Kosmetikstudio eröffnen: So gelingt die Gründung als KosmetikerIn
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Zunächst müssen Sie klären, ob Sie ein eigenes Studio eröffnen oder einen mobilen Service betreiben wollen. Vielleicht denken Sie auch darüber nach mobilen Service plus heimisches (steuerlich absetzbares) Behandlungszimmer zu kombinieren. Je nachdem, was Ihr konkretes Geschäftsmodell ist, fallen die Investitionskosten unterschiedlich aus, sind steuerliche Buchhaltung eventuell erleichtert oder müssen besondere Anforderungen erfüllt werden. Erst wenn dieser Fokus steht, kann die konkrete Planung und Geschäftsausrichtung beginnen. Im Idealfall arbeiten Sie einen professionellen Businessplan aus, mit dem sich jeder externe Kapitalgeber überzeugen lassen wird.
Die Inhalte Ihres Businessplans
Überlegen Sie bei der Umsatzkalkulation welche Leistungen Sie anbieten werden und wie Sie mit diesen attraktive Gewinnmargen erzielen können (Relation zwischen Preis und Zeitaufwand + Materialeinsatz). Denken Sie über zusätzliche Leistungen neben klassischen Leistungen zur Körper- und Hautpflege nach. Dies könnten Anwendungen oder Dienstleistungen in folgenden Bereichen sein:
- Hautalterung/Anti-Aging
- Haarentfernung
- Akne
- Kosmetik für Männer
- Bio-Kosmetik
- Ayurveda
- Medizinische Kosmetik
Ein guter Standort ist wichtig. Kosmetikstudios brauchen neben guten Werbemaßnahmen in den gängigen Medien die gute alte Laufkundschaft. Idealerweise befindet sich Ihr Geschäft also in Einkaufsstraßen, an zentralen Kiezpunkten oder in Innenstadtlagen. Gute Standorte bedeuten allerdings auch höhere Mieten, die als monatliche Fixkosten gedeckt werden müssen. Bedenken Sie dies in den Betriebsausgaben innerhalb der Finanzplanung.
Genehmigungen
Zum Betreiben eines Kosmetikstudios bedürfen Sie keiner besonderen fachlichen Eignung. Im Idealfall verfügen Sie über eine dreijährige berufliche Ausbildung in einem Kosmetiksalon oder auf einer Fachschule. Fachliche Qualifikationen durch Schulungen, Seminare oder Weiterbildungen bieten darüber hinaus zahlreiche Fachverbände an. Informieren Sie sich beim Bundesverband Kosmetik oder dem Bundesberufsverband der Fachkosmetiker/-innen in Deutschland.
Welche Art von Dienstleistung wollen Sie anbieten? - Mobiler oder stationärer Geschäftsbetrieb
In beiden Fällen muss ein Gewerbe angemeldet werden. Die Kosten hierfür variieren von Stadt zu Stadt. Bei der ausübenden Tätigkeit des/der Kosmetikers/Kosmetikerin handelt es sich um eine handwerksähnliche Tätigkeit. Deshalb müssen Sie Ihr Gewerbe in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe eintragen. Die hierfür benötigten Formulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer. Der Eintrag kostet circa 80 EUR.
Folgende Dokumente benötigen Sie für eine Eintragung:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Eintragung
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis zur Gewerbeanmeldung
- Nachweis zum Handelsregistereintrag in Abhängigkeit der gewählten Rechtsform
- weitere Anlagen der Handwerkskammer
Rechtsform und Steuern
Als selbständige/r Kosmetiker/in sind Sie einkommensteuerpflichtig. Je nach Umsatz gilt bei Betreibung eines mobilen Service eventuell für Sie die Kleinunternehmerregelung. Behalten Sie jedoch den Freibetrag regelmäßig im Auge.
Neben handwerklichem Know-how sollten Sie kaufmännisches Wissen besitzen. Besondere Anforderungen in der Unternehmensorganisation bestehen nach § 36 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz mit der dringend zu empfehlenden Erstellung eines Hygieneplans für Ihr Studio. Diese ist zwingend für "Einrichtungen und Unternehmen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden". Als solche Unternehmen können Kosmetik- und Nagelstudios durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden.
Im Alltag bedeutet dies, dass Sie Ihre Räume und Geräte infektionshygienisch reinigen müssen. Bei unangemeldeten Kontrollen durch das Landesgesundheitsamt sollten Sie stets gut vorbereitet sein.
Bund und Länder haben für Gründer je nach Ausgangslage zahlreiche Förderinstrumente für den Start in die Selbständigkeit aufgelegt. Der ERP-Gründerkredit, der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld sind hier maßgebliche Förderinstrumente. Betriebliche Neuanschaffungen können Sie darüber hinaus zu günstigen Leasing-Konditionen mit KfW und UniCredit Leasing tätigen.
Die Verdienstmöglichkeiten richten sich ganz nach Ihrer beruflichen Vorqualifizierung und zusätzlichen Fortbildungsleistungen. Selbstverständlich auch nach Ihrem Verhandlungsgeschick im Umgang mit Ihren Kunden. Dies und die Art der Präsentation Ihres Studios vor Ort und in werbewirksamen Medien bestimmen den Preis. Bereits im bloßen Angestelltenverhältnis gelten für eine/n ausgebildete/n Kosmetiker/in ca. 2000 EUR brutto mtl. Gehalt nach Ausbildungsende.
Der Beauty-Markt ist zwar nach wie vor ein wachsender, weist jedoch gleichsam eine große Zahl an Mitbewerbern auf. Wichtig ist hier zu definieren, in welchem Angebotssegment Sie sich positionieren möchten. Häufig fehlt selbständigen Kosmetikern/innen das kaufmännische Know-how für eine rentable Preiskalkulation. Sie setzen zu geringe Honorare an, geben Gutscheine aus in der Hoffnung einen Kundenstamm aufzubauen und können sich nicht gegen die große Konkurrenz am Markt behaupten. Überlegen Sie, in welchem Angebotssegment Sie tätig werden wollen. Überlegen Sie bereits bei der Standortwahl, inwiefern Sie sich in ein bereits bestehendes Dienstleisternetzwerk profitabel einfügen. Denken Sie auch darüber nach, eine mögliche Nischenposition einzunehmen mit Premiumprodukten und Spezialanwendungen. Alle genannten Faktoren beeinflussen Ihre tatsächliche Umsatzgestaltung.
Als absichernde Maßnahmen für Sie als Unternehmer empfehlen wir Ihnen mindestens eine Betriebsversicherung und eine Berufshaftpflichtversicherung. Insbesondere der Umgang mit Chemikalien bei z.B. Hautbehandlungen bringt u.U. die eine oder andere Irritation mit sich. Eine gute Absicherung gegen potentielle Schadensersatzforderungen ist dringend anzuraten. Fehlt diese, können eventuelle Klagen schnell existenzbedrohend werden.