Dein Café? Diese Checkliste zeigt den Weg!

Vom perfekten Standort bis zur besten Bohne – mit der Gründercheckliste für dein Café startest du gut vorbereitet. Finde heraus, welche Genehmigungen du brauchst, wie du deine Finanzierung sicherst und dein Café erfolgreich führst.

Businessplan für Fördermittel & Zuschüsse

Lachender Barista am Tresen stehend in seinem eigenen Café.
Gründercheckliste für dein Café: Planung, Standort, Finanzierung

3-Punkte Checkbox zur Eröffnung eines Cafés

1. Gründerprofil:

  • Erfülle ich alle persönlichen und rechtlichen Anforderungen?

2. Businessplan:

3. Finanzplan:

  • Kann ich meine Café Eröffnung finanzieren?

Dein Rezept für ein erfolgreiches Café

So erstellst du den perfekten Businessplan für dein Café

Eröffne jetzt dein trendiges Café und begeistere Gäste mit einem gut durchdachten Businessplan! Von der Auswahl der Röstung über leckere Snacks bis hin zu stilvollem Ambiente – mit der richtigen Strategie verwirklichst du deinen Traum.

1. Gründerprofil: Erfülle ich alle persönlichen und rechtlichen Anforderungen?

1.1 Gaststättenkonzession beantragen

Als selbständiger Cafébetreiber führst du gemäß § 1 Gaststättengesetz ein Gaststättengewerbe und unterliegst damit weiterhin  mit §2 Gaststättengesetz einer behördlichen Erlaubnispflicht. Um diese zu erhalten, musst du ebenfalls im Vorfeld weitere Genehmigungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen einholen und danach beim Ordnungsamt vorlegen. Erst im Anschluss an eine erteilte Konzession kannst du dann dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Folgende Unterlagen sollen deine fachliche und persönliche Kompetenz belegen und sind für den Antrag auf eine Gaststättenkonzession vorzulegen:

  • ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (erteilt durch Einwohnermeldeamt oder online durch das Bundesamt für Justiz)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt durch das Finanzamt
  • Bescheinigung des Gesundheitsamts über die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Gaststättenunterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) sofern du über keine gastronomische Ausbildung verfügst, die noch nicht zu lange zurückliegt; Erkundige dich in deinen Bundesland nach den jeweils geltenden Bedingungen.
  • Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag deiner Standort-Immobilie (Freigabe des Grundrisses durch das zuständige Bauaufsichtsamt muss beigefügt werden; Beachte die für den Ausschank alkoholischer Getränke geltende grundsätzliche Toilettenpflicht mit den dafür vorgesehenen baulichen Vorschriften (nach Geschlechtern getrennt; Vorräume mit Waschbecken) bereits bei Standortwahl und spätestens bei Renovierungsarbeiten.
  • Sollte dein Café über einen Außenbereich verfügen, musst du hierfür einmalig eine erweiterte Gaststättenerlaubnis beantragen und für jede kommende Saison eine neue Sondernutzungserlaubnis.

Achte auf die Vollständigkeit deiner Unterlagen und Einhaltung baulicher Anforderungen, um keinen Anlass für Versagungsgründe (§4 GastG) zu geben.

1.2 Rechtsform wählen

Welche Rechtsform du für dein Gewerbe auswählst, hängt von vielen Faktoren ab. Es gibt keine für die Gründung eines Gastgewerbes vorgeschriebene Rechtsform. Du hast prinzipiell die Wahl zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften, die sich hinsichtlich Gründungs- und Verwaltungskosten, aber auch bezüglich Haftungsfragen und steuerlichem Aufwand stark unterscheiden. Wichtige Fragen, die du zunächst beantworten musst, um die für dich passende Rechtsform auszuwählen sind u.a.:

  1. Gründe ich allein oder im Team?
  2. Habe ich genügend Eigenkapital, um die Mindesteinlage für eine GmbH zu leisten?
  3. Will ich mit meinem Privatvermögen haften oder soll die Haftung auf das Unternehmen beschränkt sein?
  4. Wie hoch dürfen buchhalterischer Aufwand und Kosten ausfallen?

Häufig agieren Gründer in gastronomischen Gewerben als Einzelunternehmer oder im Zusammenschluss als GbR

1.3 Gewerbe anmelden

Nach erfolgreich erteilter Gaststättenkonzession und gewählter Rechtsform kannst du dein Gewerbe anmelden. Die Erteilung einer SteuerID durch das Finanzamt erfolgt im Austausch der Behörden automatisch.

1.4 Mitarbeiter anmelden

Sobald dein Team wächst und du Mitarbeiter beschäftigst, musst du dein Unternehmen bei der Agentur für Arbeit dem Sozialversicherungsträger gegenüber kenntlich machen. Hierfür stellst du online den Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer.

Gleiches gilt für die gesetzliche Unfallversicherung. Damit deine Mitarbeiter versichert sind, musst du dein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) anmelden.

1.5 GEZ/GEMA-Gebührenpflicht beachten

Wer als Gastronom durch Erstgeräte, Leinwandprojektionen oder Internetdienste Radio oder Fernsehprogramme nutzt, ist GEZ-Gebührenpflichtig. Die tatsächliche Beitragshöhe richtet sich nach der Anzahl laufender Betriebe und der Zahl der Beschäftigten. Erkundige dich nach den für dein Café geltenden Bedingungen.

Lizenzrechte sichert sich außerdem die GEMA. Wenn du also Musik abspielen willst, bedarf dies einer Genehmigung gegen Zahlung einer Lizenzgebühr. Diese fällt unterschiedlich aus je nach Art der Nutzung und Größe des gastronomischen Unternehmens. Erkundige dich im Online-Kundencenter nach den für dich möglichen Tarifoptionen.

1.6 Auszeichnugspflichten beachten

Als Cafébetreiber unterliegst du außerdem den Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV). Dass bedeutet, dass du u.a. dein gesamtes Angebot preislich in der Form geltender Endpreise auszeichnen musst (z.B. inklusive Mehrwertsteuer). Desweiteren muss ein Preisverzeichnis als Aushang der Getränke- und Speisekarte im Eingangsbereich gut sichtbar angebracht werden.

1.7 Aushangpflichten beachten

In deinem Café musst du weitere verschiedene Aushangpflichten für gastronomische Betriebe beachten. Dies bedeutet die frei zugängliche Bereitstellung folgender Gesetze und Vorschriften für deine Mitarbeiter:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsgerichtgesetz
  • Betriebsvereinbarungen
  • Jugendschutzgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (verpflichtend für Betriebe mit mindestens einem jugendlichen Angestellten)
  • Mutterschutzgesetz (verpflichtend für Betriebe, die mindestens 3 Frauen beschäftigen)
  • Zutreffende Vorschriften der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
  • Zutreffende Unfallverhütungsvorschriften

2. Ist meine Café-Planung vollständig und fehlerfrei?

So zahlreich gastronomische Gründungen in den vergangenen Jahren erfolgt sind, so kurzlebig ist häufig deren Verweildauer am Markt. Das wissen insbesondere Banken und Finanzierungspartner, die du, sofern Investitionssumme und Eigenkapital nicht mindestens deckungsgleich sind, zweifellos von deiner Idee überzeugen musst.

2.1 Businessplan erstellen

Erstes Ausweisdokument hierfür ist dein Businessplan. Vermeide Fehler in der Erstellung deiner Geschäftsplanung und achte auf die Schlüssigkeit und Vollständigkeit aller Angaben.

3. Finanzplan: Kann ich mein Gründungsvorhaben finanzieren?

3.1 Gründungskosten kalkulieren

  • Gründungskosten: Behördliche Genehmigungen, Maklercourtage, Notariatskosten (je nach Rechtsform)
  • Investitionen: Ausstattung der Gewerbefläche gemäß behördlicher Vorgaben
  • Betriebsmittel & Wareneinsatz: Zusätzliche Kosten für den laufenden Betrieb
  • Kalkulierter Gesamtbetrag: Je nach Umfang 60.000 – 80.000 EUR
  • Gaststättenkonzession: Kosten variieren je nach Kommune zwischen mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro
  • Handelsregistereintrag: Falls erforderlich, zusätzliche Kosten für Notar und Eintragung einplanen

3.2 Finanzierung finden

Gründer in der Gastronomie können die ganze Bandbreite branchendiverser Gründungsfinanzierung nutzen, die Bundeswirtschaftsministerium, KfW und Förderbanken bereithalten. Darüber hinaus adressieren zahlreiche private Finanzierungspartner kleine und mittlere Unternehmensgründungen mit passgenauen Finanzierungslösungen. 

Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit ist der Gründungszuschuss das geeignete Förderinstrument.

Überlege außerdem, an welchen Stellen Kosteneinsparungen möglich sind. Dies kann z.B. das geförderte Leasing von Betriebsmitteln sein oder auch die Anschaffung gebrauchter Einrichtungsgegenstände.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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