Checkliste: Erfolgreich als Friseur gründen
Erstelle deinen kostenlosen Businessplan

Bevor du Scheren, Rasierer und Pinsel schwingen darfst, gilt es Schritt für Schritt alle gründungsrelevanten Faktoren zu checken, einen soliden Businessplan zu erstellen sowie perspektivische Umsätze als Teil deines Finanzplans zu ermitteln. Wir geben dir einen Überblick der wichtigsten Schritte von Geschäftsidee bis Gewerbeanmeldung. Diese können grob in folgende drei Kategorien eingeordet werden:
- 1. Gründerprofil: Erfülle ich alle persönlichen und rechtlichen Anforderungen?
- 2. Businessplan: Ist mein Businessplan vollständig und fehlerfrei?
- 3. Finanzplanung: Kann ich mein Gründungsvorhaben finanzieren?
Diese drei Gründungskategorien beinhalten je nach Gründerperson und Geschäftsidee unterschiedliche Ausprägungen.
Der Friseurberuf ist ein Handwerk, das bei selbstständiger Ausübung sowie Ausbildung von Dritten eine abgeschlossene Meisterausbildung erfordert. In Ausnahmefällen kann hierauf verzichtet werden. Dies gilt immer dann, wenn du entweder ersatzweise einen qualifizierten Friseur-Meister in leitender Funktion beschäftigst oder aber in Fällen eines eingeschränkten Angebotsspektrums bzw. als mobiler Dienstleister. Grundsätzlich müssen selbstständige Friseure also eine der folgenden Qualifikationen aufweisen:
- Meisterbrief: Wird nach erfolgreich abgeschlossener Meisterausbildung und -prüfung erteilt.
- Meister wird angestellt: Ersatzweise kann ein Friseurmeister als Salonleiter angestellt werden.
- Vorlage einer Ausübungsberechtigung nach §7 HwO: Gilt immer dann, wenn du eine bestandene Gesellenprüfung im Friseurhandwerk nachweisen kannst, über mindestens 6 Jahre Berufserfahrung verfügst (4 Jahre davon müssen in leitender Stellung absolviert worden sein) sowie wenn du nachweisen kannst, dass du über die im Friseurhandwerk notwendigen handwerklichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse verfügst. (Diese sind bei Nichtvorlage ggf. über Fachlehrgänge bei der Handwerkskammer zu erwerben. Kostenfaktor: circa 1.000 Euro)
- Ausnahmebewilligung nach §8 HwO: Mobile Friseurdienstleister als auch jene, die ohne die geforderten Qualifikationen z.B. als Herrenfriseur oder mit einem Beautysalon tätig sind, können auf Anfrage an die Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung erhalten. Diese wird für "einfache Tätigkeiten" bzw. nicht "wesentliche Friseurtätigkeiten" erteilt. Dazu zählen z.B. Flechtfrisuren oder Extensions für besondere Anlässe. Als Orientierungskriterien für die Bewilligung gelten: Du hast deine Kenntnisse in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten erwerben können. Es handelt sich nicht um Kenntnisse und Fähigkeiten, die ein hauptsächlicher Teil der Friseurausbildung sind, auch wenn sie eine längere Anlernzeit als 3 Monate verlangen. / Es sind Tätigkeiten, die sich nicht aus dem Friseurgewerbe entwickelt haben. / Es dürfen außerdem nicht viele "einfache Tätigkeiten" zusammen ausgeübt werden, so dass sie in Summe einen wesentlichen Teil des Friseurhandwerks ausmachen würden.
Bevor du dein Gewerbe anmelden kannst, muss du dir überlegen, mit welcher der möglichen Rechtsformen in Deutschland du gründen willst.
Einzelunternehmen oder Personengesellschaften?
Als Sologründer ohne Partner bietet sich die einfachste und kostengünstigste Gründungsform als Einzelunternehmen an. Willst du im Verbund mit Anderen gründen, steht im Fall der Personengesellschaften die GbR zur Wahl. Beachte in beiden Fällen die komplett private Haftung.
Kapitalgesellschaften als Alternative
Unter den Kapitalgesellschaften ist das Modell der GmbH sowohl unter den initialen Voraussetzungen (Einlage von mindestens 25.000 EUR Stammkapital) als auch im Hinblick auf die perspektivischen Umsätze deines Salons selten lukrativ. Eine Alternative kann die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sein, die du bereits mit 1 Euro Stammkapital gründen kannst. Erst in Folge deines Geschäftsbetriebs verbleibt ein Viertel deines Gewinns im Unternehmen und zwar solange, bis das Stammkapital von 25.000 Euro aufgebaut ist.
Der Vorteil einer Kapitalgesellschaft liegt in der Beschränkung der Haftung auf dein Firmenvermögen. Du musst gleichzeitig jedoch mit erhöhten Gründungskosten (Eintragung Handelsregister) rechnen und eine Doppelte Buchführung sowie das Erstellen einer Jahresbilanz vornehmen.
Gewerbeanmeldung und Eintragungen
Hast du dich für eine Rechtsform entschieden, musst du dein Gewerbe in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer eintragen sowie eine Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Im Fall einer Kapitalgesellschaft besteht zudem die Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister. Die Gebühren schwanken je Kommune für die Gewerbeanmeldung zwischen 15 und 65 Euro. Für den Eintrag ins Handelsregister muss mit circa 200 Euro gerechnet werden.
Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt
Die Anmeldung deines Salons beim Finanzamt erfolgt anschließend automatisch durch den Austausch der Behörden untereinander und du erhältst zeitnah deine Steuer-ID. Überlege dir, wie schnell du dein Business hochfahren willst und welche Umsätze du anvisierst (Stichwort: Gründen im Nebenerwerb). Insbesondere mobile Friseurdienstleister können u.U. von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Ebenfalls verpflichtend ist eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Sie ist Träger deiner gesetzlichen Unfallversicherung und erlässt Unfallverhütungsvorschriften für das Gewerbe, an die du dich halten musst. Dein monatlicher Beitrag bemisst sich anhand deines Gehalts und dem deiner Mitarbeiter.
Als Gründer und Betreiber eines stationären Friseurgeschäfts in Selbständigkeit, musst du baurechtliche Vorgaben erfüllen. Insbesondere dann, wenn du Immobilien nutzt, welche zuvor noch keiner derartigen Nutzung unterstanden. Am besten erkundigst du dich bei deiner zuständigen Bauaufsichtsbehörde, welche Anforderungen an deinen Standort gestellt werden. Grundsätzlich gilt:
- Ausreichende Belüftung sicherstellen: Deine Räume müssen immer gut belüftet sein. Dies kann durch natürliche Querlüftung oder durch eine raumlufttechnische Anlage erfolgen.
- Pausenraum bereitstellen: Deine Mitarbeiter brauchen einen leicht zugänglichen Pausenraum, in dem keine Chemikalien wie Haarfärbemittel aufbewahrt werden dürfen.
- Umkleideraum bereitstellen: Soll spezielle Arbeitskleidung getragen werden, müssen geschlechtergetrennte Umkleideräume vorhanden sein.
- Toiletten separieren: Es müssen abgetrennte Toilettenräume mit Waschbecken vorhanden sein.
Es muss nicht immer die Existenzgründung eines neuen Friseursalons sein. In Deutschland herrscht Unternehmer- und insbesondere Nachfolger-Mangel. Die Vorteile einer Geschäftsübernahme im Friseurhandwerk sind folgende:
- fertig ausgestattete Räumlichkeiten
- eingespieltes Personal
- vorhandene Geschäftszahlen
- etablierter Kundenstamm
Für eine Betriebsübernahme lohnt sich ein externer Berater, z. B. ein Steuerberater, der Geschäftszahlen und Inventar prüft. Der Preis basiert meist auf den Jahresumsätzen, abhängig vom Standort. Vor Vertragsabschluss solltest du eine verbindliche Finanzierungszusage deiner Bank haben und dies im Vertrag absichern.
Eine weitere Möglichkeit ist der Einstieg in ein Franchise. Als Franchisenehmer profitierst du von einem erprobten Friseurkonzept und der Unterstützung des Franchisegebers. Informiere dich gründlich über die verschiedenen Franchisesysteme und deren Besonderheiten.
Der Vorteil: Du startest mit einem bewährten Geschäftsmodell, einem starken Partnernetzwerk und professioneller Unterstützung. Eine bekannte Marke erleichtert zudem Marketing, Neukundenakquise und Personalgewinnung.
Der Businessplan ist der Schlüssel zu deiner Gründung. Er hilft dir, alle wichtigen Aspekte deines Friseurbusiness zu durchdenken und dessen Tragfähigkeit zu prüfen. Ist dein Konzept nicht rentabel, passe es an, bis es sich wirtschaftlich trägt.
Dein Businessplan Friseursalon kann auch als Basis für Finanzierungen, Fördermittel oder Wettbewerbe herangezogen werden.
Im Friseurhandwerk kannst du dich eines nützlichen Hilfsmittels zur Kalkulierung deiner Umsätze bedienen. Es hilft dir nicht nur kostendeckend zu arbeiten, sondern auch sukzessive deine Mitarbeiter zu motivieren. Gerade im unbestrittenen Niedriglohnbereich der Friseurbranche sind solide ermittelte Kennzahlen zu Soll-Umsatz und Umsatzbeteiligung ein gutes Argument in Lohnverhandlungen. Darüber hinaus hast du am Ende einer Jahres-Soll-Umsatz-Berechnung immer deine Zielzahlen im Blick.
Für die Berechnung gehst konkret wie folgt vor:
- Jahres-Soll-Umsatz deines Salons planen und berechnen: Der Soll-Umsatz (Mindestumsatz) ist der Umsatz, den dein Salon im Jahr erwirtschaften muss, um alle Kosten einschließlich Privatentnahmen zu decken. Der Soll-Umsatz folgt deiner individuellen Kostenstruktur. Er setzt sich zusammen aus Gemeinkosten, Personalkosten, Wareneinsatz und deinem geplanten Gewinn.
- Berechnung des monatlichen Soll-Umsatzes deines Salons: Im zweiten Schritt musst du den zu erwirtschaftenden Brutto-Soll-Umsatz pro Monat berechnen. Hinweis: Es wird aufgrund von durchschnittlicher Abwesenheit wegen Krankheit oder Urlaub mit im Schnitt 10 Monaten pro Jahr (an insgesamt circa 210 Arbeitstagen) gerechnet. Dein bereits ermittelter Jahres-Soll-Umsatz wird also durch die Zahl 10 geteilt. Im Ergebnis erhältst du den perspektivischen Monatsumsatz des Salons auf der Basis der 10-Monate-Regel.
- Ermittlung des Lohnfaktors in deinem Salon: Anschließend teilst du diesen rechnerischen Monatsumsatz durch die monatliche Bruttolohnsumme aller Mitarbeiter, die den Umsatz erwirtschaften sollen. Dazu zählen nur vollwertige Mitarbeiter, nicht jedoch Auszubildende, Rezeptionisten oder Aushilfskräfte ohne eigenen Kundenstamm. Im Ergebnis erhältst du den individuellen Lohnfaktor in deinem Salon. Dieser pendelt sich in der Regel zwischen 3 und 4 ein.
- Monats- und Tages-Soll-Umsätze für deine Mitarbeiter errechnen: Hast du den Lohnfaktor in deinem Salon ermittelt, kannst du die individuellen Monats-Soll-Umsätze für jeden Mitarbeiter errechnen, die dieser erwirtschaften muss, damit du mindestens kostendeckend arbeiten kannst. Hierzu multiplizierst du den durchschnittlichen Brutto-Monatslohn jedes Mitarbeiters mit dem errechneten Lohnfaktor. Diesen Wert bzw. diese Rechnungslegung kannst du dann auf verschiedene Gewinnszenarien optimieren.
- Praktisches Beispiel für deine Soll-Berechnung: Deine Mitarbeiterin verdient 1.500 Euro brutto pro Monat. Bei einem Lohnfaktor 3 müsste sie einen durchschnittlichen Monatsumsatz von mindestens 4.500 Euro erzielen, um dein Soll zu erfüllen: 1500 x 3 = 4500. Teilt man diesen Wert durch 21 Arbeitstage (unter Berücksichtigung von Abwesenheit durch Krankheit oder Urlaub) ergibt sich ein Tages-Soll von rund 214 Euro für jeden Anwesenheitstag: 4500 : 21 = 214,29.
Ein Friseurgeschäft zu eröffnen oder zu übernehmen und dann zu leiten, ist mit umfangreichen Kostenpositionen verbunden. Damit du nicht den Überblick verlierst und eine verlässliche Größe für deine Berechnungen des Jahres-Soll-Umsatzes ermittelst, musst du bereits im Vorfeld realistische Zahlenwerte für deine wichtigsten Ausgaben kennen.
Gründungskosten & laufende Kosten ermitteln
Ausstattung, Miete einschließlich Kaution, Gründungskosten sowie Personalkosten sind die maßgeblichen Posten einer Kalkulation zu Beginn deiner Gründung. Hinzu kommen Versicherungen (Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, etc.) sowie monatliche Betriebs- und Materialkosten. Beiträge für die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft müssen ebenfalls abgeführt werden. Im Tagesgeschäft solltest du ausserdem auf die Hilfe eines Steuerberaters vertrauen.
Je nach Ausbildungsgrad werden weitere Kosten für den Nachweis einer Ausübungsberechtigung fällig. Für den Erwerb des Meistertitels musst du mit mehreren tausend Euro rechnen. Der Erwerb einer Ausübungsberechtigung nach §7 HwO schlägt immer noch mit circa 1.000 Euro zu Buche.
Nach der Gründung fallen ausserdem Betriebskosten wie Strom, Wasser, Heizung, Telefon und Instanthaltungskosten für die Immobilie, die Geschäftsausstattung und kleinere Betriebsmittel wie Scheren, Kämme, Klammern, Handtücher, Rasierer, usw. an.
Als Gründer im Friseurhandwerk hast du viele Anfangsinvestitionen zu stemmen. Dabei solltest du dein Eigenkapital schonen und dich nach einer alternativen Finanzierung umschauen.
Als Existenzgründer oder junges Unternehmen im Friseurhandwerk stehen dir zahlreiche Fördermittel zur Verfügung. Hier sind die wichtigsten Finanzierungshilfen für deinen Start.
Meister-BAföG für die Ausbildung
Das Meister-BAföG unterstützt Friseurgesellen bei der Meisterausbildung. Besonders erfolgreiche Absolventen, die innerhalb von drei Jahren nach ihrem Abschluss einen eigenen Salon eröffnen und Mitarbeiter sowie Azubis beschäftigen, erhalten zusätzlich einen Teilerlass des Ausbildungsdarlehens.
KfW-Gründerkredite für die Finanzierung
Für die Finanzierung deines Salons stehen dir Förderkredite wie der KfW-Gründerkredit Startgeld zur Verfügung. Falls du aus der Arbeitslosigkeit heraus einen mobilen Friseurdienst oder einfache Friseurtätigkeiten starten möchtest, kannst du zudem den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragen.
Meistergründungsprämie in einigen Bundesländern
In einigen Bundesländern gibt es spezielle Zuschüsse für die Gründung oder Übernahme eines Friseurgeschäfts. Voraussetzung für die Meistergründungsprämie sind u.a.:
- Meisterbrief im Friseurhandwerk
- Noch keine handwerkliche Selbstständigkeit
- Investition von mindestens 15.000 Euro
- Schaffung von Arbeitsplätzen
Informiere dich über die aktuellen Fördermöglichkeiten in deinem Bundesland und nutze die passenden Programme für deinen erfolgreichen Start!
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