotheken und Clubs soll weiter die 2G-Plus-Regel gelten. Bei Events in Innenräumen ist eine Auslastung von maximal 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig. Die Personenzahl darf dabei nicht höher als 6.000 Zuschauern liegen. Bei Freiluftevents ist eine Auslastung von maximal 75 Prozent zulässig. Hierbei dürfen nur 25.000 Personen teilnehmen.
- Ab 20. März sollen in einem dritten Schritt dann "alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen" wegfallen. Mit den Kontakt- und Zugangsbeschränkungen soll auch die Homeoffice-Pflicht aufgehoben werden. Die Maskenpflicht soll in bestimmten Bereichen weitergelten. Ausserdem hält der Bundeskanzler an einer Impfpflicht weiter fest.
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