Leasing-Bürgschaften für Existenzgründer werden gut angenommen
Die deutschen Bürgschaftsbanken haben ihren Bericht für das erste Halbjahr 2014 vorgestellt. Die Aufgabe der Bürgschaftsbanken ist, gemeinsam mit den Hausbanken die Finanzierung erfolgversprechender Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen durch die Vergabe von Bürgschaften zu sichern. Aus dem aktuellen Halbjahresbericht geht hervor, dass die Zahl der durch Bürgschaftsdarlehen ermöglichten Existenzgründungen auf einem hohen Niveau ist.
Insgesamt wurden für den Zeitraum des ersten Halbjahres 2014 weniger Unternehmen durch Bürgschaften bei Finanzierungen unterstützt als im Vergleichzeitraum des Jahres 2013. 3.200 kleine und mittelständische Unternehmen erhielten Bürgschaften in Höhe von 502 Millionen Euro. Daraus ergibt sich gegenüber 2013 ein Rückgang von 7,2%. Man wertet dies grundsätzlich als positives Zeichen. Die Unternehmen hätten derzeit gute Möglichkeiten an Kapital zu gelangen oder verfügen über genügend Eigenkapital. Ausserdem verzichtet die Kreditwirtschaft mittlerweile bei Finanzierungen häufiger auf zusätzliche Sicherheiten in Form von Bürgschaften.
Bei Existenzgründungen hingegen steigt die Nachfrage nach Bürgschaftsdarlehen. Im ersten Halbjahr 2014 erhielten 1.366 Existenzgründer Bürgschaftsdarlehen. Das bedeutet einen minimalen Rückgang gegenüber dem Vergleichszeitraum 2013. Positiv, so der Bericht, entwickeln sich hier auch Leasing-Bürgschaften. Leasing-Bürgschaften sind gerade für Existenzgründer mit niedriger Bonität ein geeigneter Weg, um eine Startfinanzierung zu erhalten.
Die Leasing-Bürschaften sind ein Programm der Deutschen Bürgschaftsbanken, das noch relativ neu ist. Dadurch soll es Gründern sowie kleinen und mittelständischen Unternehmern erleichtert werden eine Leasing-Finanzierung zu erhalten. Durch eine Leasing-Finanzierung können Gründer oder Unternehmer Anfangsinvestitionen in notwendige Anschaffungen von Produktionsmitteln, Maschinen, IT oder Immobilien tätigen und gleichzeitig das investierte Kapital überschaubar halten. Durch Mittel aus dem Europäischen Investitionsfond (EIF) werden von den deutschen Bürgschaftsbanken Leasing-Investitionen in Höhe von 200 Millionen Euro ermöglicht.
Um eine Leasing-Bürgschaft zu erhalten, muss die Leasing-Gesellschaft mit welcher der Gründer oder das Unternehmen den Leasingvertrag eingehen will, einen Antrag bei den Bürgschaftsbanken stellen. Insgesamt können dann Leasingfinanzierungen bis zu einer Million Euro durch Leasing-Bürgschaften unterstützt werden. Für jede einzelne Investition liegt das Limit bei 250.000 Euro. Die Höhe der einzelnen Bürschaft beträgt maximal 300.000 Euro pro Unternehmen bei 30 oder 60 Prozent Bürgschaft. Die Konditionen sind bundesweit einheitlich.
Gefördert werden Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Existenzgründer. Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die sich laut EU-Definition in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, Bürgschaften für Umschuldungen sowie landwirtschaftliche Unternehmen. Auch Finanzierungen von Leasingfinanzierungen für Fahrzeuge von Speditionen sind nicht möglich.
Für das Programm haben sich seit Januar 2014 laut vorliegendem Bericht 40 Leasinggesellschaften akreditiert. Erste Existenzgründungsprojekte konnten bereits durch die Leasingbürgschaften umgesetzt werden.