Neue Gesetze & Regeln für Unternehmen ab Herbst 2022
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Neue Gesetze & Verordnungen ab 1. Oktober 2022: Checkliste
Das vierte Quartal hat begonnen und birgt zahlreiche Neuerungen für Selbständige und kleine Unternehmen. Die wichtigsten Maßnahmen und Gesetze im Überblick:
1. Neue Corona-Regeln
Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Darin enthalten sind neue Regeln für das Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Raum sowie in Einrichtungen der gesundheitlichen Fürsorge, darunter Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen sowie weitere Institutionen des Gesundheitswesens.
Zwei-Stufen-Plan des IfSG
Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes gestattet der Bund den Ländern darüber hinaus weitere Maßnahmen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. In einem zweistufigen System darf die Maskenpflicht dann auch auf öffentlich zugängliche Innenräume ausgeweitet werden (Stufe 1). Dazu zählen z.B. Einrichtungen im Bereich Kultur, Sport, Freizeit sowie Gastronomie. Hier gibt es eine Ausnahme: Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein.
Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest, dürfen die Verantwortlichen zusätzliche Maßnahmen einleiten (Stufe 2). Diese beinhalten u.a.:
- Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann
- Abstandsgebot und Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen
- Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich
2. Mindestlohn & Minijobs
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Oktober auf zwölf Euro je Stunde gestiegen. Parallel zur Erhöhung des Mindestlohns hebt der Gesetzgeber die Entgeltgrenze für Minijobs an, für die keine Steuern und Sozialabgaben fällig sind. Der monatliche Maximalbetrag liegt damit seit Oktober bei 520 Euro.
3. Lohnentwicklung in bestimmten Gewerken
Für Gerüstbauer und Gebäudereiniger ergeben sich Lohnsteigerungen aus ihren jeweiligen Tarifverträgen wie folgt:
- Lohn der Gerüstbauer: Zum 1. Oktober 2022 steigt der tarifvertragliche Mindestlohn im Gerüstbauhandwerk und liegt jetzt bei 12,85 Euro. Der Ecklohn im Gerüstbauerhandwerk ist zum 1. Oktober 2022 ebenfalls gestiegen und liegt jetzt bei 17,91 Euro (vorher 17,47 Euro). Als Ecklohn wird der Lohn bezeichnet, der nach einem Tarifvertrag für einen Facharbeiter nach zweijähriger Tätigkeit gezahlt werden muss (nicht in allen Gewerken tarifvertraglich geregelt!)
- Lohn der Gebäudereiniger: Zum 1. Oktober steigen auch die Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk. Darüber einigten sich der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Gewerkschaft IG Bau im Rahmen eines 27-monatigen Tarifvertrags bis Ende 2024. Zum Oktober steigt damit der Branchenmindestlohn der Lohngruppe 1 auf 13 Euro. Der zweite Branchenmindestlohn, der für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, liegt seit Oktober bei 16,20 Euro.
4. Gasumlage vs. Gaspreisbremse
Die ursprünglich zum 1. Oktober geplante Gasumlage ist vom Tisch. Stattdessen will die Bundesregierung nun mit einer Strompreis- und Gaspreisbremse die Folgen der Energiekrise für Unternehmen und Bürger/-innen abfedern. Die für die Ausarbeitung einer Gaspreisbremse zuständige Kommission erwägt dem Vernehmen nach ein zeitlich gestaffeltes Modell, das sich aktuell noch in der Ausarbeitung befindet.
#DoppelWumms
Finanziert werden sollen Gaspreisbremse, Strompreisbremse sowie weitere Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen mit dem vielbeschworenen Doppel-Wumms: Die Bundesregierung stattet hierfür den Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds mit 200 Milliarden Euro aus (Sonderhaushalt). Die Mittel fließen auch in bereits bestehende Programm-Linien wie das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) und das KMU-Programm.
Auch diejenigen Unternehmen, die nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden, sollen Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen aus dem Abwehrschirm erhalten. Diese sollen zielgerichtet für durch den Angriffskrieg Russlands verursachte Notlagen eingesetzt werden und Mitnahmeeffekte vermeiden. Hier soll auch eine Regelung für Härtefälle geschaffen werden.
Mehr Informationen zum Abwehrschirm findest du in der ausführlichen Erklärung der Bundesregierung.
5. Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas
Die Umsatzsteuer auf Gas wird bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzt. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet.
6. Heizungscheck und hydraulischer Abgleich
Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind seit dem 1. Oktober und für die Dauer von zwei Jahren zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet. Dies dient ebenfalls der Optimierung von Sparpotenzialen in der aktuellen Gaskrise.
Für bestimmte Gebäude besteht darüber hinaus und ebenfalls seit 1. Oktober die Pflicht zu einem hydraulischen Abgleich. Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließen kann.
Konkret gilt die Regel für folgende Gebäudearten:
- Bis zum 30. September 2023: in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten
- Bis zum 15. September 2024: in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten
Grundsteuer, Biersteuer & Inflationsprämie
6. Abgabefrist für die Grundsteuererklärung
Noch bis zum 31. Oktober haben Immobilieneigentümer Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Bislang sind erst maximal ein Drittel der Eigentümer dieser Aufforderung nachgekommen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will den verantwortlichen Landesfinanzbehörden nun den Vorschlag einer Fristverlängerung für einen „überschaubaren Zeitraum“ unterbreiten. Die Fristsetzung zur Abgabe der Grundsteuererklärung obliegt grundsätzlich den Ländern. Achte deshalb auf die gegebenenfalls abweichende Rechtslage in deinem Bundesland.
7. Biersteuer
Im Zuge der Corona-Krise und Lieferkettenschwierigkeiten hatte die Bundesregierung die Biersteuer bereits befristet für die Jahre 2021 und 2022 gesenkt. Gemäß Neu-Beschluss entfällt diese Befristung und die aktuell gesenkten Steuersätze bleiben nun dauerhaft bestehen.
Die Biersteuer ist eine indirekte Verbrauchsteuer, die auf Bier und Biermischgetränke mit nichtalkoholischen Getränken aufgeschlagen wird. Die Höhe der Biersteuer richtet sich unter anderem nach der Größe der Brauerei. Kleine Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 Hektolitern werden demzufolge nach gestaffelten Steuersätzen eingruppiert und bezahlen die Steuern entsprechend ihrer Größe.
8. Inflationsprämie
Arbeitgebende dürfen ab sofort und bis Ende 2024 ihren Beschäftigten eine Inflationsprämie in Höhe von 3.000 Euro steuerfrei auszahlen. Dies hat der Bundestag am 30. September beschlossen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Sonderzahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgezahlt wird.
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