Club-Eröffnung: Erfolgreich selbständig im Veranstaltungsgeschäft

Im Hinblick auf die Nachfrage profitieren aktuell besonders kleine individuelle Clubs. Kannst du zudem auf eine nachhaltige Standortsicherung bauen, die nicht im Zuge neuer, städtischer Bauprojekte auf dem Spiel steht, erhöhen sich die Chancen als ausgesuchter Veranstalter gut frequentiert zu sein.

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Erfolgreich Gründen als Clubbetreiber
Nach zwei Jahren Corona-Pandemie können Clubbesitzer 2023 langsam wieder durchstarten.

Um als Clubbetreiber selbständig im Gastgewerbe tätig zu sein, unterliegt dein Business zunächst dem Gaststättengesetz und damit einhergehend zahlreichen Auflagen an deine Person als Gründer sowie deinen Gewerbestandort.

Hierfür wichtige Fragen klärst du bereits im Businessplan unter den Punkten Gründerprofil, Geschäftsidee, Unternehmensorganisation und Finanzierung. Dein Businessplan dient u.a. den zuständigen Behörden für die Erteilung der Gaststättenkonzession als Bewertungsgrundlage. Darüber hinaus behältst du mit einem soliden Finanzplan die hohen Gründungskosten im Blick, die noch vor der Eröffnung zweifellos auf dich zukommen werden.

Businessplan Club A-Z: Diese Inhalte gehören in deinen Businessplan

Gruenden im Clubbusiness

Businessplan Club: Arbeiten, wo andere feiern

Du willst endlich deinen eigenen Club eröffnen? Wir geben dir einen Überblick der wichtigsten Inhalte für deinen Businessplan – vom behördengerechten Standort über die erteilte Schanklizenz bis zu einer erfolgreichen Mischkalkulation für deine Gründung im Veranstaltungsgeschäft.

1. Genehmigungen

Deinen Club oder deine Diskothek darfst du nicht überall eröffnen. Bei bestehenden Standortobjekten zur Miete oder Pacht oder bei u.U. Neubau muss es sich bei Lage oder im Bebauungsplan um ein sogenanntes Mischgebiet handeln, in dem der Gesetzgeber das Betreiben einer Vergnügungsstätte erlaubt. Dies wird durch die zuständige Aufsichtsbehörde vorab außerdem auf mögliche Lärmbelästigungen für die Anwohner überprüft.

Mit deinem Standortobjekt und seiner für das Betreiben einer Vergnügungsstätte rechtskonformen Ausstattung steht und fällt deine geplante Selbständigkeit. Erst wenn diese behördlich als zulässig erklärt wurde, kannst du unter Vorlage weiterer Nachweisunterlagen die Gaststättenkonzession beantragen. 

Die Konzession erhältst du gegen Vorlage folgender Dokumente bzw. Vorhandensein entsprechender Nachweise über

  • deine persönliche Zuverlässigkeit (dokumentiert durch Auszüge aus Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und der Gewerbesteuerbehörde)
  • deine fachliche Eignung (Ausbildungsberuf oder Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung der IHK; Nachweis der Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz, die nicht älter als drei Monate ist)
  • die Erfüllung objektbezogener Voraussetzungen für den Clubbetrieb (Lärm- und Brandschutz, die sanitären Anlagen, Anzahl der Parkplätze; Miet-, Pacht-, oder Kaufvertragsunterlagen über die Räumlichkeiten sind in diesem Zusammenhang ebenfalls vorzubringen)

Das Gaststättengesetz ist in Deutschland Länderhoheit. Im Zuge der Föderalismusreform können die Bundesländer seit 2006 u.a. selbst entscheiden, ob und wie sie die Gaststättenkonzession erteilen bzw. welche gewerblichen Auflagen für Betreiber gelten. Erkundige dich nach den in deinem Bundesland geltenden Bestimmungen.

2. Rechtsform

Für deine Gründung als Clubbetreiber sind unterschiedliche Rechtsformen denkbar. Je nachdem, ob du einzeln oder mit Partnern gründest, ob als Personen- oder Kapitalgesellschaft unterscheiden sich steuerliche Erfassung, Kapitaleinsatz und ganz besonders Haftungsfragen. Die häufigsten Rechtsformen, die für Clubgründungen gewählt werden, sind die des Einzelunternehmens, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die GmbH oder die Unternehmergesellschaft (UG). Beachte, dass die Unternehmensformen GmbH und UG eine zusätzliche Eintragung deines Gewerbes im Handelsregister bedeuten.

3. Steuern

Nach erfolgreich erteilter Konzession bzw. der Erfüllung behördlicher Vorlagen kannst du dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Finanzamt und IHK setzen sich anschließend automatisch in Verbindung, damit du steuerlich und gewerblich vollständig erfasst werden kannst.

Der Gesetzgeber summiert seine Forderungen an dich als Gründer deutlich in § 4 Absatz 1 GastG.

Im unternehmerischen Kontext kann der Erfolg deines Unternehmens durch verschiedene besondere Faktoren belastet sein:

  • Sperrzeiten (Erkundige dich nach den gesetzlichen Regeln für deinen Standort)
  • die unsichere Immobilienlage für kommunale Kunst- und Kulturbetriebe (das Phänomen des "Clubsterbens")
  • eigene Fehlentscheidungen, z.B. schlechte langjährige Lieferanten-(Sponsoren)-Verträge, die an ein Produkt binden, das die Zielgruppe verfehlt

Um die hohen Kosten bewältigen zu können, die für bauliche Maßnahmen, Ausstattung, Wareneinsatz, Personal, Genehmigungen etc. auf dich zukommen werden, kannst du dich für staatliche und private Finanzierungslösungen für Gründer bewerben. Der ERP-Gründerkredit StartGeld ist der Klassiker unter den staatlichen Förderprogrammen für Existenzgründer. Neben Darlehen und Beratungszuschüssen, kannst du Leasing-Verträge über den Erwerb von Betriebsmitteln (Licht- und Tontechnik) fördern lassen. Ebenso sind alternative Finanzierungsformen wie Crowdfunding ein beliebtes Akquisetool unter Kunst- und Kultureinrichtungen.

Mit einer soliden Kosten-Umsatz-Kalkulation steht und fällt der Erfolg deines Clubprojekts. 

Kalkuliere alle Kosten vor der Gründung (Kosten für Dokumente und Genehmigungen laut § 4 Gaststättengesetz) und für die ersten drei Geschäftsjahre (Miete, Personal, Wareneinsatz, Versicherungen vs. Umsatz):

  • Womit wirst du maßgeblich deinen Umsatz erwirtschaften: Getränkeverzehr oder Ticketpreise? Die Erfahrung vieler Clubs zeigt, dass eine solide Mischkalkulation die besten Umsatzergebnisse erzielt.
  • Wie viel Umsatz muss im Durchschnitt erwirtschaftet werden, damit deine laufenden Kosten für Miete, Strom, Personal, Wareneinsatz, Gagen, GEMA etc. gedeckt sind? Rechne einige Modelle und Auslastungsszenarien durch.

Darüber hinaus musst du deine eigene Absicherung und die der Mitarbeiter sicherstellen:

  1. Die Beiträge zur Sozialversicherung zahlst du als Arbeitgeber über die Lohnabrechnung (Meldung bei der Agentur für Arbeit zur Erteilung einer Betriebsnummer nötig).
  2. Eine Anmeldung in der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist ebenfalls zwingend notwendig.

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