· Existenzgründung Aktuell

Nebenberuflich Selbstständig - das müssen Sie beachten

Eine Gründung im Nebenerwerb bietet sich in unterschiedlichen Lebenslagen an. Für viele Gründer ist sie ein idealer Einstieg, bei manchen bleibt es auch bei einer Selbständigkeit in Teilzeit. Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die nebenberufliche Selbständigkeit zusammengetragen.

Eine gute Idee für die Selbständigkeit haben Sie schon. Aber damit in Vollzeit durchzustarten kommt (vorerst) nicht in Frage? Weil Sie eine Idee erst einmal ausprobieren wollen, weil Sie mit einem zweiten Standbein zusätzliches Einkommen erwirtschaften wollen, einfach parallel zum Hauptberuf etwas Abwechslung haben wollen oder weil familiäre Pflichten keinen Raum für eine Vollzeit-Selbständigkeit lassen?

Im Jahr 2017 gründeten laut KfW Gründermonitor 24 Prozent der Existenzgründer im Nebenerwerb. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die nebenberufliche Selbständigkeit.

Was die nebenberufliche Selbständigkeit ausmacht

1. Wann gilt man als nebenberuflich selbstständig?

Wer neben einem Haupterwerb gründet und mit der selbständigen Tätigkeit bestimmte Einkommensgrenzen und Wochenarbeitszeiten nicht überschreitet, ist nebenberuflich selbständig. Als nebenberuflich Selbständiger können Sie außerdem keine Mitarbeiter beschäftigen.

2. Wie viele Stunden darf ich arbeiten?

Nebenberuflich selbständig zu arbeiten heißt, zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung selbständig zu sein. Was das konkret bedeutet, variiert je nach dem, was die jeweilige Hauptbeschäftigung ist. Hier gelten für Angestellte, Beamte, Studenten, Azubis oder Gründer in Elternzeit unterschiedliche Grenzen, wie viel selbständig gearbeitet werden darf, damit es bei einer Nebentätigkeit bleibt.

Nebenberuflich selbständig – viele Varianten möglich

3. Muss ich meinen Arbeitgeber informieren? Brauche ich die Zustimmung meines Arbeitgeber?

Meist sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über ihre Nebenerwerbsgründung zu informieren. Aber es ist in jedem Fall zu empfehlen. In jedem Fall muss während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit Ihre Arbeitsleistung Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, durch die Nebentätigkeit darf Ihr Hauptjob nicht leiden. Sind Sie beim Arbeitgeber krank gemeldet oder nehmen bezahlten Urlaub, muss auch Ihre selbständige Tätigkeit ruhen.

Kritisch wird es auch, wenn Sie mit Ihrer selbständigen Tätigkeit in direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber treten. Gerade wenn sie dieselbe Leistung anbieten oder dieselbe Zielgruppe ansprechen, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen.

4. Nebenberuflich selbstständig auch ohne Hauptjob oder bei Arbeitslosigkeit?

Auch wenn Sie keinen Haupterwerb haben und z.B. Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen, können Sie nebenberuflich selbständig arbeiten. Dann allerdings nicht mehr als 15 Stunden pro Woche. Vom Verdienst als Selbständiger sind während des ALG I-Bezugs nur 165 Euro anrechnungsfrei. Alles, was darüber liegt, wird mit dem ALG I verrechnet. Alternativ zur nebenberuflichen Selbständigkeit können Sie bei ALG I-Bezug auch eine Vollzeitgründung angehen und dafür bei der Arbeitsagentur einen Gründungszuschuss beantragen.

5. Nebenberuflich selbstständig und Hartz 4?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie ebenfalls nebenberuflich selbständig arbeiten. Welchen Verdienst aus dem selbständigen Nebenerwerb sie bei Hartz 4-Bezug behalten können, hängt von Ihrer individuellen Situation ab, u.a. davon, wie viele Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind.

Als Anschub einer Selbständigkeit im Haupterwerb können Sie bei der Agentur für Arbeit das Einstiegsgeld beantragen.

6. Nebenberuflich selbstständig bei Minijob?

Gleichzeitig einen Minijob auszuüben und selbständig zu sein, ist möglich. Die Selbständigkeit kann dabei nur „nebenberuflich“ sein, wenn sie unter der Verdienstgrenze des Minijobs liegt. Damit muss sie unter 450 Euro betragen. Liegt das selbständige Einkommen über dem aus dem Minijob, gilt es nicht mehr als nebenberufliche Tätigkeit.

7. Nebenberuflich selbstständig als Student oder Azubi?

Wer neben dem Studium eine Geschäftsidee erprobt, muss beim Verdienst Obergrenzen beachten, die Einfluss auf den Bezug von BAföG oder die Familienversicherung über die Eltern haben. Beim BAföG liegt die Obergrenze bei ca. 365 Euro pro Monat, für die Versicherung unter 25-Jähriger über die Eltern gilt ein maximaler monatlicher Verdienst von 435 Euro.

Azubis müssen ihrem Ausbildungsbetrieb die Nebentätigkeit melden.

8. Kann ich in der Elternzeit nebenberuflich selbstständig sein? Was ist dann mit dem Elterngeld?

Wer vom Angestelltenjob in Elternzeit geht, kann gleichzeitig eine nebenberufliche Selbständigkeit starten oder weiterführen. Allerdings sollte der Arbeitgeber zustimmen. In jedem Fall wird das Elterngeld um den Verdienst aus dem selbständigen Nebenerwerb gekürzt. Lediglich der Sockelbetrag von 300 Euro ist anrechnungsfrei.

9. Als Rentner nebenberuflich selbstständig machen?

Viele Gründer nutzen den Ruhestand, um sich mit einer lang gehegten Geschäftsidee selbständig zu machen oder etwas zur Rente dazu zu verdienen. Wer bis zur Regelaltersgrenze von 65 bzw. 67 Jahren bereits eine Rente bezieht, für den gilt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Liegen die Einnahmen darüber, kann die Rente gekürzt werden. Sobald Sie aber die Regelaltersgrenze erreicht haben, fallen die Verdienstgrenzen weg.

Finanzielles rund um die nebenberufliche Selbständigkeit

10. Wie viel darf ich als nebenberuflich Selbstständiger verdienen?

Je nach dem, was Ihr Haupterwerb ist, gelten unterschiedliche Verdienstgrenzen für einen selbständigen Nebenerwerb. Bei Angestellten gilt die Selbständigkeit als Nebentätigkeit, wenn Sie damit nicht mehr verdienen als im Hauptjob. Für Studierende, Gründer im ALG I/ ALG II-Bezug oder in Elternzeit gelten jeweils unterschiedliche Höchstgrenzen.

11. Welche Steuerklasse gilt für nebenberuflich Selbstständige?

Für die Selbständigkeit gibt es keine eigene Lohnsteuerklasse, denn diese gelten nur für den Lohn als Arbeitnehmer. Welche Lohnsteuerklasse nebenberuflich Selbständige für ihre Angestelltentätigkeit wählen, hängt ganz von den persönlichen Verhältnissen ab. Hier sollten Sie Rat vom Steuerberater einholen.

12. Welche Steuern und Abgaben sind zu zahlen?

In jedem Fall muss die nebenberufliche Selbständigkeit beim Finanzamt angemeldet werden. Falls Sie gesetzliche Freibeträge überschreiten, müssen Sie Einkommensteuer und – falls Sie nicht Freiberufler sind – Gewerbesteuer zahlen. Wenn Sie mit ihrer nebenberuflichen Selbständigkeit unter 17.500 Euro pro Jahr umsetzen, können Sie sich mit der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Sozialabgaben wie Krankenversicherung und Rentenbeiträge werden in der Regel über die angestellte oder andere „hauptberufliche“ Tätigkeit abgeführt. Je nach ihrer konkreten Situation empfiehlt es sich, hier individuellen Rat einzuholen.

13. Brauche ich Eigenkapital?

Ob und wie viel Eigenkapital Sie für die Nebenerwerbsgründung brauchen, hängt davon ab, was der Inhalt Ihrer nebenberuflichen Selbständigkeit ist und ob Sie alternative Kapitalquellen neben eigenen Mitteln zur Verfügung haben. Bieten Sie Dienstleistungen wie z.B. Unterricht oder Beratung an, sind diese oft wenig kapitalintensiv. Anders sieht es aus, wenn Sie Produkte, die Sie verkaufen, lagern, transportieren oder kühlen müssen oder eigene Räume anmieten müssen. Gründer, die sich mit einer technologischen Innovation nebenberuflich selbständig machen, brauchen dafür meistens einiges an Kapital.

14. Gibt es Zuschüsse bei nebenberuflicher Selbstständigkeit?

Verschiedene Zuschüsse sind auch für Selbständige im Nebenerwerb zugänglich. So z.B. der ERP-Gründerkredit StartGeld oder „Mein Mikrokredit“ des Mikrokreditfonds Deutschland. Unser Fördermittelcheck hilft Ihnen dabei, die richtige Förderung für Ihre nebenberufliche Selbständigkeit zu finden.

Rechtsform, Anmeldungen und Krankenversicherung

15. Welche Rechtsform kann ich wählen, wenn ich mich nebenberuflich selbstständig mache?

Die unkomplizierteste Form, nebenberuflich selbständig zu werden, ist als Einzelunternehmen. In dieser Rechtsform kann man sowohl ein Gewerbe betreiben als auch freiberuflich tätig sein. Sind Sie nicht allein, sondern gründen mit Partnern, bietet sich als einfachste Rechtsform die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an. Je nach Art Ihres Vorhabens können aber auch andere Rechtsformen infrage kommen.

16. Wo muss ich mich anmelden?

Auch für nebenberufliche Existenzgründungen gilt: Sie müssen wie alle anderen Gründungen bei den zuständigen Stellen angemeldet werden. Wer ein Gewerbe betreiben will, muss sich beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Je nach Tätigkeit ist auch eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer anderen berufsständischen Kammer notwendig. Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler müssen sich beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und dafür den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

17. Wie ist das mit der Krankenversicherung für nebenberuflich Selbstständige geregelt?

Wenn Sie neben einem Angestelltenverhältnis nebenberuflich gründen, sind Sie in der Regel über Ihr Arbeitsverhältnis versichert. Nebenberuflich Selbständige sollten die zusätzliche Tätigkeit aber Ihrer Krankenkasse melden. Dort wird dann geprüft, ob die Tätigkeit tatsächlich als nebenberuflich eingestuft wird. Überwiegt der zeitliche Aufwand für Ihre Selbständigkeit oder Ihr Verdienst den Hauptberuf, werden Sie als Selbständiger krankenversicherungspflichtig.

18. Mit welchen Tätigkeiten kann ich mich nebenberuflich selbstständig machen?

Je nach Ihrer Berufsausbildung und Ihren Talenten können Sie nach Feierabend oder am Wochenende sehr unterschiedliche Angebote als Selbständige machen. Das kann vom Hausmeisterservice über Dienstleistungen als Coach, Grafik- oder Webdesigner, als Heilpraktiker bis zum Immobilienmakler, Kunsthandwerker oder Online-Händler gehen. Oft ist es für Nebenerwerbsgründungen wichtig, dass sie wenig Startkapital und nur niedrige laufende Kosten erfordern.

Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie weitere Fragen zur Gründung im Nebenerwerb haben. Im ersten Schritt kann in jedem Fall die Erstellung eines Businessplans sowie ein Fördermittelcheck sinnvoll sein. 

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Über den Autor
Ulrike Schult

Ulrike Schult

Die Autorin ist als Redakteurin im Team von unternehmenswelt.de tätig. Zuvor beriet Ulrike Schult in Leipzig Studierende zum Einstieg ins Berufsleben und organisiert momentan unter anderem an der Fachhochschule ein überfachliches Qualifizierungsprogramm für Doktoranden aus den Ingenieurswissenschaften und anderen Bereichen.