Fixkostenhilfe: Was sind ungedeckte Fixkosten in der Überbrückungshilfe?
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Überbrückungshilfe beantragen: Relevante beihilferechtliche Regelungen
Die Bedingungen zum Erhalt der Corona-Hilfen für Unternehmen sind wie alle staatlichen Subventionshilfen im EU-Beihilferecht geregelt. Dies schien zuletzt in der öffentlichen Debatte nicht für alle Teilnehmer klar.
Grund ist ein erst Anfang Dezember nachträglich ergänztes FAQ für Steuerberater, das den Förderbereich der Überbrückungshilfe II (Leistungszeitraum Sept. – Dez. 2020) ausdrücklich auf "ungedeckte Fixkosten" gemäß EU-Beihilferecht beschränkt. Die hierfür maßgebliche Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 wurde am 20. November 2020 veröffentlicht.
Notwendig wurde das Einführen der Fixkostenhilfe 2020, da die Höchstbeträge unter der Kleinbeihilfenregelung (gültig für: Überbrückungshilfe I, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe) für viele Unternehmen bereits ausgeschöpft waren. Für die Überbrückungshilfe II, Novemberhilfe Plus und Dezemberhilfe Plus musste deshalb ein neuer beihilferechtlicher Rahmen geschaffen werden.
Antragsfristen verlängert für Novemberhilfe, Dezemberhilfe & Überbrückunsghilfe II
Die Corona-Hilfen sollen deine Liquidität erhalten. Staatliche Subventionshilfen wie die Überbrückungshilfe sind jedoch nicht auf den Ausgleich ausgefallener Gewinne anzuwenden.
Eine intransparente Kommunikation über diesen im EU-Beihilferecht geregelten und für die Bundesregierung bindenden Rechtsbestand hat dazu geführt, dass die Antragsfristen der hiervon betroffenen November- und Dezemberhilfe sowie im Programm der Überbrückunsghilfe II verlängert wurden. Steuerberater erhalten dadurch mehr Zeit für eine korrekte Antragstellung unter richtiger Berechnung förderfähiger Kosten.
- Novemberhilfe und Dezemberhilfe: Es gilt eine verlängerte Antragsfrist bis zum 30. April 2021.
- Überbrückungshilfe II: Die Antragsfrist für den Förderzeitraum September bis Dezember 2020 wird ebenfalls verlängert und zwar bis zum 31. März 2021.
Was sind ungedeckte Fixkosten?
Als ungedeckte Fixkosten gelten sämtliche Verluste, die dein Unternehmen im beihilfefähigen Zeitraum mittels Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen kann und die nicht anderweitig ausgleichbar sind, z.B. durch Versicherungen oder sonstige Beihilfen. Dazu zählen auch der Bezug von Kurzarbeitergeld.
Welche ungedeckten Fixkosten kann ich geltend machen?
Du kannst sämtliche ungedeckten Fixkosten, die im beihilfefähigen Zeitraum aufgelaufen sind, angeben. Hierfür nimmst du im Programm der Überbrückungshilfe II flexibel nach deinen Bedürfnissen eine Verlustberechnung vor.
Der beihilfefähige Zeitraum entspricht nicht dem Leistungszeitraum des einzelnen Förderprogramms. Für die Überbrückungshilfe II kannst du z.B. flexibel für die einzelnen Monate März bis Dezember 2020 deine Verluste kalkulieren je nach Bedarf. Der Leistungszeitraum für den Bezug der Überbrückunsghilfe II ist indes auf die Monate Sept. – Dez. 2020 begrenzt.
Beispiel: Ein Unternehmen, das im Sommer 2020 Gewinne verzeichnet hat, kann diese Monate bei der Verlustberechnung unberücksichtigt lassen und nur die auswählen, die zwischen März bis Dezember 2020 am umsatzschwächsten ausfielen.
Abschreibungen, Tilgungen und Unternehmerlohn sind "ungedeckte Fixkosten"
Abschreibungen bzw. Tilgungszahlungen sind regulärer Teil deiner steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnung. Bis zur Höhe der steuerlichen Abschreibungen können Abschreibungen bzw. Tilgungszahlungen bei der Bestimmung der ungedeckten Fixkosten berücksichtigt werden. Dazu zählen alle Abschreibungen, die konstant und/oder regelmäßig vorgenommen werden, z.B. Abschreibungen für die Abnutzung an Gebäuden, regelmäßige Abschreibungen auf Umlaufvermögen im Einzelhandel etc..
Für Unternehmen und Soloselbstständige, die kein Geschäftsführergehalt in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen können, gilt ein fiktiver Unternehmerlohn bis zur Höhe der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze als Bestandteil förderfähiger Fixkosten.
Was ist der beihilfefähige Zeitraum zur Berechnung der ungedeckten Fixkosten?
Der beihilfefähige Zeitraum für die Überbrückungshilfe II ist mindestens der Leitungszeitraum (September und Oktober 2020) und maximal der Zeitraum März bis Dezember 2020.
Welche beihilferechtliche Höchstgrenze muss ich für beachten?
Für Kleinunternehmen darf der Beihilfebetrag nach Maßgabe der Fixkostenhilfe maximal 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten im beihilfefähigen Zeitraum betragen.
Welche beihilferechtlichen Regeln greifen für die Corona-Hilfen?
Beihilferechtliche Regelungen sind grundsätzlich auf die Beantragung der November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe I-III und auch auf die Soforthilfen des Bundes anzuwenden. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen zur Vermeidung einer Überkompensation.
Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020
Nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 kannst du Beihilfen als Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten deines Unternehmens in Höhe von bis zu 3 Millionen EUR pro Unternehmen bzw. Unternehmensverbund erhalten.
Erlaubt sind die Beihilfen dann, wenn du während des beihilfefähigen Zeitraums Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu demselben Zeitraum im Jahr 2019 erlitten hast.
Für kleine und Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von nicht mehr als 10 Mio. EUR) gilt, dass der Gesamtbetrag der gewährten Beihilfen, die beihilferechtlich auf die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 gestützt sind, höchstens 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten betragen darf.
- Anzuwenden auf: Überbrückungshilfe II, Novemberhilfe Plus, Dezemberhilfe Plus
Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020
Die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 basiert auf einer entsprechenden EU-Richtlinie zur Umsetzung in nationales Recht. Sie gilt befristet bis zum 30.06.2021. Gemäß der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 darf der Höchstbetrag zur Gewährung sogenannter Kleinbeihilfen an Unternehmen die Summe von 800.000 EUR pro Unternehmen bzw. Unternehmensverbund nicht übersteigen.
- Anzuwenden auf: Soforthilfe des Bundes, Überbrückungshilfe I, Novemberhilfe, Dezemberhilfe
De-minimis-Verordnung
Gänzlich ohne Anmeldepflicht und innerhalb von drei Steuerjahren kann jedes Unternehmen jederzeit Beihilfen in Höhe von bis zu 200.000 EUR erhalten.
- Anzuwenden auf: Überbrückungshilfe I, Novemberhilfe und Dezemberhilfe
Was gilt für bereits gestellte Anträge auf Überbrückungshilfe II?
Hat dein Steuerberater noch vor Bekanntwerden der Anwendung der Fixkostenhilfe 2020 deinen Antrag für Überbrückungshilfe II gestellt und ergeben sich späterhin dadurch Abweichungen von den endgültigen Zahlen in der Schlussabrechnung, soll laut BMWi eine "unkomplizierte Korrektur" möglich sein (Bundeswirtschaftsminister Altmaier in seiner Presseerklärung zum Wirtschaftsausblick).
Laut Angaben der Bundessteuerberaterkammer handele es sich in solchen Fällen zudem weder um einen Haftungsgrund für Steuerberater gegenüber ihren Mandanten oder dem Zuschussgeber, noch um den Tatbestand eines möglichen Subventionsbetrugs.
Muss ich mit einer Nachzahlung der Überbrückungshilfe rechnen?
Wie die Steuerexperten von Haufe mitteilen, habe die BStBK beim BMWi erwirkt, dass eine Änderung der Anträge, die vor dem 5.12.2020 gestellt wurden, nicht erforderlich ist. Die Korrektur könne stattdessen im Rahmen der Schlussrechnung erfolgen. Es kann aber natürlich trotzdem sein, dass du u.U. von einer Rückzahlungspflicht überzahlter Beträge betroffen sein wirst. Hier empfiehlt sich in jedem Fall eine gründliche Dokumentation und Aufbewahrung aller Daten und Nachweise.
Fixkostenhilfe 2020: Download
Die Bundesregierung hat die "Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020" in ihrem vollen Wortlaut online bereitgestellt.
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