AG – Wachstumsorientiert, strukturiert, stark
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Was ist die AG?
Die Aktiengesellschaft (AG) ist die professionellste und am stärksten regulierte Rechtsform im deutschen Unternehmensrecht. Sie eignet sich besonders für Unternehmen mit großem Kapitalbedarf, Wachstumsambitionen und dem Ziel, Anteile flexibel zu vergeben – z. B. an Investoren, Mitarbeitende oder über die Börse.
Als juristische Person haftet die AG nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Entscheidungsstruktur ist klar in Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung gegliedert – ideal für mittelgroße bis große Unternehmen mit langfristiger Strategie.
Wie ist die Haftung bei der AG geregelt?
Die AG haftet ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Aktionäre haften nicht persönlich – ihr Risiko ist auf den Erwerbspreis ihrer Aktien beschränkt.
Ausnahmen bestehen jedoch:
- Vor der Handelsregistereintragung haftet bei Gründung die Vor-Gesellschaft (oft als GbR/oHG) mit dem Privatvermögen der Gründer.
- Vorstandsmitglieder haften persönlich, wenn sie gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen – etwa bei Fehlentscheidungen, Insolvenzanmeldungspflicht oder Gesetzesverstößen.
Für wen ist die AG als Rechtsform geeignet?
Die AG ist ideal, wenn:
- dein Unternehmen hohen Kapitalbedarf hat
- du Fremdkapital einbinden oder an die Börse gehen willst
- du Investoren, Beteiligungen oder Mitarbeiteraktien einplanst
- du auf eine klare Trennung von Eigentum und Geschäftsführung setzt
- du Wachstum national oder international planst
Auch kleinere Unternehmen können eine sog. kleine AG gründen – mit weniger formalen Anforderungen, z. B. als Ein-Personen-AG. Jedoch solltest du dich auch bei einer kleinen AG umfangreich beraten lassen. Denn eine AG-Gründung mit Musterprotokoll wie bei der GmbH, ist nicht möglich.
Was kostet die Gründung einer AG?
- Mindestgrundkapital: 50.000 €; bei Bargründung: mind. 25 % je Aktie sofort einzuzahlen
- Gründungskosten: ab ca. 2.000–5.000 €, darunter Notarkosten, Registergebühren, Rechtsberatung, Prüfungen, IHK-Beiträge etc.
- Keine Gründung per Musterprotokoll möglich
Hinweis: Bei Börsennotierung kommen zusätzliche Emissions- und Zulassungskosten hinzu.
Was brauche ich für die Gründung einer AG?
Die Gründung einer AG erfolgt in drei Phasen:
- Vorgründungsgesellschaft (rechtlich meist GbR/oHG)
- Vorgesellschaft (Vor-AG) nach notarieller Beurkundung der Satzung
- Eingetragene AG nach Handelsregistereintragung
Erforderlich sind:
- Satzung (Gesellschaftsvertrag)
- Notarielle Gründung inkl. Übernahmeerklärung der Aktien sowie Bestellung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Einzahlung des Kapitals
- Gründungsprüfung (intern + extern)
- Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister
Wie ist eine AG organisiert?
Die AG besteht aus drei Organen:
- Hauptversammlung – trifft grundlegende Entscheidungen, wählt den Aufsichtsrat
- Aufsichtsrat – überwacht den Vorstand, bestellt und entlässt ihn
- Vorstand – führt die Geschäfte und vertritt die AG nach außen
Stimmrechte in der Hauptversammlung richten sich nach der Anzahl der gehaltenen Aktien. Eine Ein-Personen-AG ist möglich, sofern die Organe korrekt besetzt sind.
Welche Buchführungspflichten gelten für die AG?
Die AG unterliegt den höchsten Anforderungen im Bilanzrecht. Sie ist verpflichtet zu:
- Doppelter Buchführung
- Jahresabschluss mit Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht
- Veröffentlichungspflicht im Bundesanzeiger
- ggf. Abschlussprüfung durch externe Prüfer (pflichtig bei bestimmten Größenklassen)
Die AG muss ihren Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach Geschäftsjahresende offenlegen.
Welche Steuern fallen bei einer AG an?
Die AG zahlt als Kapitalgesellschaft:
Körperschaftsteuer (15 %)
Gewerbesteuer (abhängig vom Standort)
Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer auf Leistungen
Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen
Lohnsteuer und Sozialabgaben bei Mitarbeitenden
Achtung: Auch Vorstandseinkünfte und Ausschüttungen unterliegen zusätzlich der persönlichen Einkommensteuer.
Wie firmiert eine AG?
Der Firmenname ist frei wählbar – zulässig sind:
- Personennamen („Müller AG“)
- Sachbezeichnungen („Energiehandel Nord AG“)
- Fantasienamen („neovista AG“)
- Kombinationen
Pflicht: Der Zusatz „AG“ oder „Aktiengesellschaft“ muss enthalten sein. Die Firma muss unterscheidbar, darf nicht irreführend und muss einmalig im Register sein. Geografische Zusätze sind zulässig, sofern ein Bezug besteht.
Welche Vorteile hat die AG?
Die AG ist wie auch die UG (haftungsbeschränkt) ist eine eigene Rechtsperson. Damit werden nicht die Aktionäre, sondern die AG im Zweifel vor Gericht verklagt und von Gläubigern belangt. Damit haftet die AG auch nur mit dem Gesellschaftskapital. Du als Aktionär wirst dadurch nicht mit deinem Vermögen belangt. Ausnahmen gelten für Verstösse als Vorstand.
Vorteile der Aktiengesellschaft im Überblick:
- Haftungsbeschränkung für Aktionäre
- Einfache Beteiligungsmöglichkeiten für Investoren & Mitarbeitende
- Professionelles Image und hohe Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten
- Geregelte Unternehmensnachfolge durch Aktienübertrag
- Geeignet für Börsengänge und internationale Expansion
- Transparente Unternehmensstruktur mit klarer Aufgabenteilung
Welche Nachteile kann eine AG haben?
Nachteile der Aktiengesellschaft können sein:
- Höchster Gründungsaufwand unter allen Rechtsformen
- Mindestens 50.000 € Grundkapital erforderlich
- Hohes Maß an Formalitäten, Prüfpflichten und Offenlegung
- Keine Gründung mit Musterprotokoll
- Komplexe Organstruktur mit Pflichtorganen
- Hoher laufender Verwaltungsaufwand
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