Alles auf neu: Das ändert sich für Unternehmer ab 2020
Ausblick 2020: Die wichtigsten Neuerungen für Gründer und KMU im Überblick
1. Inkrafttreten des “Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” (Kassengesetz)
Die bereits schrittweise eingeführten Regeln des “Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” im Verlauf der vergangenen zwei Jahre werden zum 1. Januar 2020 weiter verschärft. Händler müssen ab dem kommenden Jahr die Forderungen nach lückenloser Transparenz Ihrer Geschäftsvorfälle dann auch technologisch umsetzen. Welche Voraussetzungen elektronische Kassensysteme künftig aufweisen müssen und welche Schonfristen für interne Anpassungen bestehen, haben wir für Sie zusammengefasst.
2. Anstieg der Kleinunternehmergrenze, verkürzte Aufbewahrungspflichten für elektronische Steuerunterlagen, Mindestlohnerhöhung, verschärfte Meldepflichten im Transparenzregister u.v.m.
Neue Meldepflichten im Transparenzregister ab 1. Januar 2020, steuerliche Erleichterungen für KMU, aber auch erweiterte Pflichten in der Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden sind Gegenstand umfassender gesetzlicher Neuerungen, die ab 2020 in Kraft treten werden. Ob im Bereich der Lohnsteuer, der Abschreibung von Neuanschaffungen oder der elektronischen Datenverarbeitung - wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick der wichtigsten Gesetzesänderungen ab 2020.
Aufgrund der Erhöhung der Mindestlöhne sollten Unternehmer betroffener Branchen, die Arbeitskräfte auf Minijob-Basis beschäftigen, außerdem die nun geringere maximal mögliche Stundenzahl berücksichtigen.
3. Sparen bei Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. Januar 2020 und bei betrieblichen Neuanschaffungen im neuen Jahr
Auch die ersten Wochen im Januar bieten noch hinreichend Optionen Ihre Steuerlast für 2019 zu senken bzw. bei betrieblichen Neuanschaffungen das laufende Geschäftsjahr ressourcenschonend zu beginnen. Wir geben Ihnen 10 Steuertipps für einen gelungenen Jahresabschluss.
4. Wiedereinführung der Meisterpflicht und Stärkung der Meisterausbildung ab 2020
Nach monatelangen Debatten hatte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung zum Jahresende die Wiedereinführung der Meisterpflicht in insgesamt 12 Gewerken zum 1. Januar 2020 bestätigt. Für bereits bestehende Unternehmen der betroffenen Branchen gilt trotz der Beschlussfassung ein Bestandsschutz.
In positivem Sinne synchron hierzu kann der aktuelle Status Quo in den Verhandlungen um die 4. Novelle des Aufstiegsbildungsförderungsgesetzes (AFGB) gewertet werden. Diese sieht bei geradliniger Beschlussfassung eine Erhöhung der Fördersätze des Aufstiegs-BAföG ab August 2020 vor. Darüber hinaus soll der Kreis der Förderberechtigten weiter ausgedehnt werden.
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