Gründung mit eigener KfZ-Werkstatt
Businessplan kostenfrei erstellen
Das A und O Ihrer nach außen kommunizierten Gründungsidee verkörpert Ihr Businessplan. Hier haben Sie Gelegenheit externe Partner und Investoren von der Glaubwürdigkeit und Rentablilität Ihrer geplanten Werkstatt mit den entsprechenden Kennzahlen zu überzeugen. Welche Inhalte Ihr Businessplan elementar enthalten sollte, haben wir hier ausführlich erläutert.
Bevor Sie mit der Geschäftsaufnahme beginnen können, gilt es folgende rechtlichen Fragestellungen zu klären:
Meisterbrief vorhanden Ja oder Nein?
Wenn Sie als Einzelunternehmer oder Gesellschafter, je nach gewählter Rechtsform verantwortlich agieren, benötigen Sie entweder selbst einen Meisterbrief oder aber beschäftigen entsprechend qualifiziertes Personal. Nur dann können Sie Ihre Werkstatt als Meisterwerkstatt führen.
In welcher Rechtsform wollen Sie gründen?
- Einzelunternehmer
- UG
- GbR
- oder doch die GmbH?
Je nachdem, für welche Rechtsform Sie sich entscheiden, gelten unterschiedliche steuerliche Behandlung und Haftungsverantwortlichkeiten.
Vielfach Meisterlich: Handwerk, unternehmerisches Know-how und Kundennähe
Neben den eingangs bereits erwähnten Voraussetzungen, die die unmittelbare fachliche Qualifikation betreffen, sollten selbständige KfZ-Unternehmer über ein solides betriebswirtschaftliches Know-how verfügen, das in der täglichen operations mit Kunden und Vertragshändlern unabdingbar ist. Serviceorientiertheit und Kreativität in der Entwicklung ergänzender Angebote (Autoteilehandel; Oldtimer-Service etc.) schaden ebenfalls nicht in einem umkämpften und teils rückläufigen Markt.
Vertragswerkstatt Ja oder Nein?
Sollten Sie sich dafür entscheiden als Vertragswerkstatt eines bestimmten Händlers zu agieren, müssen an dieser Stelle Rechte und Pflichten der Partnerschaft unbedingt vorvertraglich genau geprüft werden. Überlegen Sie, welche Prioritäten Sie im Alltag setzen wollen: Die von den Autoherstellern zertifizierten Kfz-Werkstätten bringen einige Vorteile aus Kundenperspektive. So haben nur Vertragswerkstätten Zugriff auf sämtliche modellspezifischen Daten jedes Fahrzeugs. Vertragswerkstätten sind für spezielle Reparaturen auch deutlich besser ausgestattet. Allerdings dürfen Sie gleichsam nur (die meist teureren) Originalteile verbauen.
Der ERP-Gründerkredit StartGeld ist mit seit kurzem gelockerten Antragsbedingungen eines der wichtigsten Förderinstrumente, die Sie in Anspruch nehmen können. Die kostenintensive Ausstattung der Werkstattflächen ist u.U. als Leasing-Variante realisierbar. KfW und UniCredit Leasing unterstützen Sie hier mit attraktiven Konditionen.
Bei kleinerem Kapitalbedarf kommt für Sie eventuell eine Förderung über den Mikromezzaninfonds in Frage. Mit einer maximalen Beteiligungshöhe von 50.000 Euro erfolgt diese Förderung als Stille Beteiligung.
Sollten Sie aus bestehender Arbeitslosigkeit heraus eine Gründung anstreben, kommunizieren Sie mit den Mitarbeitern der Jobcenter Ihre Erfolgsaussichten auf einen Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld.
Am bereits vielfach gesättigten Markt müssen sich Gründer mit einem besonderen Konzept, Preis-Leistungspolitik und zusätzliche Features behaupten. Die in der Regel als Kleinbetriebe mit wenigen Mitarbeitern agierenden Unternehmer können bei zunächst angenommener Mitarbeiterzahl von max. 3 Angestellten und einem Jahresumsatz von bis zu 150.000 EUR einen Reingewinn von bis zu 25 Prozent erzielen.
Bedenken Sie dennoch immer zunächst Ihre spezifische Situation entweder als freie Werkstatt oder Vertragspartner. Im Bereich der Reparaturarbeiten konnten die freien Unternehmer zwar in den vergangenen Jahren Zuwächse erzielen, bleiben hinter den Auftragswerkstätten jedoch insgesamt betrachtet zurück. (vgl. Sie aktuelle Zahlen zum KfZ-Gewerbe, die im Auftrag des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe erhoben wurden)
Wichtige Versicherungen, die Sie als selbständiger KfZ-Meister für Ihren Betrieb abschließen sollten sind
- eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutz bei Personen- und Sachschäden
- eine Zusatzhaftpflichtversicherung zum Schutz bei Tätigkeitsschäden
- eine Kfz-Handel- und Handwerk-Versicherung zum Schutz im Straßenverkehr
- eine Inhaltversicherung zum besonderen Schutz Ihres Betriebsinventars sowie
- weitere mögliche Absicherungen gegen z.B. kaputte Maschinen (Maschinenversicherung) oder im Streitfall mit Kunden (Gewerberechtsschutzversicherung)
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