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Gewerbesteueranrechnung: Jetzt Steuern sparen

Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz erhöht sich ab sofort der Ermäßigungsfaktor bei gewerblichen Einkünften. Dadurch sinkt deine Steuerlast. Gewerbesteuerpflichtige Einzelunternehmer und Personengesellschaften sollten eine Herabsetzung ihrer Umsatzsteuervorauszahlungen erwägen.

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Steuern sparen durch höhere Ermäßigungen und Freibeträge im 2. Corona-Steuerhilfegesetz

Was bedeutet "Gewerbesteueranrechnung"?

Als Gewerbesteueranrechnung wird die pauschal durchgeführte Anrechnung der Gewerbesteuerbelastung auf die Einkommensteuerschuld bezeichnet, ein Vorgang, der seit 2008 in § 35 EStG geregelt ist.

Alle Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die einen Gewerbebetrieb führen, müssen Gewerbesteuer auf ihre Gewinne zahlen. Diese Pflicht gilt, sobald der Jahresgewinn deines Gewerbebetriebs einen Freibetrag von 24.500 EUR überschreitet. Als Freiberufler bist du von der Gewerbesteuer ausgenommen und profitierst demzufolge auch von keiner Anrechnungsklausel. Beachte trotzdem Sonderregeln für Freiberufler beim Zusammenschluss mit anderen Freiberuflern oder im Fall gemischtgewerblicher Tätigkeiten.

Die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb unterliegen im Fall natürlicher Personen außerdem der unmittelbaren Einkommensteuer. Um die Folgen dieser steuerlichen Doppelbelastung abzumildern wurde dereinst das Moment der Gewerbesteueranrechung geschaffen. Es erlaubt Unternehmern, die Belastung durch die Gewerbesteuer in Form einer Pauschalanrechnung auf indirektem Wege auszugleichen. Ganz konkret kannst du das 3,8-fache des für den jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Gewerbesteuermessbetrages auf deine ESt-Schuld anrechnen, höchstens allerdings deine tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. 

Einzelunternehmer und Personengesellschaften profitieren, Kapitalgesellschaften nicht

Die Gewerbesteueranrechnung wurde als eine zusätzliche Vergünstigung für gewerbliche Unternehmen initiiert, da eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nicht vorgesehen ist.

Gesellschafter einer GmbH profitieren nicht von diesem Mechanismus. Eine Anrechnung der Gewerbesteuer einer GmbH auf die Einkommensteuer ihrer Gesellschafter ist nicht möglich. Begründet wird dies durch den Umstand, dass Kapitalgesellschaften durch einen günstigeren Körperschaftsteuersatz von 15 % im Vergleich zum (persönlichen) Steuersatz eines Einzelunternehmers oder Personengesellschafters ohnehin bevorteilt würden. 

Diese Argumentation überzeugt nur auf den ersten Blick. Wie Experten korrigieren, sei die KSt für Körperschaften nur deshalb wesentlich geringer festgesetzt als die Einkommensteuer, weil bei Körperschaften die Gewinne später erst und zwar bei ihrer Ausschüttung mit der Einkommensteuer belastet würden. Die Doppelbelastung und ein wünschenswertes Korrektiv sei deshalb auch bei Kapitalgesellschaften vorliegend und notwendig. Bislang wurde diesem Ruf nach einer Anrechnung der Gewerbesteuer auf die zu zahlende Körperschaftsteuer vom Gesetzgeber nicht entsprochen.

Wie wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf deine Einkommensteuerschuld erfolgte bislang pauschal mit dem Faktor 3,8. Zunächst ermittelt sich deine zu zahlende Gewerbesteuer anhand deines Gewerbesteuermessbetrags des Vorjahres, multipliziert mit dem Hebesatz deiner Gemeinde (deutschlandweit Werte zwischen 300-500). Dieser Betrag wird dann noch einmal mit dem Ermäßigungsfaktor multipliziert und damit deine Steuerschuld weiter reduziert.

Was ändert sich bei der Gewerbesteueranrechnung 2020?

Durch das zum 1. Juli 2020 in Kraft getretene Zweite Corona-Steuerhilfegesetz soll die steuerliche Belastung für KMU in Deutschland während der Krise weiter gesenkt und bereits beschlossene Steuererleichterungen ergänzt werden.

Der Ermäßigungsfaktor bei Einkünften aus Gewerbebetrieb steigt deshalb im laufenden Veranlagungszeitraum von 3,8 auf 4,0 und damit auf das Vierfache deines Gewerbesteuer-Messbetrags. Begründet wird dies außerdem mit in der Vergangenheit gestiegenen Gewerbesteuer-Hebesätzen in den einzelnen Kommunen.

Wem nützt die veränderte Gewerbesteueranrechnung?

Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die zur Anwendung der Gewerbesteueranrechung auf ihre ESt-Schuld berechtigt sind, profitieren von der Erhöhung des Ermäßigungsfaktors. Ganz konkret ab einem Hebesatz von 380 in deiner Gemeinde solltest du aufgrund der höheren Gewerbesteueranrechnung einen Antrag auf Herabsetzung deiner Einkommensteuervorauszahlungen für 2020 erwägen.  

Hinzu kommt der ebenfalls im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes erhöhte Freibetrag für anteilige Zurechnungen auf deinen Gewerbeertrag. Dazu zählen z.B. Aufwendungen für Zinsen, Mieten, Leasingraten und Lizenzzahlungen, die regelmäßig deinen Gewerbeertrag erhöhten. Für anteilige Zurechnungen galt bislang ein Freibetrag von 100.000 Euro. Dieser erhöht sich im laufenden Veranlagungszeitraum auf 200.000 EUR. Das wiederum senkt auch hier deinen Gewerbeertrag, der generell noch 25 Prozent der über diesen Freibetrag liegenden Hinzurechnungen auf deinen Gewerbeertrag addiert. (vgl. § 8 Hinzurechnungen Gewerbesteuergesetz (GewStG))

Wo stelle ich den Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung?

Als Einzelunternehmer oder im Fall einer Personengesellschaft hast du jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf deine Einkommensteuer zu entrichten. Insbesondere in Gemeinden mit hohen Hebesätzen für die Berechnung der Gewerbesteuer führt die Anhebung des Ermäßigungsfaktors im Verfahren der Gewerbesteueranrechnung zu einer Senkung deiner Steuerlast und damit zu einer gebotenen Anpassung der auf Vorjahreswerten basierend kalkulierten Vorauszahlungen für 2020.

Wird am Sitz deines Unternehmens ein kommunaler Hebesatz von mehr als 380 Prozent angelegt, solltest du bei deinem Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung deiner Einkommensteuervorauszahlungen stellen. Eine Verteilungsübersicht der deutschlandweiten regionalen Hebesätze ist online verfügbar. 

Gleiches gilt für laufende Gewerbesteuervorauszahlungen, die durch den erhöhten Freibetrag für Gewerbeerträge ebenfalls mit Antrag beim örtlichen Finanzamt (!) korrigiert werden sollten.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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