Sonderfonds für Kulturveranstaltungen startet
Mikrokredite vom Bund, schnell und unbürokratisch
Sonderfonds für Kulturveranstaltungen: Die Konditionen im Überblick
Mehr Planbarkeit und der Ausgleich coronabedingter Verluste, mit der Verabschiedung des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen durch das Bundeskabinett am Mittwoch erhalten Veranstalter*innen kultureller Events neue finanzielle Unterstützung.
Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ergänzt als dritte Säule die bereits bestehenden Hilfsprogramme NEUSTART KULTUR und die Überbrückungshilfe III bzw. die verbesserte Neustarthilfe für Soloselbstständige und -neu- Mehr-Personen-Gesellschaften.
Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen wird gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verantwortet. Die Mittel in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro werden der BKM zur Bewirtschaftung zugewiesen. Diese übernimmt auch den Vorsitz in einem Lenkungsausschuss, der die Weiterentwicklung und Umsetzung des Programms koordiniert. Neben dem Bund werden auch die Länder und der Deutsche Kulturrat in diesem Gremium vertreten sein.
Sonderfonds für Kulturveranstaltungen: Allgemeines Antragsverfahren
Der neue Sonderfonds wird analog der Sofort- und Überbrückungshilfen von den einzelnen Bundesländern operativ umgesetzt. Die Antragsbearbeitung und Bewilligung erfolgt über die jeweiligen Landeskulturbehörden oder gesondert beauftragte Stellen.
Einheitliche IT-Plattform und bundeseinheitliche Hotline
Es wird eine einheitliche IT-Plattform geben, über die Veranstaltungen im Vorfeld registriert werden müssen. Die Freie und Hansestadt Hamburg betreut diese IT-Plattform für alle Länder.
Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird zudem eine telefonische Beratungs-Hotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.
Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen (bis 2.000 Besucher*innen)
Wer ist anspruchsberechtigt?
Die Hilfe steht für folgende Kulturveranstaltungen zur Verfügung:
- Events, die im Juli 2021 für bis zu 500 Besucherinnen und Besuchern geplant sind
- Events, die ab August 2021 für bis zu 2.000 Besucherinnen und Besuchern geplant werden
Zu beachten sind die jeweils geltenden Corona-Schutzkonzepte und die zugelassene Höchstzahl an Zuschauerinnen und Zuschauern im Bundesland, in dem Veranstaltungen stattfinden.
Wie stelle ich den Antrag?
Den Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe kannst du jeweils nach Durchführung der Kulturveranstaltung über die Landeskulturbehörde stellen, in deren Bereich die Veranstaltung stattfand. Zuvor musst du die Veranstaltung unter Einreichung aller geforderten Nachweise über die zentrale IT-Plattform registrieren. Damit die Bearbeitung der Anträge effizient erfolgen kann, hast du die Möglichkeit, gebündelte Anträge zu stellen.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Im Zuge der Registrierung förderfähiger Veranstaltungen musst du folgende Unterlagen bereithalten:
- Hygienekonzept
- Angaben zur geplanten und erwarteten Auslastung
- Angaben zur maximalen Kapazität des Veranstaltungsorts
Wie hoch ist die Wirtschaftlichkeitshilfe?
Die Förderung durch die Wirtschaftlichkeitshilfe ist kostenbasiert und kann nicht höher sein als die auftretende Finanzierungslücke zwischen den Kosten der Veranstaltung und den erzielten Einnahmen. Die Wirtschaftlichkeitshilfe ist bei 100.000 Euro pro Kulturveranstaltung gedeckelt. Um Transparenz zwischen einzelnen Vertragspartnern zu gewährleisten, müssen Veranstalter*innen sämtlichen Vertragspartnern bekanntgeben, dass eine Veranstaltung für den Sonderfonds registriert ist.
Bei Pandemie-bedingter Verringerung der Zahl der Teilnehmenden um mindestens 20 Prozent kann folgende Ausgleichszahlung gewährt werden:
- Juli 2021: 100 Prozent Zuschuss auf Ticketeinnahmen aus bis zu 500 verkauften Tickets
- Ab August 2021: 100 Prozent Zuschuss auf Ticketeinnahmen der ersten 1.000 verkauften Tickets
Doppelter Zuschuss bei weniger als 25 Prozent der Maximalauslastung
Bei besonders strengen Hygieneauflagen und einer Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden auf unter 25 Prozent der Maximalauslastung kann der Zuschuss aus dem Sonderfonds bis zur Höhe der doppelten Ticketeinnahmen ansteigen.
50 Prozent Ausfallabsicherung auch für kleine Veranstaltungen
Für den Fall, dass wegen der Verschärfung der öffentlichen Pandemiebestimmungen eine Kulturveranstaltung, die für die Wirtschaftlichkeitshilfe registriert war, nicht stattfinden kann, erhalten die Veranstalter eine Entschädigung. Diese beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen, veranstaltungsbezogenen Kosten.
Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (+ 2.000 Besucher*innen)
Der zweite Baustein im Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ist eine Ausfallabsicherung für größere Events, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.
Die Ausfallabsicherung bezuschusst ähnlich einer Versicherung die Ausfall- oder Verschiebungskosten, sollte eine geplante Veranstaltung pandemiebedingt nicht stattfinden können.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Kulturveranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen geplant werden, sind unter folgenden Bedingungen in der Ausfallabsicherung antragsberechtigt:
- Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern
- Veranstaltungen, die ab dem 1. September 2021 geplant werden
Wie stelle ich den Antrag?
Veranstalter*innen registrieren die Kulturveranstaltung vor der geplanten Durchführung auf der zentralen IT-Plattform und reichen hier bereits geforderte Nachweise ein. Tritt der Schadensfall ein, kann die Förderung beantragt werden. Die konkreten Verluste und entstandenen Kosten sind pro Veranstaltung nachzuweisen und von prüfenden Dritten zu bestätigen.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Im Zuge der Registrierung sind beizubringen:
- eine Kostenkalkulation
- ein geeignetes Hygienekonzept oder ähnliche Dokumente
Wie hoch ist die Ausfallabsicherung?
Im Falle einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Reduzierung der Teilnehmerzahl oder einer Verschiebung übernimmt der Ausfallfonds maximal 80 Prozent der dadurch entstandenen Ausfallkosten. Die maximale Entschädigungssumme beträgt 8 Millionen Euro pro Veranstaltung. Bei Teilabsagen oder Reduzierung der Teilnehmerzahl werden die erzielten veranstaltungsbezogenen Einnahmen von den Ausfallkosten abgezogen.
Was sind förderfähige Ausfallkosten?
Ähnlich wie bei der Überbrückungshilfe gibt es eine feste Liste an förderfähigen Kosten. Kosten können auch dann geltend gemacht werden, wenn sie vor der Antragstellung angefallen sind.
Zu den förderfähigen Kosten der Ausfallabsicherung zählen u.a.:
- Betriebskosten,
- Kosten für Personal,
- Kosten für Anmietung,
- Aufwendungen für Wareneinsätze,
- Künstlergagen,
- Kosten für beauftragte Dienstleister
- etc.
Wichtig: Du musst deinen Vertragspartnern bekanntgeben, dass deine Veranstaltung für den Sonderfonds registriert ist. Das soll Transparenz zwischen den Vertragspartnern schaffen.
Wirtschaftlichkeitshilfen und Ausfallabsicherung: Neustart Kultur?
Noch müssen sich Veranstalter*innen etwas in Geduld üben. Nach Verabschiedung des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen am Mittwoch, bedarf es nun der technischen Umsetzung zum reibungslosen Ablauf des elektronischen Antragsverfahrens. Wir halten dich auf dem Laufenden.
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