Studie: Einstiegsgeld für Gründer rückläufig
Seit den Jahren seiner Einführung ist das Einstiegsgeld für Hartz-4-Empfänger immer zurückhaltender ausgezahlt worden. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Das in der Studie untersuchte Einstiegsgeld ist eine Sozialleistung zur Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld II). Diese Förderung kann über einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren an die Empfänger ausgezahlt werden. Ziel ist es den Gründer zu einer selbstständigen sozialversicherungspflichtigen Arbeit zu verhelfen und damit den Bezug des Arbeitslosengeldes II (Harz 4) zu beenden.
Als die Gründungsförderung durch das Einstiegsgeld im Jahr 2005 begann, wurde in mehr als 17.000 Fällen das Einstiegsgeld bewilligt. In den Folgejahren 2006 und 2007 kam es mit jeweils mehr als 32.000 Förderungen zu den meisten Bewilligungen des Einstiegsgeldes. Die Studie zeigt, dass seit dem die Vergabe der Förderung immer restriktiver gehandhabt wurde. So kam es 2012 nur noch in 8.000 Fällen zu einer Auszahlung des Einstiegsgeldes an Gründer.
Die Befragung der Jobcenter ergab, dass Gründungen mit Einstiegsgeld oft hinter den Erwartungen der Jobcenter zurückbleiben. Aus diesem Grund seien die Auswahlkriterien für die Vergabe des Einstiegsgeldes über die Jahre immer weiter verschärft worden.
Andere Quellen berichten, dass besonders die Sparmaßnahmen ab dem Jahr 2008 die Arbeitsagenturen dazu gedrängt haben, das Einstiegsgeld immer restriktiver zu vergeben.
Abzuwarten bleibt, wie die neue Bundesregierung und das von der SPD geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Einstiegsgeld in den kommenden Jahren handhaben werden. Der Koalitionsvertrag sieht einen Ausbau der Förderung für Existenzgründungen vor. Wie genau der Vertrag umgesetzt werden wird, bleibt noch abzuwarten.