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Überbrückungshilfe: Kein Geld für Solo-Selbstständige

Sind Solo-Selbstständige "Unternehmer dritter Klasse"? Angesichts des Konjunkturpakets fühlen sich 2,2 Millionen Einzelunternehmer im Stich gelassen. Greifen die Überbrückungshilfen zu kurz? Was können Solo-Selbstständige jetzt tun, um die Krise zu überstehen? Ein Zwischenbericht zum Status Quo im Ringen um Anerkennung.

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Solo-Selbstständige fühlen sich von der Regierung im Stich gelassen

Sind Solo-Selbstständige Unternehmer "dritter Klasse"?

Diese Einschätzung hätten laut Verband der Gründer und Selbstständigen e.V. (VGSD) derzeit zumindest Betroffene, die sich auch in Runde 2 der Corona-Rettungsmaßnahmen von der Bundesregierung übergangen fühlten. 

Denn wie überwiegend schon im Programm der Soforthilfen profitieren sie auch im nun anschließenden Programm der Überbrückungshilfen nur gering von den beschlossenen Maßnahmen. Die hier förderfähigen Betriebskosten seien gerade nicht die maßgeblich relevanten Kosten, die Einzelunternehmer jetzt stemmen müssten. Laut einer Befragung des VGSD unter 27.000 Selbstständigen fallen betriebliche Kosten bei dieser Zielgruppe nur in geringem Umfang an. Bei 63 Prozent liegen die betrieblichen Fixkosten unter 1.000 Euro, bei 43 Prozent sogar unter 500 Euro pro Monat. Viel gravierender sei der Wegfall von Honoraren bzw. ausstehende Honorarzahlungen und die besonders im Kunst- und Kreativbereich sowie kulturnahen Dienstleistungen fehlende Planungssicherheit. Für viele Solo-Selbstständige gehe es schlichtweg um die persönliche Existenz. Ihre eigentlichen Kosten, wie private Miete, Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung usw. blieben im Soforthilfenprogramm, sofern auf Landesebene nicht eigenmächtig angeordnet, weiterhin unberücksichtigt. 

Offener Brief bleibt unbeantwortet

Ein offener Brief der Wirtschaftsminister der 16 Bundesländer an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit der Bitte um eine Abänderung der Soforthilfen unter Einschluss von Lebenshaltungskosten ist seit Ende April unbeantwortet bzw. wurde mit dem Verweis auf den erleichterten Zugang zur Grundsicherung als umgesetzt erklärt.

Die hier gefundenen Maßnahmen mit voller Anerkennung deiner tatsächlichen Kosten für Unterkunft und einem Vermögensfreibetrag bis zu 60.000 EUR für das erste Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hat die Koalition wohl deshalb auch im Rahmen des Konjunkturpakets jetzt noch einmal bis zum 30. September 2020 verlängert.

Der VGSD kritisiert jedoch, dass "mehr als 80 Prozent der betroffenen Solo-Selbstständigen sie nicht beantragen können und wollen. Bei Selbstständigen haben die Anträge oft einen Umfang von mehr als 100 Seiten." Viele Betroffene, die bereits für ihre Altersvorsorge Rücklagen gebildet haben, befürchteten außerdem diese nun zweckentfremden zu müssen und empfinden dies als ungerecht. 

Final Call: Bundesrat stellt Entschließungsantrag

Wie das Handelsblatt (nicht barrierefrei) berichtet, ist Hoffnung aber immer noch angebracht. Die Koalition wird in ihren ohnehin bereits ausgedehnten Sitzungen am kommenden Mittwoch und Freitag auch über den Entschließungsantrag des Bunderats beraten, den dieser zum Ende der Woche eingereicht hatte. Hier fordern die Länder erneut "wenigstens selbstständige Künstler und Medienschaffende in der Coronakrise stärker zu unterstützen." Sie plädieren konkret "für einen pauschalen monatlichen Zuschuss, mit dem die Einnahmeverluste abgefedert werden können."

Jetzt Handeln: Welche Möglichkeiten kannst du nutzen?

Ungeachtet der anhaltenden Diskussion stehen dir per dato folgende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Vereinfachte Grundsicherung bis 30.9.2020 nutzen: Es ist nach wie vor das grundsichernde erste Mittel, wenn du existenziell bedroht bist. Den vereinfachten Weg in die Grundsicherung mit voller Anerkennung deiner tatsächlichen Kosten und einem Vermögensfreibetrag kannst du vorerst bis zum 30. September 2020 gehen.
  • Steuern und KK-Beiträge anpassen und stunden: Die Steuerleichterungen der Bundesregierung, die Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht und die Steuerleichterungen im Konjunkturpaket geben dir Liqiuditätsspielräume, die du kombinieren kannst. 
  • NEUSTART KULTUR checken: Du arbeitest im kulturellen und kreativen Umfeld? Dann bist du u.U. förderfähig für NEUSTART KULTUR, das eine Milliarde schwere Rettungspaket für die Kulturbranche. Es soll u.a. dazu dienen, dass Kulturinstitutionen neue Aufträge an freie Honorarkräfte vergeben bzw. fördert insbesondere digitale Angebote und Projekte, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen. Für deinen Förderantrag lohnt die Erstellung eines Businessplans.
  • Petition unterzeichnen: Willst du die Forderungen des VGSD unterstützen, kannst du noch bis zum 25.06.2020 eine Petition unterzeichnen, die sich für die "Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung von Soforthilfen für Selbstständige" einsetzt. 50.000 Unterschriften müssen für das Quorum und eine Stellungnahme des Bundestags erreicht werden. Gefordert wird u.a. die Auflage einer "Soforthilfe Plus", die Lebenshaltungskosten berücksichtigt, eine Beschränkung der geplanten Altersvorsorgepflicht für Selbstständige auf neu gegründete Unternehmen mit voller Wirkmacht erst nach drei Jahren sowie eine höhere Vergütung für durch den Staat beauftragte Selbstständige.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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