Alles für deine Existenzgründung im Handwerk
Du suchst Businessplan Vorlagen und Muster?
Als Grundlage für deine Gründung und spätere Geschäftsführung dient dir dein verschriftlichter Businessplan. In diesem zeigst du detailliert dein Geschäftsmodell mit deiner Geschäftsidee, den Marktgegebenheiten und Vorraussetzungen auf.
Auch bei Verhandlungen um Förderungen, mit Banken und Geschäftspartnern ist dein Businessplan das massgebliche Dokument. In ausführlicher Darlegung der besonderen Anforderungen, die für Handwerksbetriebe in Deutschland gelten, stellen wir dir ein Muster für dein Unternehmenskonzept zur Verfügung.
Hier kommst du zum: Businessplan fürs Handwerk
An deinen Businessplan wirst du ständig weiterarbeiten, denn er begleitet dich dein ganzens Unternehmerleben lang und dient dir als treuer Leitfaden.
Bei der Gründung deines Unternehmens im Handwerk wird zwischen zulassungspflichtigen Handwerken, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben unterschieden. Entsprechend unterscheiden sich auch die Gründungsvoraussetzungen.
Zu den zulassungspflichtigen Handwerken zählen nach § 1 Abs. 2 HwO aktuell folgende 53 Gewerke:
- Maurer und Betonbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Zimmerer
- Dachdecker
- Straßenbauer
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Brunnenbauer
- Steinmetzen und Steinbildhauer
- Stuckateure
- Maler und Lackierer
- Gerüstbauer
- Schornsteinfeger
- Metallbauer
- Chirurgiemechaniker
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Feinwerkmechaniker
- Zweiradmechaniker
- Kälteanlagenbauer
- Informationstechniker
- Kraftfahrzeugtechniker
- Landmaschinenmechaniker
- Büchsenmacher
- Klempner
- Installateur und Heizungsbauer
- Elektrotechniker
- Elektromaschinenbauer
- Tischler
- Boots- und Schiffbauer
- Seiler
- Bäcker
- Konditoren
- Fleischer
- Augenoptiker
- Hörgeräteakustiker
- Orthopädietechniker
- Orthopädieschuhmacher
- Zahntechniker
- Friseure
- Glaser
- Glasbläser und Glasapparatebauer
- Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
- Fliesen-, Platten-, Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer.
Für diese muss eine Eintragung in die Handwerksrolle vorgenommen werden. Diese kann dann erfolgen, wenn der Betriebsleiter (in der Regel bist du das als Gründer oder eine von dir angestellte Person) die notwendigen Qualifikationsanforderungen erfüllt. In diesen Handwerksgewerben ist als Nachweis der Qualifikation, etwa ein Meisterbrief notwendig.
Für die nach Handwerksordnung Anlage A aktuell 42 zulassungsfreien und nach Anlage B aktuell 57 handwerksähnlichen Gewerken, brauchst du keinen Qualifikationsnachweis, um dein eigenes Unternehmen zu gründen. Als Qualitätssiegel der eigenen Leistungen kannst du dennoch einen Meisterbrief absolvieren.
Zu den zulassungsfreien Handwerken zählen z.B. Holz- und Bautenschützer, Uhrmacher, Gold- und Silberschmiede oder Textilgestalter. Zu den handwerksähnlichen Gewerben werden Rohr- und Kanalreiniger, Bautentrocknungsgewerbe, Bodenleger oder Speiseeishersteller gezählt.
Unabhängig von der Art des Handwerks ist aber grundsätzlich eine Gewerbeanmeldung notwendig.
Zudem ist die Anmeldung bei der Handwerkskammer verpflichtend. Die zulassungspflichtigen Handwerke werden dabei in die Handwerksrolle aufgenommen, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe in ein separates Verzeichnis.
Mögliche spezifische Anforderungen des Gesetzgebers an deine Unternehmensorgansiation sind abhängig von deinem tatsächlich ausgeübten Gewerbe.
In einem Friseurgeschäft etwa, musst du besondere Anforderungen hinsichtlich Hygienevorschriften beachten. In einem bauenden und ausbauende Gewerbe musst du bestimmte Schutzvorschriften beachten. Im verarbeitenden und handelnden Gewerbe gilt es bestimmte Gefahrenstoffverordnungen umzusetzen oder Bestimmungen des Gesundheitsamts einzuhalten.
Diese Anforderungen verschärfen sich nochmal bei der Anstellung von Mitarbeitern. Hier wollen insbesondere die Berufsgenossenschaften die Einhaltung von Arbeitsschutzmassnahmen umgesetzt wissen.
Für die Gründung deines Handwerksunternehmens sind verschiedene Rechtsformen denkbar. Diese wählst du nach Deiner persönlichen Gründersitaution aus. Die einfachste dabei ist die vollhaftende Einzelunternehmung.
Wenn deine unternehmerischen Risiken hoch sind, dann empfielt sich eine haftungsbeschränkende Rechtsform. Möchtest du Geldgeber beteiligen, dann würde das ebenfalls für eine UG oder GmbH sprechen. Möchtest du gemeinschaftlich mit anderen Personen ein Handwerksunternehmen gründen und dein Risiko ist gering dann reicht vielleicht eine GbR.
Haftungsbereitschaft, Startkapital, Finanzgeber, Investitionsbedarf, Gewinnaussichten, Besteuerung und andere individuelle Faktoren ergeben demnach deine persönliche Rechstform.
Die Gründung eines Handwerkbetriebs setzt in der Regel umfangreiche Investitionen vorraus. Maschinen, ganze Anlagen, Fahrzeuge oder Räumlichkeiten zur Kundenbetreuung, Lagerung oder für die Mitarbeiter sind zum Start und im Verlauf anzuschaffen.
Um dein Eigenkapital und damit deine Liquidität zu schützen, gilt es Fördermittel und Fremdfinanzierungen zu prüfen. Dabei gibt es unterschiedliche Förderprogramme von Bund und Länder, welche auf dich als Existenzgründer abzielen. Nachfolgend haben wir dir einige zusammengestellt:
- ERP-Gründerkredit StartGeld (das Darlehen für Gründer von Bund und KfW)
- Gründungszuschuss (die Starthilfe der Agentur für Arbeit für ALG I Empfänger)
- Einstiegsgeld (der Zuschuss der Jobcenter für ALG II-Empfänger)
Als Existenzgründer denkt man mehr an sein Unternehmen als an sich. Aber du musst ja auch von etwas leben und als Unternehmer gilt es streng zwischen privat und geschäftlich zu trennen. Anderenfalls kann dir die Nichtbeachtung steuerlich massiv auf die Füsse fallen.
Als Unternehmer hast du mehrere Möglichkeiten Geld für deinen privaten Gebrauch aus deinem Unternehmen abzuziehen. Diese können sich auch nach der von dir gewählten Rechtsform ergeben.
So kannst du dir ein Gehalt auszahlen. Dabei sollten alle Gehaltsbestandteile schriftlich in deinem Arbeitsvertrag festgehalten werden. Dazu zählen monatliches Festgehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Tantiemen, Prämien, Provisionen, Pensionszusagen, Versorgungsleistungen, steuerfreie Zuwendungen sowie ein privat genutzter Firmenwagen.
Auch Nebenleistungen müssen besonders vereinbart werden. So müssen auch Nebenleistungen als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH besonders vereinbart werden. Dazu zählen Gehaltsfortzahlung bei Krankheit, Hinterbliebenenversorgung, Mutterschutz bei Gesellschafter-Geschäftsführerinnen, Arbeitgeberbeiträge bei freiwilliger Weiterversicherung in der Sozialversicherung
Dabei sind gesonderte Vergütungen für deine Überstunden in der Regel tabu. Geschäftsführer werden als Führungskräfte in der Regel nicht nach Stunden bezahlt.
Tandieme sind eine weitere Form dich zu entlohnen. Jedoch solltest du auf Umsatztantieme verzichten, da diese steuerlich nur in sehr begrenztem Rahmen (zum Beispiel bei GmbH-Neugründung) anerkannt werden. Am Gewinn orientierte Erfolgsbeteiligungen sind die bessere Wahl. Dabei sollte Verhältnis Festgehalt zu Tantieme bei 75 zu 25 Prozent liegen.
Auch Pensionsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Neugründungen ist eine Wartezeit von 5 Jahren erforderlich. Sonst gelten 2-3 Jahre. Die vereinbarten Rentenbezüge dürfen dabei 75 Prozent der Aktivbezüge nicht überschreiten. Vorsicht bei einem späteren Verkauf der GmbH stellt die Pensionszusage oft ein steuerliches Problem dar. Insbesondere sind Käufer nur zur Übernahme bereit, wenn die Pensionszusage „ausgelagert“ wird.
Um dein Unternehmensvermögen sowie dein privates Vermögen zu schützen, kannst du diverse Absicherungen tätigen.
Unabhängig vom tatsächlichen Gewerbe gelten Betriebshaftpflicht- und Inhalteversicherung dabei als essentiell. Letztere hilft dir, wenn Werkzeuge, Maschinen oder Baumaterialien durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel zerstört werden.
Bei teuren Anschaffungen und schwerem Gerät kann eine Maschinenbruchversicherung angeraten sein. Bist du häufig mit deinen oder fremden Fahrzeugen samt Gerät im Einsatz, kommt eine Transportversicherung in Frage.
Streitigkeiten mit Kunden oder Mitarbeitern deckt eine Gewerberechtsschutzversicherung. Auch bei Fördermittelerhalt empfielt sich eine Strafrechtschutzversicherung.
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