Koalitionsvertrag 2025: Strom, Steuern, Start-ups
Fördermittel & Zuschüsse für kleine Unternehmen

CDU/CSU und SPD setzen klare wirtschaftspolitische Signale für die 21. Legislaturperiode. Die wichtigsten Punkte aus dem Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ haben wir für dich zusammengefasst.
- Bürokratieabbau: Moratorium für neue Statistikpflichten, Einführung der Genehmigungsfiktion als Regelfall, Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell.
- Vergabeverfahren vereinfacht: Schwellenwerte für Direktvergaben sollen erhöht werden, insbesondere für Start-ups auf 100.000 €.
- Betriebsnachfolge und Gründung im Handwerk: Gezielte Förderung von Betriebsnachfolgen im Handwerk – über 125.000 Betriebe stehen bis 2030 zur Übergabe an. Die Maßnahmen umfassen Innovations- und Investitionshilfen sowie eine Stärkung der beruflichen Bildungsinfrastruktur.
- Beschleunigtes Bauen: Reform des Baugesetzbuches zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, Einführung des Gebäudetyps E für kostengünstiges Bauen; Heizungsgesetz wird reformiert.
- Innovationsförderung: Stärkung von ZIM, KMU-innovativ, INNO-KOM; erleichterter Zugang.
- Statusfeststellung: Vereinfachtes Verfahren mit weniger Ermessensspielraum – wichtig zur rechtssicheren Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit.
- Energieeffizienz: Energieeffizienz soll durch steuerliche Anreize und Marktsignale gestärkt werden; das Energieeffizienzgesetz und das Energiedienstleistungsgesetz werden überarbeitet und vereinfacht.
- Energiekosten & Industriestrompreis: Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die Übertragungsnetzentgelte reduziert werden. Ein dauerhaft vergünstigter Industriestrompreis für energieintensive Branchen wird angestrebt.
- Agrardiesel-Rückvergütung und alternative Kraftstoffe: Die Agrardiesel-Rückvergütung wird vollständig wiedereingeführt; alternative Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft sollen von der Energiesteuer befreit werden.
- Einzelhandel und E-Commerce: Digitale Marktplätze wie Amazon oder Temu sollen strenger reguliert werden – mit Fokus auf Produktsicherheit, Umsatzsteuerkontrolle und Bekämpfung unseriöser Händler. Geplant ist zudem eine EU-weite Reform der Zollfreigrenzen zur Eindämmung von Billigimporten.; Abschaffung der Bonpflicht.
- Pendlerpauschale: Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
- E-Mobilität: Die E-Mobilität wird durch Kaufanreize gefördert, u. a. mit steuerlichen Vorteilen für Dienstwagen (bis 100.000 €), Sonderabschreibungen, Kfz-Steuerbefreiung bis 2035, gezielten Förderprogrammen für einkommensschwächere Haushalte, Unterstützung für PHEVs und EREVs, flächendeckendem Lade- und Schnellladenetzausbau, Mautbefreiung für emissionsfreie LKWs über 2026 hinaus und dem Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur für Nutzfahrzeuge.
- Corona-Hilfen: Die Überprüfungen der Corona-Hilfen sollen zügig abgeschlossen werden; Länder können Schwellenwerte festlegen, unterhalb derer Stichproben ausreichen.
- Degressive Abschreibung: 30 % Sonder-AfA auf Ausrüstungsinvestitionen 2025–2027.
- Einkommensteuer: Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll zur Mitte der Legislatur gesenkt werden.
- Solidaritätszuschlag: bleibt bestehen.
- Körperschaftsteuer: Reduktion von 15 % auf 10 % in fünf Jahresschritten ab 2028.
- Wahlrecht: Optionsmodell nach § 1a KStG und Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) werden verbessert.
- Gewerbesteuer: Gewerbesteuer-Mindesthebesatz wird von 200 % auf 280 % erhöht, Scheinsitzverlagerung soll eingedämmt werden.
- Energiekosten: Senkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß.
- MwSt.: Dauerhafte 7 % Umsatzsteuer in der Gastronomie.
Kritik: Das ursprünglich von der Ampel-Koalition angekündigte „Klimageld“ als sozialer Ausgleich für steigende CO₂-Preise ist nicht Teil des neuen Vertrags. Trotz steigender Energiekosten gibt es keine gezielte Entlastung für Selbstständige oder kleine Betriebe mit hohem Energiebedarf.
- Sondervermögen Infrastruktur: 500 Mrd. Euro zur Modernisierung von Schienen, Brücken, Schulen u.a. 100 Mrd. für Kommunen, weitere 100 Mrd. fließen in Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit dem Ziel einer Hebelwirkung auf das BIP von 1:3 durch Infrastrukturinvestitionen.
- Deutschlandfonds (Start: 2026): 10 Mrd. Euro Eigenmittel, gehebelt auf bis zu 100 Mrd. Euro – zur Finanzierung von Scale-ups, mittelständischen Innovationen und Industrie 4.0.
- Start-up-Kapital über Mitarbeiterbeteiligung: Einführung steuerlich und sozialversicherungsrechtlich optimierter Modelle für ESOPs (Employee Stock Option Plans).
- SPRIND-Förderung ausgeweitet: Neben zivilen Innovationen nun auch auf Sicherheits- und Verteidigungstechnologien sowie sogenannte Moonshot-Projekte mit meilensteinbasierter Finanzierung.
Kritik: Unklar bleibt, wie transparent die Mittelvergabe erfolgt und wie insbesondere Kleinstgründer ohne bestehende Netzwerke von diesen Investitionen profitieren können. Auch die Bürokratie im Zugang zu Fördermitteln bleibt ein Hindernis.
- One-Stop-Shop für Existenzgründung in 24h, verpflichtendes digitales Bürgerkonto.
- Abschaffung von Schriftformerfordernissen, Statistikpflichten, Bonpflicht.
- Abschaffung des Lieferkettengesetzes (LkSG), Umsetzung der EU-Richtlinie CSDDD praxisnäher.
- 25 %-Ziel beim Abbau von Verwaltungskosten für Unternehmen.
- Gigabit- und Mobilfunkausbau als öffentliches Interesse, digitale Genehmigungsportale, Glasfaserstrategie.
- KI-Förderung über Reallabore, AI-Gigafactory (100.000 GPUs), vereinfachte Anwendung des AI-Acts.
- Reform Datenschutz: Bürokratieabbau bei Kundenlisten, Handwerk u.a., zentrale Servicestelle für Unternehmen.
- Ausbau von Berufsorientierung, dualer Ausbildung und Teilqualifikationen.
- Hightech-Agenda mit Fokus auf KI, Quanten, Biotechnologie, Mikroelektronik, klimaneutrale Technologien.
- Ausgründungen in 24 Stunden möglich, vereinfachte IP-Nutzung und Fördermittelverwaltung.
- Neues Innovationsfreiheitsgesetz zur Entbürokratisierung der Forschungsförderung.
- Neue Gründerkultur an Forschungseinrichtungen und Zukunftsfonds II mit Fokus auf Deep-Tech- und Biotech-Ausgründungen.
- Reform AGB-Recht: Klarere Vertragsverhältnisse für Unternehmen untereinander.
- Neue Rechtsform "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen": für sozialwirtschaftlich orientierte Unternehmen ohne Steuervorteile.
- Modernisierung Genossenschaftsrecht und bessere Kontrolle bei Inkassopraktiken.
- Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns: Der Mindestlohn soll bis zum Ende der Legislaturperiode in mehreren Stufen auf 15 Euro pro Stunde erhöht werden. Ziel ist eine spürbare Verbesserung der Einkommen im unteren Lohnsegment.
- Verstetigung der Mindestlohnkommission: Die Entscheidungen zur Anpassung des Mindestlohns erfolgen weiterhin auf Vorschlag der Kommission, jedoch mit stärkerer politischer Orientierung an sozialer Teilhabe und Kaufkraft.
Kritik: Die Anhebung auf 15 Euro kann insbesondere für kleine Betriebe in personalintensiven Branchen oder bei Saisonarbeit zur Herausforderung werden – vor allem bei geringen Margen. Begleitende Entlastungen wie Lohnkostenzuschüsse oder steuerliche Unterstützungsmaßnahmen lassen bislang auf sich warten.
- Digitale Work-and-Stay-Agentur: Zentrale Plattform für Fachkräfteeinwanderung mit Ziel einer Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse innerhalb von acht Wochen und nahtloser Vermittlung in Beschäftigung.
- Steuerfreistellung von Überstunden: Zuschläge für Mehrarbeit oberhalb der tariflich geregelten Wochenarbeitszeit werden künftig steuerfrei gestellt – als gezielter Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit.
- Teilzeit-zu-Vollzeit-Prämien: Arbeitgeberprämien zur Aufstockung von Teilzeit auf tariflich orientierte Vollzeit werden steuerlich begünstigt – zur besseren Ausschöpfung von Arbeitskräftepotenzialen im eigenen Betrieb.
- Aufstieg durch Weiterbildung: Das Aufstiegs-BAföG wird attraktiver und unbürokratischer, Fortbildungen sollen gebührenfrei werden; Teilzeitmaßnahmen und zweite Aufstiege – zunächst in Mangelberufen – werden gezielt gefördert.
- Berufsabschluss nachholen: Modulare, abschlussorientierte Weiterbildungen und Teilqualifikationen sollen mehr Menschen ohne Berufsabschluss in den Arbeitsmarkt integrieren; ein Validierungszuschuss unterstützt den Nachweis beruflicher Kompetenzen.
- Weiterbildungsoffensive: Mit einem Digitalpakt Weiterbildung, Förderprogrammen für digitale Teilhabe, der Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes und einem Fokus auf Zertifikatstransparenz wird lebensbegleitendes Lernen gestärkt.
- Pflicht zur Altersvorsorge für neue Selbstständige: Ab 2026 verpflichtende Altersvorsorge, mit Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und zertifizierten privaten Vorsorgemodellen.
- Betriebliche Altersvorsorge stärken: Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung soll insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern ausgebaut werden. Geplant sind eine Verbesserung der Geringverdienerförderung, eine umfassende Digitalisierung und Entbürokratisierung sowie eine erleichterte Mitnahme bei Arbeitgeberwechseln.
- Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: Eine Expertenkommission soll Vorschläge erarbeiten, um die steigenden Kosten der GKV langfristig zu stabilisieren, ohne Beitragszahler zusätzlich zu belasten.
- Riester-Reform geplant: Einführung eines neuen, vereinfachten Standardprodukts zur privaten Altersvorsorge mit Bürokratieabbau und fairer Förderung.
Kritik: Gerade Solo-Selbstständige könnten durch die Altersvorsorgepflicht überfordert werden – insbesondere, wenn keine Übergangsfristen oder Zuschüsse greifen. Konkrete Regelungen fehlen bislang.
- Wirtschaftliche Impulse für Kreative: Die Film- und Musikbranche soll durch steuerliche Anreize sowie eine grundlegende Reform der Filmförderung gestärkt werden. Zudem werden Musikclubs rechtlich als Kulturorte anerkannt, was neue Förderräume eröffnet und den Zugang zu öffentlichen Mitteln erleichtert.
- Soziale Absicherung modernisieren: Die Künstlersozialkasse soll entbürokratisiert und praxisnäher ausgestaltet werden, um eine verlässliche und zeitgemäße Absicherung für soloselbstständige Kreative und Freiberufler zu gewährleisten. Auch hybride Erwerbsformen sollen besser berücksichtigt werden.
- Energieunion und Versorgungssicherheit: Deutschland will die europäische Energieunion stärken – mit Fokus auf den schnellen Ausbau grenzüberschreitender Wasserstoffinfrastrukturen, gemeinsamen Netzausbau und verbesserter Krisenvorsorge.
- Kapitalmarktunion vorantreiben: Durch Harmonisierung von Standards und Abbau von Hürden soll mehr Risikokapital für Innovationen und junge Unternehmen in der EU mobilisiert werden. Die Kapitalmarktunion wird als Schlüssel zur Wachstumsförderung europäischer Start-ups gesehen.
- Digitalpolitik und Bürokratieabbau: Deutschland setzt sich für eine unternehmensfreundliche Umsetzung der europäischen Digitalgesetze ein. Gleichzeitig soll die europäische Berichtspflichtenflut eingedämmt und das Prinzip „Think small first“ in der EU-Politik verankert werden – insbesondere zugunsten von KMU.
- Technologische Souveränität: Europa soll bei strategischen Technologien wie KI, Halbleitern, Quanten- und Biotechnologie unabhängiger von Drittstaaten werden. Dazu zählen gemeinsame Investitionen, gezielte Standortförderung und der Schutz kritischer Technologien.
Fördermittel für Digitalisierung & Innovation
Der Koalitionsvertrag verspricht spürbare Entlastungen für die Wirtschaft – etwa durch steuerliche Anreize, vereinfachte Gründungen und Innovationsförderung. Doch Anspruch und Wirklichkeit klaffen oft auseinander: Der Bürokratieabbau kann an föderalen Strukturen scheitern, die Rentenreform bleibt vage, und das angekündigte Klimageld – als Ausgleich für CO₂-Kosten – fehlt völlig.
Vertrauensvorschuss für Deutschland
Viele Vorhaben stehen unter Finanzierungsvorbehalt oder lassen Raum für Interpretationen – vor allem für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige ein Unsicherheitsfaktor. Die Opposition übt deutliche Kritik: Die FDP spricht von „Mutlosigkeit“, die Grünen vermissen Nachhaltigkeit und soziale Balance, und die AfD warnt vor Überregulierung und sinkender Wettbewerbsfähigkeit.
Einfach mal machen!
Der Koalitionsvertrag enthält wichtige Impulse, doch an der Umsetzung wird sich die Regierung messen lassen müssen. Bis zur nächsten Bundestagswahl spätestens am 25. März 2029 bleibt Zeit, um aus Ankündigungen Reformen zu machen – mit Mut zu echten Veränderungen.
Bild-Urheber:
GPT-4o Image Creator