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Überbrückungshilfe & Neustarthilfe: Bund bessert nach

Einzelhandel und Reisewirtschaft profitieren von der neuen Überbrückungshilfe III. Künstler und Kreative erhalten bis zu 7.500 EUR Neustarthilfe. Die Bundesregierung bringt weitere umfangreiche Corona-Hilfen an den Start. Lies hier die wichtigsten Änderungen, die Antragsteller berücksichtigen müssen.

Passgenaue Finanzierung finden

Bund beschließt mehr Neustarthilfe für Kreativberufe

Corona-Hilfen: Alle Änderungen, die für deinen Antrag wichtig sind

Der verlängerte Lockdown bis vorerst zum 14. Februar kostet die seit Pandemie-Beginn besonders betroffenen Branchen wie den Einzelhandel, die Reisebranche oder die Kultur- und Kreativwirtschaft neue Kraft und weitere nicht selten existenzbedrohende Einbußen.

Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben deshalb deutliche Verbesserungen bei der Beantragung und Auszahlung der Corona-Hilfen angekündigt. Konkret soll die Überbrückungshilfe III vereinfacht und an die besonderen Bedingungen der eingangs genannten Wirtschaftszweige angepasst werden.

Kreative Soloselbstständige erhalten höhere Pauschalleistungen aus der Neustarthilfe, die auch dann beantragt werden kann, wenn du sowohl selbstständig tätig bist, als auch über Einkünfte aus unständiger Beschäftigung z.B. aus wechselnden Engagements verfügst. Damit soll der realen Berufspraxis vieler Schauspieler und Tänzer entsprochen werden, die häufig über Einkommen aus beiden Quellen verfügen oder eben gerade nicht.

Alle Änderungen der Überbrückungshilfe III im Überblick

Antragsberechtigung bei 30 Prozent Umsatzeinbruch: Die Antragsberechtigung im Programm der Überbrückungshilfe III besteht bereits bei Corona-bedingtem Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent. 

Anhebung der monatlichen Maximalbeträge: Die monatlichen Höchstbeträge der Überbrückungshilfe III werden deutlich erhöht und vereinheitlicht. Unternehmen können bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten (statt 200.000 bzw. 500.000 Euro). Es gelten in jedem Fall die Obergrenzen des europäischen Beihilferechts.

Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020: Die Überbrückungshilfe kann auch für die Monate November und Dezember 2020 beantragt werden. 

Individuelle Beihilfenregel anwenden: Du kannst wählen, nach welcher beihilferechtlichen Regelung du die Überbrückungshilfe III beantragen willst. Dies solltest du im Vorfeld mit deinem Steuerberater genau abwägen, insbesondere wenn du bereits Soforthilfen der Bundesländer erhalten hast oder das Kurzarbeitergeld nutzt bzw. grundsätzlich Fördergelder, die unterschiedlichen Beihilferegeln folgen.

Bis zu 800.000 EUR Abschlag erhalten: Der Höchstbetrag der Abschlagszahlungen wird auf 800.000 Euro angehoben. Erste Abschlagszahlungen sind im Februar zu erwarten, die reguläre Auszahlung ist für März geplant.

Warenabschreibungen als 100 % förderfähige Fixkosten angeben: Für verderbliche Ware und für Saisonware der Wintersaison 2020/2021 wird eine Sonderregelung für Einzelhändler eingeführt. Das betrifft zum Beispiel Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper und Winterkleidung, aber auch verderbliche Ware, die unbrauchbar wird, wenn sie nicht verkauft werden konnte. Einzelhändler können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Abschreibungen auf das Umlaufvermögen bei den Fixkosten berücksichtigen. Diese Warenabschreibungen können zu 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden. Voraussetzung ist, dass du im Jahr 2019 aus deiner regulären Geschäftstätigkeit einen Gewinn und im Jahr 2020 einen Verlust erwirtschaftet hast sowie direkt von Schließungsanordnungen betroffen bist. Für Unternehmen, die erst 2020 gegründet wurden, gelten Sonderregeln.

Investitionen in Digitalisierung einpreisen: Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) berücksichtigt die neue Überbrückungshilfe III genauso wie Investitionen in Hygienemaßnahmen als Teil förderfähiger Fixkosten. Für beide Bereiche werden nunmehr auch Kosten berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind. Konkret erstattet die Bundesregierung angemessene Kosten, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind, bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Monat.

Ausweitung förderfähiger Zeiträume für einzelne Gewerke kennen: Für die Pyrotechnikindustrie gilt ebenfalls eine branchenspezifische Regelung. Hier kann eine Förderung für die Monate März bis Dezember 2020 beantragt werden. Zusätzlich können Lager- und Transportkosten für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 angesetzt werden.

Reise-Stornierungen als Vorbereitungs- und Ausfallkosten angeben: Die bisher vorgesehenen Regelungen zur Abfederung von Umsatzausfällen kleiner Reiseveranstalter werden verbessert. Du kannst externe Vorbereitungs- und Ausfallkosten im Rahmen der förderfähigen Fixkosten angeben. Gleichzeitig ermöglicht der Gesetzgeber die Anrechnung mithilfe einer 50-prozentigen Pauschale für interne Kosten.

Alle Verbesserungen der Neustarthilfe im Überblick

Als Projektarbeiter Antrag stellen: Kreative und Künstler, die häufig in wechselnden Projektarbeiten eingebunden sind, können als dergestalt unständig Beschäftigte nun ebenfalls offiziell die Neustarthilfe beantragen. Einkünfte aus unständiger Beschäftigung werden den Umsätzen aus Soloselbstständigkeit gleichgestellt. 

Höhere Betriebskostenpauschale von 50 % des Referenzumsatzes anwenden: Der Referenzumsatz beträgt im Regelfall 50 Prozent des Gesamtumsatzes 2019. Damit beträgt die Betriebskostenpauschale normalerweise 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. Bsp.: Bei einem Umsatz von 20.000 Euro (Durchschnittsumsatz in der Künstlersozialkasse) werden 5.000 Euro Neustarthilfe gezahlt (50 Prozent des Referenzumsatzes für sechs Monate 2019 /10.000 Euro). Es gelten Sonderregeln für Gründer, die erst 2020 ihre Selbstständigkeit aufgenommen haben.

7500 EUR bei mind. 60 Prozent Umsatzrückgang erhalten: Die volle Betriebskostenpauschale erhält, wessen Umsatz im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz 2019 um 60 Prozent oder mehr zurückgeht.

Corona-Dokumentation nicht vergessen: Die Betriebskostenpauschale wird als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn du noch keine genauen Angaben zu den konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Januar 2021 bis Juni 2021 machen kannst. Sollte dein Umsatz während dieser sechs Monate bei über 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, musst du die Vorschusszahlungen anteilig zurückzahlen. Eine saubere Corona-Dokumentation aller förderrelevanten Ein- und Ausgänge ermöglicht dir eine diesbezüglich rechtzeitige Übersicht.

Screenshot: Bundesfinanzministerium Corona-Hilfen Grafik

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe: Jetzt Antrag stellen

7 häufige Fragen zu Lockdown, Corona-Hilfen & Überbrückungshilfe III

Softwareprobleme, schleppende Auszahlung, unklare Bezugsgrößen: Deine häufigen Fragen und Antworten zu den Corona-Hilfen. Der Lockdown geht in die Verlängerung. Härtere Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Januar. Von Schließungen betroffene Unternehmen beklagen gleichzeitig die Hürden in der Beantragung und Auszahlung angekündigter Hilfen.

Überbrückungshilfe III: Alles, was du wissen musst

Der harte Lockdown ist da. Du bist direkt oder indirekt von den Schließungen betroffen? Beantrage jetzt die verbesserte Überbrückungshilfe III. Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe können bis zu 500.000 Euro Überbrückungshilfe erhalten. Alles, was du für deine Antragstellung wissen musst, erfährst du hier.

Kein Unternehmerlohn, dafür 5000 Euro Neustarthilfe

Die Neustarthilfe kommt! Einzelunternehmer und Soloselbstständige erhalten eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Den laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz unbürokratischen und schnellen Zuschuss musst du nicht zurückzahlen. Erfahre alles, was du zur Beantragung wissen musst.

Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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