Der Mikromezzaninfonds-Deutschland wird aufgestockt
Eine der wichtigsten Fragen für viele Existenzgründer ist, wie Anfangsinvestitionen zu finanzieren sind. Kann man als Gründer oder als kleines Unternehmen nicht auf Eigenkapital zurückgreifen, ist es schwierig an Kredite zu kommen. Um Existenzgründern den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft der Mikromezzaninfonds-Deutschland ins Leben gerufen.
Das Angebot zielt vor allem auf Gruppen von Existenzgründern, die aus ihrer Ausgangssituation heraus über wenig Eigenkapital verfügen. Das sind Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen und Menschen mit Migrationshintergrund. Aber auch Frauen und Unternehmen, die ausbilden, sollen davon angesprochen werden.
Bis zu 50.000 Euro Eigenkapital an stillen Einlagen wird Jungunternehmern, Gründern und kleinen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Das Geld dafür entstammt Mitteln des ERP-Sondervermögens und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel des Förderinstrumentes ist die Stärkung der Kreditwürdigkeit des einzelnen Unternehmens und damit eine strukturelle Verbesserung der Gründungsaktivität in Deutschland. Den Gründern soll es einfacher werden, an Startfinanzierungen über Kredite zu gelangen.
Mikromezzaninefinanzierung bedeutet, dass mittels stiller Einlage die Eigenkapitalbasis des Unternehmens gestärkt wird. Da Mezzaninekapital im rechtlichen Sinne als Mischform von Eigen- und Fremdkapital gilt, kann die Einlage als Eigenkapital gewertet werden un die Kreditwürdigkeit steigt. Dadurch bessert sich die Ausgangslage für den Existenzgründer oder für kleine und mittlere Unternehmen, an langfristige Finanzierungen zu gelangen und notwendige Anfangsinvestitionen vornehmen zu können.
Der Mikromezzaninfonds-Deutschland wurde im Herbst 2013 vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Entwicklung aufgelegt. Offensichtlich wird das Angebot des Mikromezzaninefonds bisher stark nachgefragt, denn das Bundeswirtschaftsministerium hat sich aufgrund der positiven Resonanz entschlossen, die Mittel des Fonds zu verdoppeln. Bis Ende Juli 2014 wurden mehr als 700 Beteiligungen in Höhe von rund 30 Millionen Euro zugesagt. Das Gesamtbudget von 35 Millionen Euro wurde nun auf 70 Millionen Euro erhöht. Laut Bundesminister Gabriel hat sich gezeigt, dass insbesondere Zielgruppen erreicht wurden, für die es nicht so leicht ist an Kredite zu gelangen. Das sind unter anderem Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus die Selbstständigkeit anstreben sowie ausländische Gründer.
Existenzgründer, die beabsichtigen die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen sich an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft des Bundeslandes wenden, in dem die Gründung erfolgt. gefördert werden dabei alle Investitionen in den Aufbau eines neuen Unternehmens. Die Laufzeit der stillen Beteiligungen beträgt dabei 10 Jahre. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr. Vergütet wird die Beteilgung zu einem festen Zinssatz von 8% pro Jahr. Eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 3,5% der Einlage wird bei der Auszahlung fällig. Unternehmen die Sanierungsfälle sind und Unternehmen die sich laut EU-Definition in Schwierigkeiten befinden, sind ausgeschlossen.