Kommanditgesellschaft auf Aktien
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Die Bezeichnung Kommanditgesellschaft auf Aktien (kurz KGaA) wird für eine in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Rechtsform für Unternehmen gebraucht. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien verknüpft Elemente der Aktiengesellschaft (AG) und der Kommanditgesellschaft (KG) miteinander. Somit kann nach einer Existenzgründung eine KGaA von Vorteil sein. Der Businessplan sollte dementsprechend angepasst werden.
Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien dreht es sich um eine Aktiengesellschaft, welche an Stelle eines Vorstandes über persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) verfügt. Obwohl die Kommanditgesellschaft auf Aktien typische Merkmale einer Personengesellschaft aufweist, ist sie dennoch eine Kapitalgesellschaft. Im Businessplan können solche Informationen festgehalten werden.
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist selbst eine rechtsfähige juristische Person, stellt eine Handelsgesellschaft dar und ist somit Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs. An der KGaA sind zwei verschiedene Gesellschaftertypen beteiligt. Zum einen die persönlich haftenden Gesellschafter und zum anderen die Kommanditaktionäre.