Kündigungsfristen
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Kündigungsfristen gibt es in vielen Bereichen, wie z. B. im Versicherungsbereich oder im Mobilfunkbereich. Hier sollen die Kündigungsfristen im Arbeitsrecht behandelt werden. In Deutschland können sich diese aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder den gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch ergeben. Bei letzterer Quelle handelt es sich um Mindestkündigungsfristen, von denen grundsätzlich nicht abgewichen werden darf. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer vertraglich jedoch teilweise an die Einhaltung längerer Fristen binden.
Im BGB ist grundsätzlich festgehalten, dass das Arbeitsverhältnis mit einer Vier-Wochen-Frist zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats beendet werden kann. Die Kündigungsfristen von Seiten des Arbeitgebers verlängern sich entsprechend der Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses. Die Dauer der Beschäftigung vor dem 25. Lebensjahr wird hierbei nicht berücksichtigt. Die Frist verkürzt sich außerdem auf zwei Wochen während einer vereinbarten Probezeit. Nicht zulässig ist es, den Arbeitnehmer vertraglich an längere Kündigungsfristen zu binden, als sie für den Arbeitgeber gelten.
Werden die gesetzlichen, vertraglichen oder tarifvertraglichen Kündigungsfristen nicht eingehalten, können diese bei einem Arbeitsgericht eingeklagt werden. Hält der Arbeitgeber die für ihn geltende Kündigungsfrist nicht ein, z. B. durch einen Aufhebungsvertrag des Beschäftigungsverhältnisses, und zahlt zusätzlich eine Abfindung, kommt es im Normalfall zu einer Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld . Nach dem deutschen Kündigungsschutzgestz ist die grundsätzliche Kündigungsfreiheit von Verträgen bei Arbeitsverhältnissen zu Gunsten des Arbeitnehmers auf sozial gerechtfertigte Kündigungen beschränkt.