Kommt bald ein Unternehmensbasisregister mit Wirtschaftsnummer?
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Warum ein Deutsches Unternehmensbasisregister mit Einführung einer Wirtschaftsnummer?
Deutsche Unternehmen haben den verschiedensten Behördenkontakt. Daraus entstanden ist eine Registerlandschaft mit rund 120 einzelnen Register, welche zweckgebunden und in der Mehrzahl unabhängig voneinander agieren.
Unternehmen werden daher in Register verschiedenster Verwaltungen geführt, wobei sich die darin erhobenen Daten oft auch überschneiden. Ein Austausch von Unternehmensdaten zwischen den Registern erfolgt nach eigenen Angaben derzeit üblicherweise nicht.
Die jeweils zu bedienenden Register für Unternehmen vergeben dabei zu einem großen Teil eigene Identifikationsnummern. Somit ist es bisweilen zeit- und ressourcenaufwändig und zudem fehleranfällig, Unternehmen in den verschiedenen Registern zu identifizieren. Daten zu aktualisieren oder im Rahmen der jeweiligen Gesetzesvorgaben weiterzugeben, ist somit auch nur schwer möglich.
Aus Sicht der Verwaltung sind aktuelle Unternehmensdaten für die Erfüllung der jeweiligen öffentlichen Aufgaben jedoch erforderlich. In Fällen, wo Unternehmensdaten in unterschiedlichen Registern nicht konsistent geführt werden, führt dies sowohl auf Seiten der Behörden als auch auf Unternehmensseite zu vermeidbarem Mehraufwand.
Die Bundesregierung hat nun eine Gesetzesvorlage zur Modernisierung und damit Zentralisierung der Unternehmensregister vorgelegt.
Digitale Umsetzung eines Basisregisters
Kern dieser modernen Registerlandschaft soll die zentrale Speicherung aktueller und konsistenter Unternehmensdaten sein. Dabei soll eine eindeutige Identifizierung aller Unternehmen über eine sogenannte bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer als registerübergreifender Identifikator ermöglicht werden.
Das geplante Basisregister für Unternehmensdaten soll in Verbindung mit einer bundesweit geltenden Wirtschaftsnummer pro Unternehmen auf den bestehenden behördlichen Strukturen, insbesondere den nach eigenen Angaben etablierten föderalen Zuständigkeiten aufsetzen.
Dadurch sollen die auf Unternehmensangaben angewiesenen Verwaltungseinheiten stärker miteinander verzahnt werden. Digital soll die Entwicklung integrierter „Once-Only“ Lösungen die heute noch vorherrschenden Insellösungen der einzelnen Register ablösen.
Umgesetzt werden soll das Vorhaben durch ein beim Statistischen Bundesamt anhängiges Register über die Unternehmensbasisdaten. Dieses Basisregister soll somit alle wirtschaftlich aktiven Einheiten in Deutschland als Unternehmen abbilden.
Wer soll als Unternehmen registriert werden?
Als Unternehmen im Sinne dieses Registers gelten demnach natürliche Personen die wirtschaftlich tätig sind, ebenso wie juristische Personen und Personenvereinigungen.
Als Voraussetzung für die Aufnahme eines Unternehmens in das Basisregister ist die Führung in mindestens einem Verwaltungsregister, welches damit die erforderlichen Informationen für den Aufbau und Pflege des Basisregisters liefert.
In dem Basisregister sollen dann solche Merkmale gespeichert werden, welche eine Identifikation von Unternehmen in und von den verschiedenen Registern erlauben. Dies soll langfristig gesehen Mehrfachmeldungen identischer Unternehmensdaten und Identifikatoren sowie eine sich wiederholende Datenspeicherung in mehreren Registern vermeiden.
Mit Aufnahme eines Unternehmens in das Basisregister soll dieses eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer zugeordnet bekommen, welche der Wirtschaftsidentifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung zugrunde liegt.
Zukünftige Registerarbeit mit Einsparungen für Wirtschaft
Datenaustausche zwischen den verschiedenen Registern sollen dann mittels der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen über das Basisregister erfolgen. Dazu soll es eine Schnittstelle vom Basisregister zum Organisationskonto des Portalverbundes geben, wie es auch nach dem Onlinezugangsgesetz verpflichtend ist.
Das Basisregister für Unternehmensdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen soll schliesslich effektiver und effizienter von den verschiedenen Verwaltungsregistern genutzt werden können sowie qualitativ hochwertigere Unternehmensstatistiken ermöglichen.
Die Initiatoren des „Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen“ sprechen schliesslich auch von einer bürokratischen Entlastung der Unternehmen, etwa durch Reduzierung von Meldepflichten. So soll über alle Ausbaustufen gesehen die Wirtschaft angeblich insgesamt jährlich um einen dreistelligen Millionenbereich entlastet werden.
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