Erfolgreich Gründen mit dem eigenem Fitnesstudio: Das müssen Sie beachten
Businessplan kostenfrei erstellen
Von Geschäftsidee über Gründerprofil bis zu Markt-und Wettbewerberanalyse und Finanzplan enthält als wichtigstes Dokument Ihres Gründungsvorhabens der Businessplan alle Eckpunkte der avisierten Gründung für interne und externe Rückversicherung. Der Businessplan ist Ihr Leitfaden für die wichtigen ersten drei Jahre Ihrer Geschäftsgründung.
Egal, ob Sie mit eigener Idee gründen oder ein erprobtes Franchise-Modell nutzen, Ihr Businessplan enthält in beiden Fällen unveränderliche Inhaltspunkte, anhand derer Sie Ihre Idee bestmöglich "verkaufen" müssen.
Prinzipiell setzt der Gesetzgeber für die Eröffnung eines Fitnesstudios keine zwingende Qualifikation voraus. Für den praktischen Erfolg Ihres Vorhabens wird diese als Alleinstellungsmerkmal gegenüber Ihren Mitbewerbern allerdings von entscheidender Bedeutung sein und nicht zuletzt Ihr Angebotsportfolio definieren bzw. Ihre Zielgruppen.
Grundlegende Voraussetzungen: Fitnesstrainer mit B- oder A-Lizenz
Als Fitnesstrainer mit B-Lizenz können Sie sich bereits einem großen Kundenkreis widmen. Erwerben Sie zusätzlich die A-Lizenz erweitert sich dieser auf Leistungssportler, die Sie z.B,. als Personal Trainer betreuen dürfen. Verschiedene spezielle Formate wie Rückentraining, Aqua Fitness etc. machen Sie außerdem für Kunden attraktiv, die diese Kurse bevorzugt über Krankenkassen abrechnen. Zum Fitnesstrainer können Sie sich in Vollzeit-Intensivkursen oder Teilzeit ausbilden lassen. Der Verband Deutscher Fitness- und Gesundheitsunternehmen e.V. unterstützt Sie in der Auswahl eines geeigneten Anbieters.
Freiberufliche Tätigkeit: Fitnesstrainer, Personal Trainer und Yogalehrer
Wenn Sie sich als Yogalehrer selbständig machen wollen, empfiehlt es sich Rücksprache mit dem Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. auszutauschen, um die eigenen Zertifikate und Qualifikationen auf Ihre Professionalität hin prüfen zu lassen bzw. solche zu erwerben. Es gibt bereits vierwöchige Intensivkurse mit minimal 200h Trainingsumfang, an deren Ende sich der Kursteilnehmer als Yogalehrer bezeichnen darf. Der Bundesverband empfiehlt aktuell 720 Stunden, die sich über 4 Jahre erstrecken können.
Sollten Sie als Personal Trainer oder Yogalehrer freiberuflich tätig sein, müssen Sie lediglich im Auge behalten, ab wann diese Tätigkeit nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Aktuell noch bis zu einem jährlichen Umsatz bis 17.500 EUR entfällt für Sie in diesem Fall die Umsatzsteuer. Ab 2020 soll diese Grenze erhöht werden auf dann 22.500 EUR im Jahr. Beobachten Sie mindestens quartalsweise Ihre Einkünfte, um etwaige Steuervorauszahlungen bei Überschreiten der Grenze rechtzeitig anzuzeigen und Nachzahlungen zu vermeiden.
Die Gründung des eigenen Studios: Eintrag Handelsregister, Gewerbeanmeldung und Steuerunterlagen
Wenn Ihr Traum der eines eigenen Studios ist, dann müssen Sie Ihr Gewerbe je nach gewählter Rechtsform im Handelsregister bei Ihrem jeweils zuständigen Registergericht eintragen lassen. Dies gilt zwingend für haftungsbeschränkte UG (Variante der GmbH). Für Einzelunternehmen, eine ebenfalls häufig gewählte Rechtsform für Fitnesstudios, ist dieser Eintrag freiwillig. Sollten Sie als AG, OHG oder als GmbH gründen, müssen Sie sich ebenfalls im Handelsregister eintragen.
Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist dahingehend für alle Zielgruppen unkompliziert und weist Ihnen durch Zusammenarbeit mit dem Finanzamt im gleichen Atemzug Ihre Steuernummer zu.
Es gibt verschiedene Zertifizierungsformate, die Ihnen dabei helfen können Ihr Studio vor Ihren Mitbewerbern als herausragend zu positionieren. Bemühen Sie sich um eine Zertifizierung nach DIN-Norm 33961. Diese belegt Studiobesitzern die Qualität ihres Angebots und macht diese gegenüber dem Kunden, und auch Kooperationspartnern, sichtbar. Verantwortet von einem starken Partnernetzwerk aus DIN e.V., Deutsches Institut für Normung, TÜV Rheinland GmbH u.v.a. garantiert das Siegel hohe Qualitätsstandards.
Die Kooperationsgemeinschaft aus Ersatzkassen, den Betriebskrankenkassen, Allgemeinen Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Knappschaft und SVLFG prüft und zertifiziert darüber hinaus einzelne Kurse kostenfrei. Die maßgeblichen Handlungsfelder sind Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittelkonsum. Entsprechend orientierte Präventionskurse können zertifiziert werden und damit als von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt gelten.
Besonders die Einrichtung eines kompletten Studios ist kostenintensiv. Moderne Geräte, ein Wellness-Bereich und der Ausschank von Getränken überschreiten vorhandenes Eigenkapital schnell. Als Gründer können Sie sich jedoch um staatliche Zuschüsse bemühen und zinsgünstige Darlehen erhalten.
Folgende Fördersysteme kommen für Sie in Betracht:
1. Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre vorausgesetzte Arbeitslosigkeit beenden. Eine hauptberufliche Tätigkeit gilt als solche, wenn sie mehr als 15h pro Woche ausgeübt wird. Den Antrag auf Gründungszuschuss stellen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.
2. ERP StartGeld
Der ERP Gründerkredit-StartGeld richtet sich an Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind. Als Aufnahmedatum für die Geschäftstätigkeit gilt dabei das Datum der ersten Umsatzerzielung. Mit dem StartGeld erhalten Sie eine Fremdfinanzierung zu günstigen Zinskonditionen für Ihr Gründungsvorhaben. Das Maximalvolumen für das Darlehen liegt bei 100.000 EUR.
3. Mikromezzaninfonds
Sollten Sie nur einen geringen Kapitalbedarf haben, kommt eventuell eine Förderung über den Mikromezzaninfonds in Frage. Mit einer maximalen Beteiligungshöhe von 50.000 Euro, erfolgt die Förderung als Stille Beteiligung. Mezzaninkapital ist eine Mischform aus Eigenkapital und Fremdkapital.
4. KfW und UniCredit Leasing Globaldarlehen
Für die Ausstattung Ihres Studios kommen eventuell die günstigen Leasing-Konditionen von KfW und UniCredit Leasing in Betracht, die für Betriebliche Neuanschaffungen gelten.
Die Verdienstmöglichkeiten variieren je nachdem, ob Sie freiberuflicher Trainer sind oder ein eigenes Studio betreiben. Selbstverständlich ist Ihre grundlegende Profession und etwaige Zusatzqualifikationen ausschlaggebend dafür, wieviel Sie verdienen werden. Das verhältnismäßig bescheidene Gehalt eines selbständigen Fitnesstrainers in B-Lizenz plus etwaige Zusatzqualifikationen rangiert im Bereich von 2200 EUR brutto plus. Ausgebildete Personal Trainer oder Yogalehrer können bei entsprechend Verhandlungsgeschick und Kundenstamm deutlich höhere Margen erzielen (3.500 EUR brutto plus).
Um sich und Ihre Arbeitnehmer vor Unfällen zu schützen melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft an. Die für Fitnessstudios zuständige Genossenschaft ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die VBG bietet Selbstständigen und Unternehmer/-innen eine freiwillige Versicherung an, damit auch sie bei Eintritt eines Arbeitsunfalls oder bei einer Berufskrankheit gut abgesichert sind.
Weitere Unterstützung im unternehmerischen Alltag bietet Ihnen der Verband Deutscher Fitness- und Gesundheitsunternehmen e. V. (VDF) oder der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV).