BMWi: Volle Auszahlung der Dezemberhilfe spätestens ab Februar 2021
Strafrechtsschutz bei Bezug von Subventionshilfen
Made in Germany: BIP, Corona-Hilfen und ein Minister mit Zuversicht
Am Donnerstag hat sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in einer persönlichen Presseerklärung zur aktuellen wirtschaftlichen Lage in Deutschland geäußert und die Weichen ab 2021 gesetzt. Altmaier gab aktuelle Zahlen zu bereits geleisteten Wirtschaftshilfen in der Corona-Krise bekannt und präzisierte den Auszahlungsbeginn weiterer Überbrückungshilfen. Darüber hinaus bezog der Minister Stellung zu Pannenvorwürfen bei der Beantragung der Hilfsgelder und räumte mit "ungedeckten Fixkosten" auf.
Corona-Krise führt Deutschland in "tiefe Rezession"
Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2020 um 5,0 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Nach zehn Jahren Wachstum befindet sich Deutschland damit in einer "tiefen Rezession", ähnlich der Situation während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 (Wirtschaftseinbruch von -5,7%). Die Situation sei laut Altmaier allerdings immer noch besser als die ursprünglich geschätzten -6% Wirtschaftseinbruch oder der Worst Case einiger "Pessimisten", die einen Einbruch von -10% erwartet hatten.
Auszahlung der Novemberhilfen und Dezemberhilfen läuft an
Gleichzeitig habe der Bund Hilfen in Milliardenhöhe auf den Weg gebracht. Im Rahmen der Soforthilfen der Bundesländer aus dem Frühjahr 2020 seien "13 Milliarden Euro" geflossen. "20 Milliarden Euro" Kurzarbeitergeld zahlten die Bundesagenturen an betroffene Unternehmen deutschlandweit.
Damit nicht genug, geht es 2021 in ein weiteres Jahr der Pandemie-Bekämpfung. Die anfänglich stockenden Novemberhilfen bezifferten eine Anzahl von mehr als 300.000 eingegangenen Anträgen mit einem Hilfsvolumen von 5 Milliarden Euro. Abschlagszahlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro wurden bereits ausgezahlt. Bis Ostern rechnet Altmaier mit der Auszahlung wertiger Hilfen in Höhe von weiteren 3-4 Mrd. EUR.
Dass es bei der Beantragung der Novemberhilfe zunächst zu Verzögerungen gekommen war, sei der "schwierigen Arbeit der Programmierung" des Antragstools geschuldet, die besonders "juristische und fiskalische Konsequenzen" zu berücksichtigen hatte.
Antragsfrist verlängert: Mehr Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe II
Für den Nachfolger Dezemberhilfe kündigte der Minister an, dass in "spätestens zwei bis drei Wochen" (Anfang-Mitte Februar) mit dem Beginn der vollen Auszahlung zu rechnen sei. Für beide Programme - Novemberhilfe und Dezemberhilfe - gilt ab sofort außerdem eine verlängerte Antragsfrist bis zum 30. April 2021.
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) wird ebenfalls verlängert und kann jetzt bis 31. März 2021 beantragt werden.
Altmaier unter Beschuss: Die Causa "ungedeckte Fixkosten"
Fragen der Presse nach einer Irreführung des BMWi im Fall der Überbrückungshilfe II und III, die im Vorfeld bereits durch Steuerberater und Prüfende Dritte vorgebracht wurde, lenkte der Minister auf ein "am 20. Oktober 2020" veröffentlichtes FAQ für Steuerberater und prüfende Dritte, das bereits seit diesem Zeitpunkt darauf hingewiesen habe, welche Betriebskosten in den Überbrückungshilfen förderfähig seien und zwar explizit "ungedeckte Fixkosten".
Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020: Was sind ungedeckte Fixkosten?
Ungedeckte Fixkosten sind Fixkosten bzw. Verluste, die einem Unternehmen während des beihilfefähigen Zeitraums (Das sind die Monate corona-bedingter Umsatzrückgänge) entstanden sind bzw. entstehen und die im selben Zeitraum weder durch den Deckungsbeitrag (die Differenz zwischen Erlösen und variablen Kosten) noch aus anderen Quellen (z.B. Versicherungen, anderen Beihilfen wie außerordentliche Wirtschaftshilfen, Kurzarbeitergeld) gedeckt werden können.
Diese Einschränkung basiert auf einer Forderung der Europäischen Kommission gemäß EU-Beihilfenrecht, welche durch die sogenannte "Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020" in nationales Recht umgewandelt wurde. Die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 wurde allerdings erst einen Monat später, am 20. November 2020 auf der Homepage des BMWi veröffentlicht.
Die Pandemie wird den wirtschaftlichen Aufschwung nicht verhindern, nur verzögern können.
- Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU)
Mit Altmaiers Politik soll es keine Insolvenzwelle geben
Made in Germany, Exportweltmeister Deutschland, Grüner Stahl, Wasserstoff-Strategie und ehrgeizige Klimaziele - Das BMWi ist ungebrochen zuversichtlich und betont die Zukunftsgewandtheit trotz pandemisch bedingter Rezession. In seiner Erklärung zur wirtschaftlichen Lage betonte Altmaier seine Politik als sowohl auf den Erhalt der bestehenden Wirtschaftskraft gerichtet, als auch auf die notwendigen Maßnahmen zur "Modernisierung unserer Volkswirtschaft".
Krisengeschüttelte Unternehmer, die direkt und indirekt von Betriebsschließungen im Lockdown betroffen waren oder sind, seien daran erinnert. Laut Altmaiers Leitlinie würden sie im Jahr 2021 vor einer Insolvenz bewahrt. Während die Koalition aktuell noch darüber verhandelt, ob die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen auch über den Januar hinaus verlängert werden soll, zeigt sich der Bundeswirtschaftsminister grundsätzlich zuversichtlich:
Ich gehe jedenfalls davon aus, dass wir einen dramatischen Anstieg der Insolvenzen in den nächsten Monaten eher nicht erleben werden. Und meine Politik ist darauf ausgerichtet, einen solchen Anstieg auch zu verhindern.
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