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Corona-Hilfen: Rückforderung vermeiden – dein Rechtsratgeber!

Kleinunternehmen stehen 2024 vor Rückforderungen der Corona-Hilfen. Unser Ratgeber liefert dir wichtige Tipps aus erfolgreichen Freiburger Musterverfahren und zeigt, wie du rechtlich sicher durch die Schlussabrechnung kommst.

Du hast Finanzierungsbedarf?

Symbolbild zum Thema Buerokratieabbau
Unbürokratische Hilfe? Jetzt drohen dir Rückforderungen!

Die Corona-Schlussabrechnung dient dazu, die während der Pandemie erhaltenen Corona-Hilfen endgültig abzurechnen. Staat, Wirtschaft und prüfende Dritte einigten sich in der Corona-Krise darauf, schnell zu helfen und die finale Prüfung in die Schlussabrechnung zu verlagern.

Da die Hilfen oftmals auf Basis von Prognosen und geschätzten Umsatzverlusten ausgezahlt wurden, müssen diese nun mit den tatsächlichen Zahlen abgeglichen werden.

Fristverlängerung zur Einreichung bis 30. September 2024

Das BMWK hat die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung letztmalig bis zum 30. September 2024 verlängert. Dies gibt dir mehr Zeit, die erforderlichen Unterlagen in Zusammenarbeit mit deinem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vorzubereiten.

Die Schlussabrechnung erfolgt digital, basierend auf tatsächlichen Umsätzen und Fixkosten über das zentrale Portal ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Du solltest alle relevanten Belege und Nachweise über deine Umsatzverluste und Betriebskosten während des Förderzeitraums zusammenstellen. Dazu gehören unter anderem:

Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalte?

Solltest du die letztmalige Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung am 30. September 2024 verpassen, müssen die Bewilligungsstellen unverzüglich Rückforderungsmaßnahmen einleiten. Es ist daher dringend ratsam, die Frist einzuhalten oder frühzeitig eine Verlängerung zu beantragen, wenn du absehen kannst, dass du mehr Zeit benötigst.

FAQ Schlussabrechnung Corona Wirtschaftshilfen

Corona Hilfen Endabrechnung: Tipps für Unternehmen

Die Schlussabrechnung über erhaltene Corona-Wirtschaftshilfen müssen Unternehmen bis zum 31. August 2023 erstellen, in Einzelfällen kann eine Nachfrist bis zum 31.12.2023 gewährt werden. Wir erklären, wie die Endabrechnung einzureichen ist und wie du dich gegen rechtswidrige Ablehnungen wehrst.

In Baden-Württemberg gab es zuletzt wegweisende Musterverfahren des Verwaltungsgerichts Freiburg, die Rückforderungsbescheide der Landeskreditbank Baden-Württemberg aufgehoben haben. Diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig, aber sie bieten eine erste Orientierung und Hoffnung für betroffene Unternehmen.

Die Rückforderung wurde als rechtswidrig eingestuft, da der Zweck der Soforthilfe nicht klar definiert war.

Was bedeutet das für dich?

Wenn du einen Rückforderungsbescheid erhalten hast, könnte es sich lohnen, rechtlichen Rat einzuholen und gegen den Bescheid vorzugehen.

Tipp: Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits mehrere dieser Fälle erfolgreich vertreten und bietet Online-Checks zur Überprüfung deines Bescheids an.

Die Rückforderungen der Corona-Hilfen stellen viele Kleinunternehmen und Selbstständige vor große Herausforderungen. Es ist wichtig, gut vorbereitet zu sein und die Unterstützung von Fachleuten in Anspruch zu nehmen. Mit der richtigen Vorgehensweise und juristischem Beistand kannst du die finanzielle Belastung minimieren und deine Liquidität sichern.

Die wichtigsten Schritte zur Absicherung und Vorbereitung:

  1. Zusammenarbeit mit Prüfern: Arbeite eng mit deinem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zusammen, um die notwendigen Unterlagen für die Schlussabrechnung vorzubereiten (Corona-Dokumentation).
  2. Fristverlängerung: Nutze die verlängerte Frist bis zum 30. September 2024, um deine Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen.
  3. Rechtliche Beratung: Wenn du von Rückforderungen betroffen bist, ziehe eine rechtliche Beratung in Erwägung, um deine Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch zu erhöhen.

Infektionsschutzgesetz: Wann steht dir Entschädigung zu?

Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz: Wann habe ich Anspruch?

Viele Unternehmen haben im Zuge der aktuellen Corona-Krise aufgrund behördlicher Anordnung ihr Tagesgeschäft einstellen müssen. Unklar ist, ob und wann in solchen Fällen ein Entschädigungsanspruch nach § 56 Infektionsschutzgesetz besteht. Erfahre hier mehr zu den Voraussetzungen, der Höhe der Entschädigung und warum die Einzelfallprüfung so wichtig ist.

Kleinbetriebe in Gastronomie, Handwerk (Friseure, Nagelstudios) und Dienstleistungsgewerbe (Einzelhandel, Fitnessstudios) litten während der Pandemie besonders stark unter Lockdowns, Betriebsschließungen und Umsatzverlusten.

Hier sind einige spezifische Empfehlungen für diese Branchen, um sich auf mögliche Rechtsstreitigkeiten vorzubereiten:

a. Dokumentation und Beweissicherung:

  • Sammle alle relevanten Dokumente: Bewahre alle Anträge, Bescheide, E-Mail-Korrespondenzen und sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit den Corona-Wirtschaftshilfen sorgfältig auf.
  • Nachweise über Umsatzrückgänge und Fixkosten: Stelle sicher, dass du detaillierte Aufzeichnungen über deine Einnahmen und Ausgaben während der Pandemiezeit hast. Dies umfasst unter anderem Tagesabschlüsse, Buchhaltungsunterlagen und Rechnungen.

b. Juristische Unterstützung:

  • Frühzeitige Beratung: Konsultiere frühzeitig einen Anwalt, der auf Verwaltungsrecht und Wirtschaftsförderung spezialisiert ist. Dies kann dir helfen, rechtzeitig Einspruch gegen etwaige Rückforderungsbescheide einzulegen und deine Erfolgsaussichten zu bewerten.
  • Musterverfahren nutzen: Informiere dich über laufende Musterverfahren und deren Ergebnisse. Positive Urteile können als Präzedenzfälle dienen und deine Position stärken.

Bleibe proaktiv und nutze alle verfügbaren Mittel, um dein Unternehmen sicher durch diese herausfordernden Zeiten zu steuern:

  1. Kooperationen und Rabatte: Prüfe die aktuellen Partner-Deals der Unternehmenswelt, um von Rabatten und Sonderkonditionen bei Lieferanten und Dienstleistern zu profitieren. Dies kann dir helfen, Kosten zu senken und finanzielle Spielräume zu erweitern.
  2. Netzwerk nutzen: Vernetze dich mit anderen Unternehmen aus deiner Branche, um Synergien zu nutzen und gemeinsame Projekte zu initiieren, die kostensparend wirken.
  3. Überbrückungskredite: Registriere dich auf finanzierungszentrale.de und informiere dich über Überbrückungskredite, die speziell für durch die Pandemie beeinträchtigte Betriebe angeboten werden. Diese können kurzfristig Liquidität schaffen.
  4. Förderprogramme und Zuschüsse: Prüfe, welche weiteren Förderprogramme und Zuschüsse aktuell verfügbar sind und ob dein Betrieb dafür infrage kommt.
  5. Private Finanzpartner: Erwäge alternative Finanzierungsformen wie Crowdfunding und Crowdlending, um Kapital für dein Unternehmen zu mobilisieren. Diese Modelle können insbesondere für einen innovativen Businessplan und geplante Erweiterungen interessant sein.
  6. Prozesse optimieren: Überprüfe deine Betriebsabläufe auf Effizienzpotenziale. Digitalisierung und Automatisierung können helfen, Kosten zu senken und die Produktivität zu erhöhen.
  7. Kostenstruktur analysieren: Analysiere deine Fixkosten und suche nach Möglichkeiten, diese zu reduzieren. Verhandle beispielsweise über günstigere Mietkonditionen oder prüfe Alternativen zu teuren Lieferanten.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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