Tageseltern: Checkliste für die Gründung
Businessplan kostenfrei erstellen
1. Gründerprofil
Erfülle ich alle persönlichen und rechtlichen Anforderungen an die gewünschte Tätigkeit?
2. Businessplan
Ist mein Businessplan vollständig und fehlerfrei?
3. Finanzplan
Kann ich mein Gründungsvorhaben finanzieren?
Bevor Sie eine Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater aufnehmen dürfen, müssen Sie verschiedene persönliche und rechtliche Anforderungen erfüllen. Können Sie ein Häkchen an alle der folgend genannten Vorbedingungen setzen, steht ihrer Zusammenarbeit mit örtlichem Jugendamt und/oder interessierten Eltern nichts mehr im Wege:
Pflegeerlaubnis ist vorhanden:
Sie verfügen über eine Pflegeerlaubnis nach erfolgreich abgeschlossener Schulung als Grundvoraussetzung einer qualifizierten Kinderbetreuung: Als „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ können Sie sich erst bezeichnen, wenn Sie einen diesbezüglichen Vorbereitungskurs und die Basisqualifizierung absolviert haben. Beide zusammen machen in der Regel 160 Unterrichtsstunden aus. 30 Stunden entfallen auf die Einführungsphase und 130 Stunden auf die Vertiefungsphase.
Die Pflegeerlaubnis umfasst außerdem ein ärztliches Unbedenklichkeitsattest, eine Schufa-Auskunft sowie ein polizeiliches Führungszeugnis (*bei Betreuung in Ihrer eigenen Wohnung gilt dies für alle im Haushalt lebenden Personen).
Räumlichkeiten sind “kindgerecht”:
Die von Ihnen angemieteten Räumlichkeiten sind “kindgerecht” und entsprechen deutschen Sicherheits- und Hygienestandards
Rechtsform und Steuerliche Behandlung sind klar:
Als selbständige Tagesmutter/Tagesvater mit Pflegeerlaubnis dürfen Sie maximal 5 Kinder betreuen. (Betreuungszahlen die darüber hinausgehen, bedürfen weiterer Qualifizierung.)
Für Tageseltern, die bis zu 5 Kinder betreuen, gilt der Status der Freiberuflichkeit.
Gewerbe anmelden Ja oder Nein?:
Es muss kein Gewerbe angemeldet werden.
Gemäß §18 Abs. 1 Nr. 1 EStG werden die vergüteten Leistungen einer Tagesmutter als Einkommen aus einer freiberuflichen Tätigkeit versteuert.
Bei Abgabe der Einkommenssteuererklärung können Sie pro betreutem Kind Betriebsausgaben geltend machen.
Bevor Sie Ihren fertigen Businessplan als Grundlage der Verhandlungen mit Jugendamt, Banken und Eltern nutzen, sollten Sie überprüfen
- ob alle Inhalte vollständig sind,
- Ihr formuliertes Konzept klar und verständlich ist und
- die unterschiedlichen Vertragsparteien adressiert sind (insbesondere Gründerprofil, SWOT-Analyse und der Finanzierungsplan für die ersten 3 Jahre Ihrer Geschäftstätigkeit sind hierbei essentiell).
Für die Anmietung und Einrichtung “kindgerechter” Räumlichkeiten bedürfen Sie u.U. zusätzlicher Mittel. Der Gesetzgeber hat insbesondere für Gründer zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten bereitgestellt, die auch den Finanzierungsbedarf für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als Tageseltern abdecken. Betriebliche Neuanschaffungen fördert die KfW gemeinsam mit UniCredit Leasing außerdem mit günstigen Leasing-Konditionen.
Adressieren Sie innerhalb einer Rentabilitätsvorschau die Ihrerseits zu leistenden Investitionen gegenüber dem zu erwartenden durchschnittlichen Einkommen bei gleichzeitiger Kalkulation von Ausfallrisiken. Dies ist sowohl gegenüber dem Jugendamt als Vertragspartner, als auch für Ihre potentiellen Geldgeber wichtig und zeigt Ihr unternehmerisches Verantwortungsbewusstsein.