Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III: Gemeinsam durch den Corona-Winter
Wichtiges Update vom 12. Juni 2021: es gelten nun die erweiterten "Überbrückungshilfen III Plus"
KfW-Schnellkredit für kleine Unternehmen und Soloselbstständige
Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III: Antragstellung vorbereiten
Nachdem sich Bund und Länder auf eine Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen bis zum 20. Dezember 2020 verständigt haben, bringen BMWi und BMF weitere Wirtschaftshilfen auf den Weg. Die Novemberhilfe wird verlängert, der Zugang zur Überbrückungshilfe wird erleichtert sowie förderfähige Kosten in Breite und Höhe deutlich angepasst. Alles, was du wissen musst.
Antragsberechtigte, Leistungen und Antragstellung: Dezemberhilfe kommt
- Direkt, indirekt und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen: Analog zu den Bedingungen der Novemberhilfe können alle direkt, indirekt sowie mittelbar indirekt von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen anteilige Erstattungen für erlittene Umsatzausfälle im Dezember erhalten.
- Bis zu 75 Prozent deines Umsatzes im Vergleich zum Vorjahresmonat: Du kannst Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 erhalten.
- Bis zu 1 Mio. Euro maximale Förderung ohne Schadensnachweis: Das europäische Beihilferecht erlaubt eine Förderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Schadens. Soweit es der beihilferechtliche Spielraum der betroffenen Unternehmen angesichts schon bislang gewährter Beihilfen zulässt, wird für die allermeisten Unternehmen der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats auf dieser Grundlage gezahlt werden.
- Mehr als 1 Mio. Euro Förderung in Abstimmung mit der EU-Kommission: Sind Bedarfe höher gelagert, z.B. bei Verbundunternehmen, muss die Bundesregierung eine Genehmigung der EU-Kommission einholen.
- Elektronische Antragstellung über IT-Plattform der Überbrückungshilfe: Kleine Unternehmen stellen ihren Antrag gemeinsam mit einem "prüfenden Dritten", dein Steuerberater oder Rechtsanwalt, über die zentrale IT-Plattform der Überbrückungshilfe. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5000 Euro Zuschuss beantragen, können einen Direktantrag mit Identitätsnachweis durch ELSTER-Zertifkat stellen. Update: Die Frist zur Antragstellung wurde zwischenzeitlich verlängert und gilt noch bis zum 30. April 2021.
Antragsberechtigte, Leistungen und Antragstellung: Überbrückungshilfe III kommt
- Antragsberechtigung gemäß Jahresumsatz: Alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland sind in der Überbrückungshilfe III antragsberechtigt.
- "November- und Dezember-Fenster" bei mindestens 40 Prozent Umsatzeinbußen: Zugang zur Überbrückungshilfe erhalten Unternehmen auch dann, wenn ihre Umsätze im November und Dezember 2020 um mindestens 40 Prozent im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat zurückgegangen sind. Diese Sonderregelung gilt für die Lockdown Monate November und Dezember. Im Übrigen bleibt die Zugangsschwelle von 50 Prozent Umsatzrückgang für zwei aufeinanderfolgende Monate bzw. 30 Prozent seit April 2020 erhalten.
- Bis zu 200.000 Euro Förderhöchstbetrag: Der Förderhöchstbetrag pro Monat wird von bisher 50.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben.
- Soloselbstständige stärken durch Betriebskostenpauschale: Soloselbstständige, die meist nur geringe Fixkosten nach dem Kostenkatalog – wie Mieten oder Leasingkosten – nachweisen können, dürfen alternativ zum Einzelnachweis eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes und maximal 5000 Euro geltend machen (Neustarthilfe).
- Fixkosten gemäß Kostenkatalog werden erweitert: Als förderfähige Kosten gelten künftig zudem Ausgaben für bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen in Höhe von bis zu 20.000 Euro. Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 sind in der Überbrückungshilfe III ebenfalls förderfähig. Abschreibungen von Wirtschaftsgütern werden bis zu 50 Prozent als förderfähige Kosten anerkannt. Beispiel: Ein Schausteller, der ein Karussell gekauft und per Kredit oder aus dem Eigenkapital finanziert hat, darf die Hälfte der monatlichen Abschreibung als Kosten in Ansatz bringen.
- Branchenspezifische Fixkostenregelung für die Reisebranche wird erweitert: Das Ausbleiben oder die Rückzahlung von Provisionen von Reisebüros bzw. vergleichbaren Margen von Reiseveranstaltern wegen Corona-bedingter Stornierungen und Absagen bleiben förderfähig. Die vorherige Begrenzung auf Pauschalreisen wird aufgehoben. Auch kurzfristige Buchungen werden berücksichtigt. Außerdem sind für die Reisewirtschaft zusätzlich zu der Förderung von Provisionen oder Margen im ersten Halbjahr 2021 auch externe sowie durch eine erhöhte Personalkostenpauschale abgebildete interne Ausfallkosten für den Zeitraum März bis Dezember 2020 förderfähig.
- Sonderregelung für die Veranstaltungs- und Kulturbranche: Unternehmen der betroffenen Branchen dürfen für den Zeitraum März bis Dezember 2020 interne und externe Ausfallkosten geltend machen.
- Sonderfonds für Kulturbranche implizit: Mit einem Sonderfonds für die Kulturbranche sollen Bonuszahlungen für Kulturveranstaltungen ermöglicht werden, um das Risiko von Veranstaltungsplanungen während der Pandemie abzufedern. Die Details der Kulturhilfen werden aktuell noch ausgearbeitet.
- Elektronische Antragstellung über IT-Plattform der Überbrückungshilfen: Kleine Unternehmen stellen ihren Antrag wiederum gemeinsam mit einem "prüfenden Dritten", dein Steuerberater oder Rechtsanwalt, über die zentrale IT-Plattform der Überbrückungshilfe. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5000 Euro Zuschuss beantragen, sind hiervon befreit und können ihren Direktantrag mit Identitätsnachweis durch ELSTER-Zertifkat stellen.
Wichtig: Corona-Dokumentation und Strafrechtsschutzversicherung
Schütze dich im Fall einer Betriebsprüfung durch eine saubere Dokumentation aller steuerrechtlich relevanten Besonderheiten im Geschäftsjahr 2020.
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